216/AB

 

          Herrn                                                                                                                                           

        Präsidenten des Nationalrats

          Dr. Heinz FISCHER                                                                                                                     

 

        Parlament                                                                                                                                     

        1017    W i e n

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Ofner und Kollegen haben am 28.  März 1996 unter der Nr. 368/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Überlastung des Verwaltungs­gerichtshofs gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

111.        Welche Maßnahmen werden Sie zur Beseitigung des oben ge-

schilderten Mißstandes setzen?

 

2.       Wie sollen sich diese genau auswirken und bis wann sollen sie verwirklicht werden?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Im Koalitionsübereinkommen zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der österreichischen Volkspartei vom 11. März 1996 wird festgehalten, daß durch die überaus starke Belastung des Verwaltungsgerichtshofs, aber auch infolge der Notwendigkeit einer weiteren rechtsstaatlichen Ausgestaltung und Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens, die Schaffung von Landesverwaltungsgerichten notwendig erscheint.  Es ist beabsich­tigt, mit den Ländern Gespräche aufzunehmen, um im Rahmen der budgetären Möglichkeiten die erforderlichen Schritte zu setzen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Einführung einer dem Verwaltungsgerichtshof vorgelagerten gerichtlichen Instanz soll bewirken, daß der Verwaltungsge­richtshof weniger in Anspruch genommen wird als dies derzeit der Fall ist.  Im Hinblick auf die zu lösenden finanziellen Pro­bleme kann derzeit nicht gesagt werden, bis wann diese Maßnahme verwirklicht werden kann.