2131/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger und Kollegen vom

19. März 1997, Nr. 2151/J, betreffend Telefonauskunft der Post und Telekom AG, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 3.:

Gemäß § 11 Abs. 1 Poststrukturgesetz, BGBI. Nr. 201/1996, obliegt dem Bundesminister für

Finanzen die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Post und Telekombeteili-

gungsvewaltungsgesellschaft (PTBG), die ihrerseits zu 100 % Eigentümerin der Post und

Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA) ist.

Zwischen PTBG und PTA besteht gemäß § 13 leg. cit. kein Konzernverhältnis, sodaß die

PTBG auf operative Angelegenheiten der PTA keine Einwirkungsmöglichkeiten und auch

keine diesbezüglichen Auskunftsrechte hat.

Die hier gestellten Fragen betreffen bestimmte Entscheidungen von Organen der PTA und

somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände

der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als

Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975

determinierten Fragerecht nicht erfaßt.

Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich die Anfrage nicht konkret beantworten kann.