2163/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kostelka,
Dr. Kräuter und Kollegen vom 19.3.1997 , Nr. 2176/J, betreffend Maß-
nahmen gegen Kormoranplage, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Diese Dokumentation ist dem Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft bekannt . Sie wurde vom Österreichischen Kuratorium für
Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) unmittelbar nach dem Erschei-
nungstermin übermittelt .
Zu den Fragen 2 bis 4:
Zunächst ist festzuhalten, daß gemäß der bundesstaatlichen Kompe-
tenzverteilung die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Naturschutzes
in Gesetzgebung und Vollziehung bei den Ländern liegt .
Der Kormoran zählt zu den geschützten Vogelarten, hat sich jedoch
in den letzten Jahren enorm vermehrt und damit ist die Gefahr einer
zumindest regionalen Schädigung der Fischbestände gegeben. Dadurch
werden gefährdete Fischarten zusätzlich bedroht und aufwendige Be-
mühungen zur Erzielung und Erhaltung von Fischbeständen erschwert.
Aufgrund dieser Problematik wurde im April 1996 vom Bundesminste-
rium für Land und Forstwirtschaft die Einsetzung einer länderüber-
greifenden Arbeitsgruppe initiiert, an der Vertreter der Länder,
der Wissenschaft und der betroffenen Interessengruppen teilnahmen.
Aufgrund des Ergebnisses der oben erwähnten Arbeitsgruppe soll die
Einsetzung einer europaweiten Arbeitsgruppe angeregt werden, welche
die derzeit in den Mitgliedstaaten durchgeführten nationalen Maß-
nahmen erfassen und vergleichend darstellen soll . Ein weiteres Ziel
einer europaweiten Arbeitsgruppe sollte die Erarbeitung eines ge-
samteuropäischen Managementplanes (inklusive Monitoring) sein. Für
die Erarbeitung eines Managementplanes ist ein Zeithorizont von 12
Monaten vorgesehen. Dies erscheint notwendig, da aus gegenwärtiger
Sicht die Kormoran-Population noch ansteigen wird.
Am 12 . Februar 1997 wurde das Ergebnis der "Arbeitsgruppe Kor-
morane" als "Österreichische Initiative zur Eindämmung des immer
akuter werdenden Kormoranproblems" der zuständigen EU-Kommissarin
Ritt Bjerregaard vorgeleg .
Zu den Fragen 5 und 6:
wie bereits ausgeführt, haben solche Gespräche stattgefunden und
werden künftig fortgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, daß sich auch
die Bevollmächtigtenkonferenz für die Internationale Bodenseefi-
scherei (IBKF) seit Jahren ebenfalls mit der Kormoran-Problematik
auseinandersetzt . An dieser Übereinkunft sind Baden-Württemberg,
Bayern, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein beteiligt .
zuletzt befaßte sich die IBKF im Jahre 1995 offiziell mit der Frage
der fischfressenden Wasservögel . Danach scheint sich der Kormoran-
Bestand am Bodensee-Obersee auf hohem Niveau stabilisiert zu haben.
Geringfügige Maßnahmen werden von Schweizer Seite am Bodensee-
Untersee getroffen sowie in Baden-Württemberg und in Bayern erwo-
gen. Die Bevollmächtigten empfahlen den Staaten, im Rahmen ihrer
Möglichkeiten in der EU auf eine Veränderung des Schutzstatus des
Kormoran hinzuwirken. Dieser Beschluß wurde auch von der österrei-
chischen Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rah-
men meiner Möglichkeiten werde ich mich selbstverständlich weiter
für die Lösung dieser Problematik einsetzen.