2132/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen vom
19. März 1997, Nr. 2168/J, betreffend Beschaffung über Leasing von KFZ und mobilen
Anlagegütern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 . und 4,:
Im Jahre 1996 wurden im Finanzressort durch Leasing ausschließlich im ADV-Bereich neue
Investitionen in Höhe von öS 4.430.432.- vorgenommen, weshalb ich mich bei der Beant-
wortung der weiteren Fragen auf diesen Bereich beschränke.
Bei einem verfügbaren Anlageninvestitionsvolumen des Bundesrechenamtes von insgesamt
rund öS 156.506.000.- im Jahre 1996 wurden Investitionen im Ausmaß von öS 4.430.432.-
mittels Leasing finanziert; die übrigen Beschaffungen erfolgten mittels Barkauf. Auf Leasing
entfielen somit 2,83 % des Gesamtvolumens.
Zu 2. :
Bei Vergabeverfahren über die Beschaffung von ADV-Anlagegütern wird neben dem Objekt
unter anderem auch die Finanzierung dieser Güter als Teilleistung ausgeschrieben.
Zu 3. :
Bei der den Leasinginvestitionen im Jahre 1996 zugrundeliegenden öffentlichen Ausschrei-
bung über die Beschaffung von ADV-Arbeitsplatzausstattungen wurden von folgenden
Unternehmen Leasingofferte gelegt:
Computer und EDV Software GmbH; Datacontact Handelsgesellschaft mbH.; Digital Equip-
ment Österreich GmbH; Externa
Informationstechnik GmbH, ICL Internationale Computer
GmbH; IBM Österreich GmbH; NCR Österreich GmbH; Olivetti Österreich GmbH; Schneid
GmbH; Siemens Nixdorf GmbH und Sparkassenverlag GmbH.
Zu 5. :
Um den von der Bundesregierung beschlossenen Weg der Budgetkonsolidierung konse-
quent voranzutreiben, hat auch das Bundesministerium für Finanzen bei der Ausrüstung
seiner Dienststellen mit Bildschirmarbeitsplätzen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
das Auslangen zu finden. Bei der Planung wird daher auf die unabdingbare Notwendigkeit
der Investitionen Bedacht genommen. Trotzdem mußte teilweise der Weg einer Fremdfinan-
zierung mittels Leasing beschritten werden. Die Entscheidung über die Finanzierungsart wird
von den zuständigen Stellen meines Ressorts im Rahmen deren Kompetenz getroffen,
wobei ich selbstverständlich über größere Projekte informiert werde.
Zu 6. :
Die Leasingverträge wurden, in Abhängigkeit von der Art des Leasingobjektes und seiner
voraussichtlichen Nutzungsdauer, mit einer Laufzeit zwischen 36 und 54 Monaten abge-
schlossen.
Zu 7. :
Ob eine Anzahlung geleistet wird, hängt einerseits von den zur Verfügung stehenden Mitteln
(Anzahlungen werden regelmäßig aus Eigenmitteln geleistet) und anderseits von dem zu
finanzierenden Beschaffungsvolumen (und den daraus resultierenden Vorbelastungen
künftiger Finanzjahre) ab.
Zu 8. :
Ehe eine Entscheidung über eine Leasingfinanzierung getroffen wird, erfolgt eine einge-
hende Auseinandersetzung mit den vorgelegten Leasingofferten. Insbesondere wird hiebei
untersucht, ob ein fixer oder ein variabler Zinssatz angeboten wird; ferner an welche Ände-
rungsmechanismen der Leasingzinssatz gebunden ist (Vibor, Sekundärmarktrendite etc.)
und schließlich ob "normales" Leasing (Finanzierungsleasing) oder innovative Leasing-
modelle (Revolvingleasing) im Einzelfall gewählt werden sollten.
Gegenüber einer Finanzierung durch Ratenkauf oder Miete bietet das Leasing auch einen
nicht zu übersehenden Vorteil der Flexibilität, der dahingehend zu verstehen ist, daß der
Leasingnehmer im Einklang mit seinen betrieblichen Anforderungen Geräte austauschen,
zurückgeben oder erwerben kann. Insbesondere der Austausch von Geräten in technolo-
gisch höherwertige Systemkomponenten ist bei innovativen Leasingmodellen selbstver-
ständlich. Dieser Vorteil ist vor dem
Hintergrund des rasanten Struktur- und Aufgabenwan-
dels im öffentlichen Dienst sowie den laufenden technischen Änderungen im ADV-Bereich
nicht hoch genug einzuschätzen,
Zu 9. :
Eingegangene Leasingverpflichtungen werden gemäß § 79 Abs. 1 und 2 des Bundeshaus-
haltsgesetzes verrechnet und hinsichtlich ihres gesamten Umfanges ausgewiesen.