2127/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2225/J-NR/1997, betreffend Forschungsoffensive
durch die der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellte Technologiemilliarde, die die
Abgeordneten Mag. TRATTNER und Kollegen am 20. März 1997 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Durch welche Stelle erfolgt die Koordination mit den einzelnen Bundesländern?
2. Können Sie als zuständiger Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr eine völlige
Parteiunabhängigkeit bei der Vergabe der Forschungsmittel seitens dieser Stelle ga-
rantieren?
3. Wie sieht der finanzielle Aufschlüsselungsnrechanismus für die 9 Bundesländer im
Detail aus?
4. Welche Voraussetzungen müssen antragstellende Betriebe erfüllen, um in den Genuß
einer solchen Förderung zu kommen?
5. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Untersuchung der Förderungswürdigkeit
eines antragstellenden Betriebes?
6. Erfolgt auch hierbei eine vollkommen parteiunabhängige Untersuchung der jeweili-
gen Anträge?
7. Wie werden von seiten Ihres Bundesministeriums in den Förderrichtlinien die Höchst-
förderungsbeiträge prozentuell bzw. in absoluten Zahlen festgesetzt?
8. Welchen Anteil an dieser Technologiemilliarde bekommen Initiativen bzw. Projekte
im Bundesland Tirol?
9. Welche Stelle im Bundesland Tirol ist für die Förderungsvergabe zuständig?
Antwort:
Die Anfrage geht offensichtlich von einem Mißverständnis aus. Die aus Privatisierungserlösen
für die kommenden Jahre in Aussicht genommenen Mittel für eine Offensive im Bereich For-
schung und Technologie sollen nicht, wie in der Anfrage ausgeführt, ausschließlich der ge-
werblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
Es ist vielmehr Ziel der Forschung- und Technologieoffensive der Bundesregierung, öffentli-
che Mittel so einzusetzen, daß möglichst viel an Forschungsaufwendungen aus der Wirtschaft
stimuliert werden. Dies ist u.a. angezeigt, weil in Österreich, im Gegensatz zu einigen anderen
Industriestaaten, der prozentuelle Anteil privater Forschungsausgaben am gesamten For-
schungsaufkommen relativ gering ist.
Es gibt Vorschläge, diese Mittel für den Ausbau der außeruniversitären Forschungsinstitute,
die Förderung regionaler Technologiecluster, die Förderung der Mobilität zwischen Wirtschaft
und Wissenschaft und zur Einrichtung privatwirtschaflticher Verwertungsgesellschaften zu
verwenden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse der Regierungsklausur
im Herbst 1996 und das "Aktionsprogramm" meines Ressorts, das dem Industrieausschuß am
19.2.97 vorgelegt wurde (Beilage 1 und 2).
lm Bundeskanzleramt wurde eine Arbeitsgruppe zum Therria Technologieoffensive eingesetzt,
die spezielle Schwerpunkte und Maßnahmen
vorschlagen soll.
Es erscheint zielführend, inhaltlich bestehende Stärken in der österreichischen Forschungsland-
schaft und in der Wirtschaft auszubauen. Unter diesen Gesichtspunkten, erscheint es nicht
zweckmäßig, Mittel nach einem Bundesländerschlüssel aufzuteilen, sondern vielmehr geht es
darum, zu einem gebündelten und damit möglichst effektivem Mitteleinsatz zu kommen.
Betreffend die Fragen 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 verweise ich daher auf meine bisherigen Ausführun-
gen.
Die Vergabe von Forschungsmittel durch mein Ressort erfolgt nach streng inhaltlichen, wissen-
schaftlichen Kriterien, die sich an den peer review Kriterien des FWF orientieren. Es werden
daher regelmäßig Gutachten von unabhängigen Experten (primär aus dem Ausland) eingeholt
bzw. unabhängige Expertenkomissionen mit der Auswahl förderungswürdiger Projekte be-
faßt.