2158/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2154/J-NR/1997 betreffend die Objektivierung
von Schulleiterbestellungen im Bundesbereich, die die Abgeordneten Dr. Sonja Moser und
KollegInnen am 19. März 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie wird im Schulsystem sichergestellt, daß bei Schulleiterbestellungen der am besten
geeignete Bewerber bestellt wird?
2. Welche Kriterien werden im Schulsystem als für die Eignung eines Schulleiters maß-
gebend angewendet, bzw. der Beurteilung zugrunde gelegt?
3. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Mitteilung im Verlaufe eines Hearings
an einen Kandidaten, z.B. an Herrn Mag. Huber im oben genannten Verfahren, daß
eine Bewerbung aussichtslos wäre?
4. Sind Sie der Meinung, daß wie in oben genanntem Fall Personen, die am Hearing nicht
teilgenommen haben, in der Lage sind, die objektive Eignung eines Bewerbers zu beur-
teilen?
Antwort:
Anläßlich der Bestellung des Leiters der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule bzw.
Bundesfachschule in Reutte waren alle Bewerber zum Kandidatenhearing geladen, sie sind auch
erschienen und hatten Gelegenheit, sich
persönlich mit ihren Berufserfahrungen und ihren
Vorstellungen für die angestrebte Funktion den Mitgliedern des Kollegiums des Landesschulrates
für Tirol zu präsentieren. Anläßlich dieses Kandidatenhearings wurde sicher keinem der Bewerber
der Eindruck vermittelt bzw. sogar mitgeteilt, daß seine Bewerbung aussichtslos wäre.
Weiters ist festzuhalten, daß der Landesschulrat für Tirol bereits seit Jahren, obwohl dies in den in
Frage kommenden Rechtsvorschriften nicht verpflichtend vorgesehen ist, den Mitgliedern des
Kollegiums noch vor der entscheidenden Sitzung die Möglichkeit bietet, in einem strukturierten
Kandidatenhearing die Bewerberinnen und Bewerber näher kennenzulernen. Die Mitglieder des
Kollegiums werden zu diesem Hearing jeweils unter Anschluß der Bewerbungsunterlagen einge-
laden, die Teilnahme steht ihnen allerdings frei. Im Rahmen dieses strukturierten Kandidaten-
hearings haben die Bewerberinnen und Bewerber zunächst die Möglichkeit, sich selbst, ihren
beruflichen Werdegang, ihre besonderen Fähigkeiten und ihre Vorstellungen über die Ausübung
der Funktion darzustellen; im Anschluß daran steht es allen Mitgliedern des Kollegiums frei, durch
zusätzliche, auf die ausgeschriebene Funktion bezugnehmende Fragen das Bild über die Eignung
der Bewerberin/des Bewerbers abzurunden. Äußerungen von Mitgliedern des Kollegiums, aus
denen Zustimmung oder Ablehnung zu den Darstellungen der Bewerberin/des Bewerbers
entnommen werden könnten, sind nicht zulässig, sie kommen auch nicht vor.
Die Mitglieder des Kollegiums lassen sich bei der Erstellung des Dreiervorschlages von den
vorliegenden Bewerbungsunterlagen, dem persönlichen Eindruck anläßlich des Kandidaten-
hearings, dem objektiven Bericht des jeweils zuständigen Schulaufsichtsorganes über die
berufliche Laufbahn und die bisherige Bewährung in pädagogischer und administrativer Hinsicht,
von den in der Ausschreibung jeweils geforderten speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten und
deren Erfüllung durch die Bewerberin/den Bewerber sowie die pädagogischen und administrativen
Erfahrungen der Bewerberin/des Bewerbers leiten.