2163/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kostelka,

Dr. Kräuter und Kollegen vom 19.3.1997 , Nr. 2176/J, betreffend Maß-

nahmen gegen Kormoranplage, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Diese Dokumentation ist dem Bundesministerium für Land- und Forst-

wirtschaft bekannt . Sie wurde vom Österreichischen Kuratorium für

Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) unmittelbar nach dem Erschei-

nungstermin übermittelt .

Zu den Fragen 2 bis 4:

Zunächst ist festzuhalten, daß gemäß der bundesstaatlichen Kompe-

tenzverteilung die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Naturschutzes

in Gesetzgebung und Vollziehung bei den Ländern liegt .

Der Kormoran zählt zu den geschützten Vogelarten, hat sich jedoch

in den letzten Jahren enorm vermehrt und damit ist die Gefahr einer

zumindest regionalen Schädigung der Fischbestände gegeben. Dadurch

werden gefährdete Fischarten zusätzlich bedroht und aufwendige Be-

mühungen zur Erzielung und Erhaltung von Fischbeständen erschwert.

Aufgrund dieser Problematik wurde im April 1996 vom Bundesminste-

rium für Land und Forstwirtschaft die Einsetzung einer länderüber-

greifenden Arbeitsgruppe initiiert, an der Vertreter der Länder,

der Wissenschaft und der betroffenen Interessengruppen teilnahmen.

Aufgrund des Ergebnisses der oben erwähnten Arbeitsgruppe soll die

Einsetzung einer europaweiten Arbeitsgruppe angeregt werden, welche

die derzeit in den Mitgliedstaaten durchgeführten nationalen Maß-

nahmen erfassen und vergleichend darstellen soll . Ein weiteres Ziel

einer europaweiten Arbeitsgruppe sollte die Erarbeitung eines ge-

samteuropäischen Managementplanes (inklusive Monitoring) sein. Für

die Erarbeitung eines Managementplanes ist ein Zeithorizont von 12

Monaten vorgesehen. Dies erscheint notwendig, da aus gegenwärtiger

Sicht die Kormoran-Population noch ansteigen wird.

Am 12 . Februar 1997 wurde das Ergebnis der "Arbeitsgruppe Kor-

morane" als "Österreichische Initiative zur Eindämmung des immer

akuter werdenden Kormoranproblems" der zuständigen EU-Kommissarin

Ritt Bjerregaard vorgeleg .

Zu den Fragen 5 und 6:

wie bereits ausgeführt, haben solche Gespräche stattgefunden und

werden künftig fortgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, daß sich auch

die Bevollmächtigtenkonferenz für die Internationale Bodenseefi-

scherei (IBKF) seit Jahren ebenfalls mit der Kormoran-Problematik

auseinandersetzt . An dieser Übereinkunft sind Baden-Württemberg,

Bayern, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein beteiligt .

zuletzt befaßte sich die IBKF im Jahre 1995 offiziell mit der Frage

der fischfressenden Wasservögel . Danach scheint sich der Kormoran-

Bestand am Bodensee-Obersee auf hohem Niveau stabilisiert zu haben.

Geringfügige Maßnahmen werden von Schweizer Seite am Bodensee-

Untersee getroffen sowie in Baden-Württemberg und in Bayern erwo-

gen. Die Bevollmächtigten empfahlen den Staaten, im Rahmen ihrer

Möglichkeiten in der EU auf eine Veränderung des Schutzstatus des

Kormoran hinzuwirken. Dieser Beschluß wurde auch von der österrei-

chischen Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rah-

men meiner Möglichkeiten werde ich mich selbstverständlich weiter

für die Lösung dieser Problematik einsetzen.