2144/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Ing. Meischberger, Rossmann und

Kollegen haben am 19. März 1997 unter der Nr. 2164/J an mich eine schriftliche par-

lamentarische Anfrage betreffend Beschaffung über Leasing von Kraftfahrzeugen

und mobilen Anlagegütern gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1 . In welchem Ausmaß wurden in lhrem Ressort Investitionen im Jahr 1996 über

Leasing getätigt?

2. Wird der Auftrag für Leasingangebote in Ihrem Ressort öffentlich ausgeschrie-

ben?

3. Wieviele und welche Firmen reichten Einzelanbote ein?

4. ln welchem Umfang wurde für das Jahr 1996 der Investitionsbedarf in Ihrem

Bereich einerseits durch Leasing, andererseits durch Ankauf gedeckt?

5. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf oder Leasing bei

der Beschaffung bevorzugt wird und von wem wird diese Entscheidung getrof-

fen?

6. Mit welcher Laufzeit werden die Leasingverträge abgeschlossen?

7. ln welcher Höhe wird die Anzahlung geleistet und wie wird diese finanziert?

8. Wurde in die Entscheidung über die bevorzugte Variante, Kauf oder Leasing,

die zukünftige Kostenentwicklung der jeweiligen Variante miteinbezogen?

Wenn ja, wie verhält sich im konkreten Fall die Kostenentwicklung von Leasing

gegenüber Kauf, wenn der Leasingvertrag für mehr als drei Jahre abgeschlos-

sen wird?

9, Werden die Leasingverträge so gestaltet, daß im Budget nur die im Haushalts-

jahr bezahlten Leasingentgelte aufscheinen oder die Summen der gesamten

Leasingentgelte zuzüglich Restwert?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 9:

Da Angelegenheiten der Organisation nicht zu dem mir mit Entschließung des Bun-

despräsidenten vom 26. Februar 1997 übertragenen Wirkungsbereich gehören, ver-

weise ich hinsichtlich des Bereichs Frauenangelegenheiten auf die Beantwortung der

an den Bundeskanzler gerichteten gleichlautenden parlamentarischen Anfrage

Nr. 2163/J.

Hinsichtlich jener Angelegenheiten, die im Jahr 1996 in die Kompetenz des

damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz gefallen

sind und nunmehr meinem Zuständigkeitsbereich angehören, verweise ich auf die

Beantwortung der gleichlautend an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2167/J.