214/AB                                                                                                    

                                                                                                                                                                                     

          Herrn Präsidenten

                                                                                                                          

          des Nationalrates                                                                                                      

          Univ. Prof. Dr. Heinz FISCHER

 

       Parlament

       1017 Wien

      

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage, Nr. 192/J-NR/96 betreffend das Bildungsabkommen zwischen ORF und Unterrichts­ministerium, die die Abgeordneten Mag.  Dr. Heide Schmidt und PartnerInnen am 28.  Februar 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1.       Wann tritt das obig zitierte Abkommen in Kraft?

 

Antwort:

 

Das Abkommen mit dem ORF über die gemeinsame Vergabe von Pro­duktionsaufträgen wurde am 16.1.1996 von mir und am 10.4.1996 vom ORF unterzeichnet.  Damit ist das Abkommen am 10.4.1996 in Kraft getreten.  Um jedoch die Kontinuität der Zusammenarbeit mit dem ORF, aus der sich die Beauftragung von Filmproduktions­firmen ergibt, zu wahren, wurden schon 1995 als Vorgriff auf dieses Abkommen, zu einzelnen Projekten Verträge zwischen dem ORF, dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und Filmproduktionsfirmen geschlossen.

 

 

2.       Welcher Budgetposten wird von Ihrem Ministerium für die Realisierung dieses Abkommens herangezogen?

 

 

 

 

Antwort:

Als Budgetposten wird der Ansatz 1/12008/7285 "Entgelte an Firmen" herangezogen.

 

3.       Wie hoch wird die finanzielle Beteiligung Ihres Ministeriums im ersten Jahr des Bestehens des Abkommens sein?

 

Antwort:

 

Im ersten Jahr des Bestehens dieses Abkommens wird"'- abhängig vom Entsprechen der Projekte - die finanzielle Belastung bis zu 15 Mio.  S ausmachen.

 

 

4.       Werden die Aufträge ausschließlich an österreichische Film­produktionsfirmen vergeben werden?

 

Antwort:

 

Als Auftragnehmer sind nicht zwingend österreichische Film­produktionsfirmen vorgesehen.

 

 

5.       Was verstehen Sie unter einer "österreichischen Filmproduktionsfirma“?

 

Antwort:

 

Das obzitierte Abkommen trifft keine Einschränkung auf öster­reichische Filmproduktionen, naturgemäß werden aber bei der Realisierung österreichspezifischer Themen österreichische Firmen in Frage kommen.

 

 

6.       Werden Sie vor der jeweiligen Auftragsvergabe überprüfen, in welchen Händen sich eine Filmproduktionsfirma, die für den Auftrag in Frage kommt, mehrheitlich befindet?

 

 

 

 

Antwort:

 

Im Zuge des vor der Beauftragung von Firmen stattfindenden Prüfungsverfahrens werden - wenn es der Umfang und der Gegenstand des beabsichtigten Auftrags erfordern - die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit und die Bonität der in Aussicht genommenen Firma geprüft.

 

 

7.       Welches Gremium bzw. welche Personen werden über die Auftragsvergabe entscheiden?

 

Antwort:

 

Nach Beratung durch eine Arbeitsgruppe entscheiden der Ressort­minister bzw. der Generalintendant des ORF.

 

 

8.       Welche fachlichen Qualifikationen haben diese Personen?

 

 

Antwort:

 

Die Mitglieder der beratenden Arbeitsgruppe haben folgende Qualifikationen: Psychologe, Medienfachmann, Juristin, Hauptab­teilungsleiter des ORF, Historikerin und produktionswirtschaft­liche Leiterin des ORF.

 

 

g.       Wie werden die Auftragsvergabemodalitäten aussehen?  Wird es für jeden zu produzierden Film z.B. eine öffentliche Aus­schreibung geben?

 

Antwort:

 

Bei von Filmherstellern vorgelegten projektbeschreibenden Unterlagen (Treatment, Kalkulation) erfolgt eine bedarfs­orientierte Auswahl der zu realisierenden Projekte durch das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und den ORF und sodann nach Prüfung der Angemessenheit der

 

 

Kosten eine direkte Beauftragung an den jeweiligen Filmher­steller als Inhaber der für die Realisierung des Projektes not­wendigen Rechte.

Eine Ausschreibung wird in jenen Fällen stattfinden, wo nur eine bloße Idee und noch keine weiterführenden projektbe­schreibende Unterlagen (sohin urheberrechtlich geschätzte Werke wie z.B. Treatment, Drehbuch) vorliegen.

