2160/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2180/J-NR/97 betreffend Einsparungen im

Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen in Tirol, die die Abgeordneten Edith Haller

und KollegInnen am 19. März 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Entspricht es den Tatsachen, daß für das Bundesland Tirol eine Reduzierung der

Werteinheiten vorgenommen wurde und wenn ja, in welcher Höhe und warum?

Antwort:

Seit dem Schuljahr 1992/93 erfolgt die Aufteilung der Werteinheiten, die im Bundesfinanz-

gesetz (Stellenplan) für das jeweilige Schuljahr festgelegt sind, auf die einzelnen Bundesländer

nach einheitlichen Kriterien, wobei die jeweilige Schülerzahl in den einzelnen Schularten

maßgeblich ist. Es ist Aufgabe des Landesschulrates, die Schulorganisation seiner Schulen so

auszurichten, daß mit den Werteinheitenkontingenten das Auslangen gefunden wird, und

insbesondere die Zuteilung der Werteinheiten an die einzelnen Schulen unter Berücksichtigung

der jeweiligen Schulorganisation vorzunehmen. Auch ist er berechtigt, zwischen den einzelnen

Ansätzen, falls notwendig, auszugleichen,

Da der Verbrauch der Werteinheiten im Schuljahr 1991/92 in den einzelnen Landesschulräten

bzw. dem Stadtschulrat sehr unterschiedlich war, erfolgte die Angleichung über einen vier-

jährigen Zeitraum, um den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat die Möglichkeit einzu-

räumen, ihre/seine Schulorganisation entsprechend anzugleichen. 1 995/96 war dieser Ausgleich

vollzogen. Durch diesen Ausgleich wurde das Kontingent für das Bundesland Tirol um

1 .757 Werteinheiten aufgestockt.

Der Schülerzuwachs im laufenden Schuljahr war bundesländerweise sehr unterschiedlich und

betrug für das gesamte Bundesgebiet im Mittel 2,69%, für das Bundesland Tirol dagegen nur

0,65% , wobei in zwei Bereichen ein Schülerrückgang erfolgte. Da aber die Landesschulräte

wußten, daß 1997/98 nicht mehr Werteinheiten zur Verfügung stehen (gemeinsamer Beschluß

des Bundesvoranschlages 1996 und 1997) ergab dies für Tirol eine Verminderung des Wert-

einheitenkontingentes um 1.238 Werteinheiten (davon 599 Werteinheiten im Ansatz 1270).

2. Welche weiteren Bundesländer sind von einer Reduzierung der Werteinheiten

betroffen und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort:

Aus den gleichen Gründen wie in Frage 1 . ausgeführt verminderte sich das Werteinheiten-

kontingent gegenüber dem laufenden Schuljahr für das Bundesland Burgenland um 67 Wert-

einheiten, Kärnten um 731 Werteinheiten, Salzburg um 120 Werteinheiten, Vorarlberg um

641 Werteinheiten.

3. Welche konkreten Auswirkungen sind durch die Reduzierung der Werteinheiten auf

die Beschäftigungssituation für Lehrer zu erwarten?

Antwort:

Da die Werteinheitenkontingente des laufenden Schuljahres mit der notwendigen Sorgfalt

eingesetzt wurden, sind keine Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation der Lehrer zu

erwarten.

4. Wird Ihrer Meinung nach die Qualität des Unterrichts durch die Reduzierung der

Werteinheiten beeinträchtigt und wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie

dagegen unternehmen?

Antwort:

Die Qualität des Unterrichts wird darunter nicht leiden.

5. Werden aufgrund der Reduzierung der Werteinheiten die Klassenteilungszahlen

weiterhin eingehalten werden können und wenn nein, welche konkreten Auswir-

kungen sehen Sie in diesem Zusammenhang bezüglich eines effektiven Fremd-

sprachenunterrichts?

Antwort:

Die notwendigen und sinnvollen Gruppenteilungen hängen mit der Schulorganisation

eng zusammen. Eine Änderung der Gruppenteilung impliziert daher keine Qualitätsbeein-

trächtigung, dies gilt auch für den Fremdsprachenunterricht.