2149/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner, Ing. Meischberger,

Rossmann und Kollegen haben am 19. März 1997 unter der

Nr. 2163/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-

fend Beschaffung über Leasing von Kraftfahrzeugen und mobilen An-

lagegütern gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. In welchem Ausmaß wurden in Ihrem Ressort Investitionen im

Jahr 1996 über Leasing getätigt?

2. Wird der Auftrag für Leasingangebote in lhrem Ressort öffentlich

ausgeschrieben?

3. Wieviele und welche Firmen reichten Einzelanbote ein?

 

4. ln welchem Umfang wurde für das Jahr 1996 der Investitionsbe-

darf in lhrem Bereich einerseits durch Leasing, andererseits

 durch Ankauf gedeckt?

5. Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, ob Ankauf

oder Leasing bei der Beschaffung bevorzugt wird und von wem

wird diese Entscheidung getroffen?

6. Mit welcher Laufzeit werden die Leasingverträge abgeschlos-

sen?

7. In welcher Höhe wird die Anzahlung geleistet und wie wird diese

finanziert?

8. Wurde in die Entscheidung über die bevorzugte Variante, Kauf

oder Leasing, die zukünftige Kostenentwicklung der jeweiligen

Variante mit einbezogen? Wenn ja, wie verhält sich im konkreten

Fall die Kostenentwicklung von Leasing gegenüber Kauf, wenn

der Leasingvertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird?

9, Werden die Leasingverträge so gestaltet, daß im Budget nur die

im Haushaltsjahr bezahlten Leasingentgelte aufscheinen oder

die Summen der gesamten Leasingentgelte zuzüglich Restwert?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 :

Im Bereich der Zentralstelle des Bundeskanzleramtes betrug die

Summe der Leasingraten im Jahr 1996 im Bereich der Anlagen (UT 3)

S 29,209,492,80 und im Bereich der Aufwendungen (UT 8)

S6,672.355,20.

Zu Frage2:.

Die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes werden vom Bun-

deskanzleramt eingehalten.

Wenn die Vergabevorschriften aufgrund des Vergabewertes die

Durchführung eines offenen Verfahrens (öffentliche Ausschreibung)

vorsehen, so erfolgt ein solches, soferne keine Ausnahmebestim-

mungen zum Tragen kommen (z.B. aus Gründen der Staatssicher-

heit).

Zu Frage 3:

Die Beschaffungen, die im Jahr 1996 im Bereich der Zentralleitung

des Bundeskanzleramtes im Rahmen von Leasingverträgen durch-

geführt wurden, bezogen sich ausschließlich auf EDV.

lm Rahmen dieser Ausschreibungen lagen jeweils zwei Firmenanbote

vor; hiebei handelt es sich um die Unternehmen COMPAREX und

IBM,

Zu Frage 4:

Im Jahr 1996 wurden für Leasing rd. S 96,882.000,-- und für Ankäufe

rd. S 553.000.000,-- aufgewendet.

Zu Frage 5:

Die Entscheidung wird von der jeweils zuständigen Beschaffungsab-

teilung im Bundeskanzleramt nach den Prinzipien der Sparsamkeit,

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit getroffen.

Zu Frage 6:.

Die Laufzeit beträgt im Regelfall 48 Monate.

Zu Frage7:

Bisher wurden bei Leasingverträgen keine Anzahlungen geleistet.

Zu Frage 6:

Bei der Entscheidung, welcher Variante der Vorzug gegeben wird,

wurde die zukünftige Kostenentwicklung mitberücksichtigt.

Das Bundeskanzleramt nimmt Beschaffungen in Form von Leasing

nur im Bereich der EDV vor. Durch die schnelle technische Ent-

wicklung in diesem Sektor ist tendenziell bei gleichbleibender Leistung

mit einer Preisverminderung zu rechnen. Dieser Entwicklung kann bei

Abschluß eines Leasingvertrages durch Vereinbarung dement-

sprechender Vertragsklauseln Rechnung getragen werden; dies ist bei

einem Kauf jedoch nicht möglich.

Zu Frage 9:

Im Haushaltsplan des Bundeskanzleramtes werden die in einem

Kalenderjahr anfallenden monatlichen Leasingraten veranschlagt.