 

10.        Gibt es eine von Ihrem Ministerium ausgearbeitete "Themen­liste"'> Wenn ja, wie sieht diese aus und wer hat daran mitgearbeitet?  Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

 

Nach Überprüfung des vorhandenen Medienangebots und in Abstim­mung mit dem Medienbedarf bei den Einrichtungen des Bildungs­bereichs wurden für 1996 folgende Themenschwerpunkte gesetzt:

 

a)       Musische Fächer, insbesondere Musikerziehung mit Schwerpunkt Österreich, unter besonderer Bedachtnahme auf das "Millennium"

 

b)       Naturwissenschaften: Physik, Chemie, Genetik

 

c)       Humanwissenschaften: Psychologie

 

d)       Sprachen, besonders die Sprachen der an Österreich angren­zenden Länder; Medien in englischer Sprache (Englisch als Arbeitssprache)

 

e)       Verschiedenste Österreich-Themen zur Stärkung des Identitätsbewußtseins, im Hinblick auf die Förderung des Traditionsverständnisses und Betonung des Begriffs "Heimat".

 

f)       Beteiligung an der Herstellung "neuer Medien" (neue Technologien)

 

Diese Themenliste wurde nach einer Bestandsaufnahme der vorhan­denen AV-Medien für den Schulunterricht (in Österreich und im

 

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Ausland) und nach inhaltlichen Schwerpunkten des Ressorts erar­beitet.

 

 

11.        Wurden schon Filmaufträge vergeben?  Wenn ja: An welche Firmen wurden sie vergeben?  Welche Themen wurden in Auftrag gegeben?  Wie kam es zu der Themenauswahl?  In welcher Höhe bewegen sich die schon vergebenen Aufträge?

 

Antwort:

 

Wie in Beantwortung der Frage 1 angemerkt, konnten unmittelbar aufgrund des Abkommens noch keine Aufträge vergeben werden.

 

Als Vorgriff (und um auch gegenüber der Filmwirtschaft die Kontinuität bei der Auftragsvergabe an Firmen aufrechtzuerhal­ten) wurden aber an folgende Firmen Aufträge erteilt:

 

Fa. SATEL Fernseh- und Filmproduktion "Mörderisches Erbe" (Thema: Aggression - Humanwissenschaften), BMUK übernimmt Produktionskosten in Höhe von ÖS 1,3 Mio. + MWST.

 

Fa. Prisma Film "Der Schlaf" (Thema: Bedeutung des Schlafes Humanwissenschaften), BMUK übernimmt Produktionskosten in Höhe von ÖS 1,4 Mio. + MWST.

 

Fa. Cinevision "Klingendes Mittelalter" (Thema: Leben im Mittelalter, Präsentation mittelalterlicher Musik - musische Fächer), BMUK übernimmt Produktionskosten in Höhe von ÖS 220.000,-- + MWST.

 

Fa. Ö.K.0. Media "Südtirol - Zeugen der Zukunft" (Thema: Unsere Nachbarn - musische Fächer), BMUK übernimmt Produktionskosten in Höhe von ÖS 1,1 Mio. + MwSt.

 

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Fa. Langbein und Skalnik "Leben durch anderes Leben" (Thema: Organspende, -Transplantation - Naturwissenschaften, Human­wissenschaften), BMUK übernimmt Produktionskosten in Höhe von ÖS 710.000,-- + MWST.

 

Fa. Cinevision 111000 Jahre Österreich - Historische Miniaturen (Thema: Millennium - musische Fächer), BMUK übernimmt Produk­tionskosten in Höhe von ÖS 330.000,-- + MWST.

 

Fa. Goess Film "Von der Höhlenmalerei zum Informations-Super­highway - Die Geschichte der Schrift" (Thema: Entstehung und Bedeutung der Schrift - musische Fächer), BMUK übernimmt Produktionskosten in Höhe von ÖS 1,5 Mio. + MWST.

 

Fa. Lhotsky Film "Aufbruch aus der Dunkelheit" (Thema: psychische Depression und deren Bekämpfung - Humanwissen­schaften), BMUK übernimmt Produktionskosten in Höhe von ös 1,1 Mio. + MwSt.

 

Fa. Telemotion "Die Entstehung der Alpen" (Österreich, Natur­wissenschaften), BMUK übernimmt Produktionskosten in Höhe von ÖS 2,1 Mio. + MWST.

 

Die Auswahl der genannten Projekte erfolgte im Lichte der Schwerpunktsetzung (Frage 10) in Abstimmung mit dem Bedarf des ORF (Sendeplatz, Ansprechen von breiten Seherschichten).

 

 

Die Bundesministerin: