2161/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Haidl-

mayr, Freundinnen und Freunde vom 18.3.1997, Nr. 2147/J, betreffend

mögliche Infektion von Lachsen mit dem BSE-Erreger, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen :

Zu den Fragen1 bis 3:

Dem Ressort sind die Erkenntnisse der deutschen Bundesforschungsan-

stalt für Viruserkrankungen in Tübingen nicht bekannt . In Öster-

reich besteht das Verbot der Verfütterung von Tier- und Knochenmehl

an wiederkäuer seit dem Jahre 1990 . Nach dem derzeitigen wissens-

stand wird das Verbot der Verfütterung von Tier- und Knochenmehl an

Wiederkäuer als völlig ausreichend beurteilt, um eine mögliche Ge-

fahr der Übertragung von BSE auszuschließen. Auf EU-Ebene werden

sämtliche Entscheidungen in diesem Bereich erst nach Konsultation

des wissenschaftlichen Veterinärausschusses getroffen, sodaß die

Miteinbeziehung der neuesten Forschungsergebnisse gewährleistet

ist.

Die Tiermehlhersteller in Österreich sind bereits seit Jahren ver-

pflichtet, bei der Herstellung von Tier- und Knochenmehl ein Ver-

fahren anzuwenden, das die Inaktivierung der BSE-Erreger sicher-

stellt . Dieses Verfahren wurde erst im Anschluß an die BSE-Krise

EU-weit verpflichtend mit 1. April 1997 vorgeschrieben, wodurch

erreicht wird, daß die strengen österreichischen Hygienebestimmun-

gen nunmehr im gesamten EU-Raum gelten.