2158/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2154/J-NR/1997 betreffend die Objektivierung

von Schulleiterbestellungen im Bundesbereich, die die Abgeordneten Dr. Sonja Moser und

KollegInnen am 19. März 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Wie wird im Schulsystem sichergestellt, daß bei Schulleiterbestellungen der am besten

geeignete Bewerber bestellt wird?

2. Welche Kriterien werden im Schulsystem als für die Eignung eines Schulleiters maß-

gebend angewendet, bzw. der Beurteilung zugrunde gelegt?

3. Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Mitteilung im Verlaufe eines Hearings

an einen Kandidaten, z.B. an Herrn Mag. Huber im oben genannten Verfahren, daß

eine Bewerbung aussichtslos wäre?

4. Sind Sie der Meinung, daß wie in oben genanntem Fall Personen, die am Hearing nicht

teilgenommen haben, in der Lage sind, die objektive Eignung eines Bewerbers zu beur-

teilen?

Antwort:

Anläßlich der Bestellung des Leiters der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule bzw.

Bundesfachschule in Reutte waren alle Bewerber zum Kandidatenhearing geladen, sie sind auch

erschienen und hatten Gelegenheit, sich persönlich mit ihren Berufserfahrungen und ihren

Vorstellungen für die angestrebte Funktion den Mitgliedern des Kollegiums des Landesschulrates

für Tirol zu präsentieren. Anläßlich dieses Kandidatenhearings wurde sicher keinem der Bewerber

der Eindruck vermittelt bzw. sogar mitgeteilt, daß seine Bewerbung aussichtslos wäre.

Weiters ist festzuhalten, daß der Landesschulrat für Tirol bereits seit Jahren, obwohl dies in den in

Frage kommenden Rechtsvorschriften nicht verpflichtend vorgesehen ist, den Mitgliedern des

Kollegiums noch vor der entscheidenden Sitzung die Möglichkeit bietet, in einem strukturierten

Kandidatenhearing die Bewerberinnen und Bewerber näher kennenzulernen. Die Mitglieder des

Kollegiums werden zu diesem Hearing jeweils unter Anschluß der Bewerbungsunterlagen einge-

laden, die Teilnahme steht ihnen allerdings frei. Im Rahmen dieses strukturierten Kandidaten-

hearings haben die Bewerberinnen und Bewerber zunächst die Möglichkeit, sich selbst, ihren

beruflichen Werdegang, ihre besonderen Fähigkeiten und ihre Vorstellungen über die Ausübung

der Funktion darzustellen; im Anschluß daran steht es allen Mitgliedern des Kollegiums frei, durch

zusätzliche, auf die ausgeschriebene Funktion bezugnehmende Fragen das Bild über die Eignung

der Bewerberin/des Bewerbers abzurunden. Äußerungen von Mitgliedern des Kollegiums, aus

denen Zustimmung oder Ablehnung zu den Darstellungen der Bewerberin/des Bewerbers

entnommen werden könnten, sind nicht zulässig, sie kommen auch nicht vor.

Die Mitglieder des Kollegiums lassen sich bei der Erstellung des Dreiervorschlages von den

vorliegenden Bewerbungsunterlagen, dem persönlichen Eindruck anläßlich des Kandidaten-

hearings, dem objektiven Bericht des jeweils zuständigen Schulaufsichtsorganes über die

berufliche Laufbahn und die bisherige Bewährung in pädagogischer und administrativer Hinsicht,

von den in der Ausschreibung jeweils geforderten speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten und

deren Erfüllung durch die Bewerberin/den Bewerber sowie die pädagogischen und administrativen

Erfahrungen der Bewerberin/des Bewerbers leiten.