2141/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfi.age Nr. 2174/J-NR/97 betreffend BeschafFung über
Leasing von KFZ und mobilen Anlagegütern, die die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und
Kolleglnnen am 19. März 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. In welchem Ausmaß wurden in Ihrem Ressort Investitionen im Jahr 1996 über
Leasing getätigt?
2. Wird der Auftrag für Leasingangebote in Ihrem Ressort öffentlich ausgeschrieben?
3. Wieviele und welche Firmen reichten Einzelanbote ein?
4. In welchem Umfang wurde für das Jahr 1996 der Investitionsbedarf in Ihrem Bereich
einerseits durch Leasing, andererseits durch Ankauf gedeckt?
5. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf oder Leasing bei der
Beschaffung bevorzugt wird und von wem wird diese Entscheidung getroffen?
6. Mit welcher Laufzeit werden die Leasingverträge abgeschlossen?
7. In welcher Höhe wird die Anzahlung
geleistet und wie wird diese finanziert?
8. Wurde in die Entscheidung über die bevorzugte Variante, Kauf oder Leasing, die
zukünftige Kostenentwicklung der jeweiligen Variante miteinbezogen? Wenn ja, wie
verhält sich im konkreten Fall die Kostenentwicklung von Leasing gegenüber Kauf,
wenn der Leasingvertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird?
9. Werden die Leasingverträge so gestaltet, daß im Budget nur die im Haushaltsjahr
bezahlten Leasingentgelte aufscheinen oder die Summen der gesamten Leasing-
entgelte zuzüglich Restwert?
Antwort:
Für das Jahr 1996 wurden seitens der Zentralstelle meines Ressorts keine Leasingverträge
abgeschlossen. Der Investitionsbedarfan Dienstfahrzeugen und PCs wurde nach den Kriterien
der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gedeckt; die Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes wurden beachtet.