2131/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Puttinger und Kollegen vom
19. März 1997, Nr. 2151/J, betreffend Telefonauskunft der Post und Telekom AG, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Gemäß § 11 Abs. 1 Poststrukturgesetz, BGBI. Nr. 201/1996, obliegt dem Bundesminister für
Finanzen die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Post und Telekombeteili-
gungsvewaltungsgesellschaft (PTBG), die ihrerseits zu 100 % Eigentümerin der Post und
Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA) ist.
Zwischen PTBG und PTA besteht gemäß § 13 leg. cit. kein Konzernverhältnis, sodaß die
PTBG auf operative Angelegenheiten der PTA keine Einwirkungsmöglichkeiten und auch
keine diesbezüglichen Auskunftsrechte hat.
Die hier gestellten Fragen betreffen bestimmte Entscheidungen von Organen der PTA und
somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände
der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als
Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975
determinierten Fragerecht nicht erfaßt.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich die Anfrage nicht konkret beantworten kann.