2138/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2212/J betreffend Anstieg der Schwarzarbeit, welche die Abge-

ordneten DIng. Prinzhorn und Kollegen am 20.3.1997 an mich

richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Von der Natur der Sache her entzieht sich die Schattenwirtschaft

in hohem Maße einem empirisch-wissenschaftlichen Zugriff. Ihre

Quantifizierung ist daher oft auf Spekulationen aufgebaut. Dies

gilt daher auch für eine Ursachenanalyse.

Ferner sind Ursachen einer Schattenwirtschaft vielfältiger Natur,

die man in volkswirtschaftlich-steuerrechtliche und arbeits- und

sozialrechtliche Gründe einteilen kann. Zum ersten Bereich ge-

hören Begriffe wie Steuerbelastung und Steuermoral, fließender

Übergang vom Rückzug aus legaler Selbstversorgung zu illegalen

Aktivitäten ( z . B . im Bereich des privaten Hausbaus ) und hohes

Lohnnebenkosten- und Abgabenniveau.

Zur zweiten Gruppe zählen unter anderem hohe Sozialleistungen,

die keinen Anreiz für legale Tätigkeiten darstellen sowie enge

arbeitsrechtliche Bestimmungen .

Neben diesen beiden Hauptursachen zeigt ein hoher Anteil der

Schattenwirtschaft am BIP generell auch einen zu hohen Grad an

Regulierungsdichte in einem Staat an.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Das Wirtschaftsministerium hat keine Untersuchungen zu diesem

Thema in Auftrag gegeben. Es sei nur darauf hingewiesen, daß eine

frühere Untersuchung von Herrn Dr. Franz, deren Methode als in-

ternational weitgehend akzeptiert gilt, zu einem wesentlich ge-

ringeren Anteil der Schwarzarbeit am BIP als die Studie von

Prof. Schneider gelangt ist. .

Die Berechnungen des Umfanges der Schattenwirtschaft von

Univ . Prof . Schneider werden mit dem sogenannten "Bargeldansatz "

durchgeführt. Dieser Ansatz - definiert als Differenz des Bar-

geldumlaufes und der Summe der offiziell ausgewiesenen produzier-

ten Güter und Dienstleistungen - basiert auf der Idee, daß im

Pfusch erbrachte Leistungen bar entlohnt werden und es mit Hilfe

einer Bargeldfunktion gelingt, diese Leistungen zu notieren. Eine

solche Vorgangsweise erbringt notgedrungen ein Ergebnis im oberen

Bereich der Spannweite des Möglichen (8,2 %). Ein anderer Wirt-

schaftswissenschafter, Kurt Kratena vom Institut für Wirtschafts-

forschung, verwendet im Rahmen seiner Studie für das Österreichi-

ische Statistische Zentralamt die Faktoranalyse, die ein vor-

läufig geschätztes Ergebnis von maximal 5% erwarten läßt. Dieser

Wert sollte auch als Grundlage für die Einbeziehung der Schatten-

wirtschaft in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung dienen,

wodurch sich (positive) Auswirkungen auf die Maastricht Kriterien

ergeben werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angele-

genheiten verfügt über keine eigenen Berechnungen der Schatten-

wirtschaft in Österreich.

Auch das Österreichische Statistische Zentralamt hat bisher keine

Statistiken über Schwarzarbeit in Österreich veröffentlicht.

Aufgrund von EU-Vorschriften (Harmonisierungsrichtlinie 89/130;

Maastricht-Kriterien) ist Österreich verpflichtet, bis zum Herbst

1998 eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung vorzulegen, die

auch den Anteil der Schwarzarbeit am BIP berücksichtigt. Aus

diesem Anlaß wird das Statistische Zentralamt demnächst mit der

Erhebung der relevanten Daten beginnen. Bis Herbst 1998 soll dann

eine EU-gerechte Analyse vorliegen. Zur Zeit erarbeitet das WIFO

(für das Bundesministerium für Finanzen und die Oesterreichische

Nationalbank) eine Studie über die Höhe der Schwarzarbeit. Diese

ist aber noch nicht erschienen.

Zu den Daten und Prognosen von Univ . Prof . F . Schneider kann daher

keine fundierte Stellungnahme abgegeben werden.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage: .

Die derzeitige Gewerbeentziehungsregelung für den Fall der ille-

galen Beschäftigung von Arbeitnehmern erscheint aus Sicht des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten aus-

reichend (siehe den Bericht des Handelsausschusses über die Re-

gierungsvorlage der Gewerberechtsnovelle 1992, 876 der Beilagen

zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII . GP ) .

Entsprechendes gilt für das Bundesvergaberecht.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Im Zusammenhang mit der Schattenwirtschaft werden momentan keine

konkreten Schritte veranlaßt, jedoch sieht das Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, wie bereits vorher ange-

deutet, die primäre Aufgabe in der Schaffung von deregulierten

und flexibilisierten Rahmenbedingungen für die österreichische

Wirtschaft, wodurch sich - im Gegensatz zur wenig sinnvollen und

verwaltungstechnisch aufwendigen Symptombekämpfung - die Möglich-

keit einer effektiven ursachenbekämpfung ergibt. Seitens des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten werden

darüber hinaus jedoch sehr genau die Vor- und Nachteile von Maß-

nahmen anderer europäischer Länder beobachtet und diskutiert,

beispielsweise das oben erwähnte Luxemburger-Modell, bei dem über

die Konstruktion einer Art Umsatzsteuerrückvergütung eine Senkung

der Schwarzarbeit im Bereich der privaten Bauherrn zu erreichen

wäre (öS 11 Mrd. Umsatzsteuerverluste vs. öS 6 Mrd. an Mehrein-

nahmen laut WIFO Studie 1996) oder Arbeits- und Dienstleistungs-

schecks wie in Frankreich und Belgien.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Der vorgesehene erleichterte Zugang zu vielen gewerblichen Tätig-

keiten (z.B. Teilgewerbe) sollte für Pfuscher ein Anreiz zur

Legalisierung ihrer Tätigkeit sein.

Die- Auswirkungen der Reform der Gewerbeordnung auf illegale Ge-

werbeausübung läßt sich allerdings nur schwer abschätzen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Der gesamte Komplex der Werkvertragsregelungen gehört in die

Kompetenz des Bundesministers für Finanzen in steuerrechtlichen

bzw. in die des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in

sozialversicherungsrechtlichen Fragen . Der Einschätzung des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zufolge

kann es sehr wohl zu einem Rückgang der Schwarzarbeit kommen.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Dies läßt sich statistisch nur sehr schwer nachvollziehen. Aus

bereits erwähnter Kompetenzverteilung ist diese Frage ebenfalls

den oben genannten Bundesministerien zu stellen.