2161/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Haidl-
mayr, Freundinnen und Freunde vom 18.3.1997, Nr. 2147/J, betreffend
mögliche Infektion von Lachsen mit dem BSE-Erreger, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen :
Zu den Fragen1 bis 3:
Dem Ressort sind die Erkenntnisse der deutschen Bundesforschungsan-
stalt für Viruserkrankungen in Tübingen nicht bekannt . In Öster-
reich besteht das Verbot der Verfütterung von Tier- und Knochenmehl
an wiederkäuer seit dem Jahre 1990 . Nach dem derzeitigen wissens-
stand wird das Verbot der Verfütterung von Tier- und Knochenmehl an
Wiederkäuer als völlig ausreichend beurteilt, um eine mögliche Ge-
fahr der Übertragung von BSE
auszuschließen. Auf EU-Ebene werden
sämtliche Entscheidungen in diesem Bereich erst nach Konsultation
des wissenschaftlichen Veterinärausschusses getroffen, sodaß die
Miteinbeziehung der neuesten Forschungsergebnisse gewährleistet
ist.
Die Tiermehlhersteller in Österreich sind bereits seit Jahren ver-
pflichtet, bei der Herstellung von Tier- und Knochenmehl ein Ver-
fahren anzuwenden, das die Inaktivierung der BSE-Erreger sicher-
stellt . Dieses Verfahren wurde erst im Anschluß an die BSE-Krise
EU-weit verpflichtend mit 1. April 1997 vorgeschrieben, wodurch
erreicht wird, daß die strengen österreichischen Hygienebestimmun-
gen nunmehr im gesamten EU-Raum gelten.