2164/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und

Kollegen vorn 19.3.1997 , Nr. 2183/J, betreffend WWF-Kritik am neuen

ÖPUL-Programm - Risiko einer Ablehnung durch die EU, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Gemäß Geschäftsordnung des ÖPUL-Evaluierungs-Beirates setzt sich

dieser wie folgt zusammen:

1.Mitglieder

2 Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft

(ein Vertreter hat die Funktion des Vorsitzenden innen

2 Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie

1 Vertreter der Naturschutzabteilungen der Bundesländer

1 Vertreter der Agrarbehörden der Bundesländer

1 Vertreter des Umweltdachverbandes ÖGNU

1 Vertreter der Koordinationsstelle österreichischer

Umweltorganisationen Ökobüro

2. Ersatzmitglieder

" 2 . Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft

(ein Vertreter hat die Funktion des stellvertretenden Vorsit-

zende inne )

2 Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie

1 Vertreter der Naturschutzabteilungen der Bundesländer

1 Vertreter der Agrarbehörden der Bundesländer

1 Vertreter des Umweltdachverbandes ÖGNU

1 Vertreter der Koordinationsstelle österreichischer

Umweltorganisationen Ökobüro

Die Nominierung der Mitglieder und Ersatzmltglieder obliegt den

jeweiligen Stellen.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen war das Bun-

desministerium für Land- und Forstwirtschaft an der von Ihnen ange-

sprochenen Sitzung nicht vertreten. Das Bundesministerium für Land-

und Forstwirtschaft hat auch keine Kenntnis über den Verlauf und

über den Inhalt dieser Sitzung.

Zu den Fragen 6 und 7:

Der Ökologische Evaluierungsbericht (Ökologische Evaluierung des

Umweltprogrammes; Bericht des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft an die Europäische Kommission gemäß Art. 16 der VO

(EG) Nr. 746/96) wurde unter Mitwirkung einer beim Bundesamt und

Forschungszentrum für Landwirtschaft eingerichteten Arbeitsgruppe

sowie des Beirates für die Evaluierung des Umweltprogrammes er-

stellt und der Europäischen Kommission übermittelt .

Die Kritikpunkte und Vorschläge des WWF (= der Vertreterin der

Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen Ökobüro)

 wurden bei den Sitzungen des ÖPUL-Evaluierungs-Beirates eingebracht

und im Protokoll der Beiratssitzung vom 27.11.1996 festgehalten,

sodaß der WWF dem ökologischen Evaluierungsbericht zustimmen

konnte.

Die vorgebrachten Kritikpunkte des WWF waren:

* Evaluierungs-Methodik (Vorgangsweise, Einschränkungen,

Vorannahmen, verwendete Umweltindikatoren etc . ) wäre explezit zu

formulieren .

* Fehlender Vergleich der ökologischen Effizienz der angebotenen

regionalen, projektbezogenen gegenüber einzelbetriebs- und ein-

zelflächenbezogenen Maßnahmen .

" Untersuchung des Verhältnisses zwischen ökologischer und

ökonomischer Effizienz .

Diese Kritikpunkte sowie die von dieser Seite vorgebrachten Verbes-

serungsvorschläge - insbesonders für die weitere Arbeit des Evalu-

ierungs-Beirates - wurden akzeptiert . Der ökologische Evaluierungs-

bericht wurde mit Zustimmung aller Beteiligten beschlossen.

ZU Frage 8:

Hier handelt es sich um kein "fertiges Papier in der Schreibtisch-

schublade" , sondern um interne Überlegungen, wie die Ergebnisse des

Evaluierungsberichtes im ÖPUL umgesetzt werden können.

Zu Frage 9:

In dem von Ihnen zitierten AIZ-Pressedienst ist die ökologische

Evaluierung des ÖPUL angesprochen. Darüber hinaus gibt es auch

einen Bericht betreffend die Evaluierung ökonomischer Aspekte des

 ÖPUL 1995, welcher ebenfalls im Evaluierungs-Beirat behandelt und

von diesem Gremium auch akzeptiert wurde.

Zu den Fragen 10 und 15:

Die Beratungen haben zur Notwendigkeit der Berücksichtigung der

Ergebnisse des Evaluierungsberichtes bei der Weiterentwicklung des

ÖPUL geführt . Vor einer Vorlage bei den zuständigen Stellen der EU

in Brüssel wird der Evaluierungsbeirat damit befaßt. Die Diskussion

über die von Ihnen angesprochene generelle und grundlegende

Neuanlage eines umweltprogrammes (ÖPUL II) wird dadurch nicht

vorweggenommen .

Zu den Fragen 11 und 12:

Der Finanzierungsanteil der EU am ÖPUL-Programm ist in der EU-Ver-

ordnung Nr. 2078/92 geregelt. Im Artikel 8 "Anteil der Gemein-

schaftsfinanzierung" der ggstdl. Verordnung ist folgendes festge-

legt :

"Der Satz der gemeinschaftlichen Kofinanzierung beträgt in den

unter das Ziel Nr. 1 im Sinne des Artikel 1 der Verordnung (EWG)

Nr. 2052/88 fallenden Regionen 75 v.H. und in den übrigen Regionen

50 v.H. "

EU-Agrarkommissar Dr . Fischler hat in seiner Rede "Perspektiven der

Europäischen Agrarpolitik" in Bonn am 14. Februar 1997 darauf Bezug

genommen :

"Landwirte, die diese Umweltauflagen erfüllen, erhalten jetzt

einen Einkommensausgleich, der unabhängig von der laufenden

Erzeugung gezahlt wird. Ich glaube, wir haben mit der Einführung

dieser Programme den richtigen Weg eingeschlagen, und die starke

Beteiligung vieler Regionen unterstreicht diese Einschätzung . "

Aus diesen Aussagen des EU-Agrarkommissars kann nicht abgeleitet

werden, daß die EU an eine Reduktion der Mittel in diesem Bereich

denkt .

Zu Frage 13:.

Die Vorlage des Evaluierungsberichtes in der § 7 Kommission, der

alle im Parlament vertretenen Parteien angehören, ist bereits

erfolgt . Allen Mitgliedern der Kommission wurde ein Exemplar zur

Verfügung gestellt .

Zu Frage 14:

Die Information der im Parlament vertretenen Parteien ist im Wege

der bereits erwähnten § 7 Kommission gesichert.