2164/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und
Kollegen vorn 19.3.1997 , Nr. 2183/J, betreffend WWF-Kritik am neuen
ÖPUL-Programm - Risiko einer Ablehnung durch die EU, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Gemäß Geschäftsordnung des ÖPUL-Evaluierungs-Beirates setzt sich
dieser wie folgt zusammen:
1.Mitglieder
2 Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
(ein Vertreter hat die Funktion des Vorsitzenden innen
2 Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie
1 Vertreter der Naturschutzabteilungen der Bundesländer
1 Vertreter der Agrarbehörden der Bundesländer
1 Vertreter des Umweltdachverbandes ÖGNU
1 Vertreter der Koordinationsstelle österreichischer
Umweltorganisationen Ökobüro
2. Ersatzmitglieder
" 2 . Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
(ein Vertreter hat die Funktion des stellvertretenden Vorsit-
zende inne )
2 Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie
1 Vertreter der Naturschutzabteilungen der Bundesländer
1 Vertreter der Agrarbehörden der Bundesländer
1 Vertreter des Umweltdachverbandes ÖGNU
1 Vertreter der Koordinationsstelle österreichischer
Umweltorganisationen Ökobüro
Die Nominierung der Mitglieder und Ersatzmltglieder obliegt den
jeweiligen Stellen.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Nach Rücksprache mit den zuständigen
Fachabteilungen war das Bun-
desministerium für Land- und Forstwirtschaft an der von Ihnen ange-
sprochenen Sitzung nicht vertreten. Das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft hat auch keine Kenntnis über den Verlauf und
über den Inhalt dieser Sitzung.
Zu den Fragen 6 und 7:
Der Ökologische Evaluierungsbericht (Ökologische Evaluierung des
Umweltprogrammes; Bericht des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft an die Europäische Kommission gemäß Art. 16 der VO
(EG) Nr. 746/96) wurde unter Mitwirkung einer beim Bundesamt und
Forschungszentrum für Landwirtschaft eingerichteten Arbeitsgruppe
sowie des Beirates für die Evaluierung des Umweltprogrammes er-
stellt und der Europäischen Kommission übermittelt .
Die Kritikpunkte und Vorschläge des WWF (= der Vertreterin der
Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen Ökobüro)
wurden bei den Sitzungen des ÖPUL-Evaluierungs-Beirates eingebracht
und im Protokoll der Beiratssitzung vom 27.11.1996 festgehalten,
sodaß der WWF dem ökologischen Evaluierungsbericht zustimmen
konnte.
Die vorgebrachten Kritikpunkte des WWF waren:
* Evaluierungs-Methodik (Vorgangsweise, Einschränkungen,
Vorannahmen, verwendete Umweltindikatoren etc . ) wäre explezit zu
formulieren .
* Fehlender Vergleich der ökologischen Effizienz der angebotenen
regionalen, projektbezogenen gegenüber einzelbetriebs- und ein-
zelflächenbezogenen Maßnahmen .
" Untersuchung des Verhältnisses zwischen ökologischer und
ökonomischer Effizienz .
Diese Kritikpunkte sowie die von dieser Seite vorgebrachten Verbes-
serungsvorschläge - insbesonders für die weitere Arbeit des Evalu-
ierungs-Beirates - wurden akzeptiert . Der ökologische Evaluierungs-
bericht wurde mit Zustimmung aller Beteiligten beschlossen.
ZU Frage 8:
Hier handelt es sich um kein "fertiges Papier in der Schreibtisch-
schublade" , sondern um interne Überlegungen, wie die Ergebnisse des
Evaluierungsberichtes im ÖPUL umgesetzt werden können.
Zu Frage 9:
In dem von Ihnen zitierten AIZ-Pressedienst ist die ökologische
Evaluierung des ÖPUL angesprochen. Darüber hinaus gibt es auch
einen Bericht betreffend die Evaluierung ökonomischer Aspekte des
ÖPUL 1995, welcher ebenfalls im Evaluierungs-Beirat behandelt und
von diesem Gremium auch akzeptiert wurde.
Zu den Fragen 10 und 15:
Die Beratungen haben zur Notwendigkeit der Berücksichtigung der
Ergebnisse des Evaluierungsberichtes bei der Weiterentwicklung des
ÖPUL geführt . Vor einer Vorlage bei den zuständigen Stellen der EU
in Brüssel wird der Evaluierungsbeirat damit befaßt. Die Diskussion
über die von Ihnen angesprochene generelle und grundlegende
Neuanlage eines umweltprogrammes (ÖPUL II) wird dadurch nicht
vorweggenommen .
Zu den Fragen 11 und 12:
Der Finanzierungsanteil der EU am ÖPUL-Programm ist in der EU-Ver-
ordnung Nr. 2078/92 geregelt. Im Artikel 8 "Anteil der Gemein-
schaftsfinanzierung" der ggstdl. Verordnung ist folgendes festge-
legt :
"Der Satz der gemeinschaftlichen Kofinanzierung beträgt in den
unter das Ziel Nr. 1 im Sinne des Artikel 1 der Verordnung (EWG)
Nr. 2052/88 fallenden Regionen 75 v.H. und in den übrigen Regionen
50 v.H. "
EU-Agrarkommissar Dr . Fischler hat in seiner Rede "Perspektiven der
Europäischen Agrarpolitik" in Bonn am 14. Februar 1997 darauf Bezug
genommen :
"Landwirte, die diese Umweltauflagen erfüllen, erhalten jetzt
einen Einkommensausgleich, der unabhängig von der laufenden
Erzeugung gezahlt wird. Ich glaube, wir haben mit der Einführung
dieser Programme den richtigen Weg eingeschlagen, und die starke
Beteiligung vieler Regionen unterstreicht diese Einschätzung . "
Aus diesen Aussagen des EU-Agrarkommissars kann nicht abgeleitet
werden, daß die EU an eine Reduktion der Mittel in diesem Bereich
denkt .
Zu Frage 13:.
Die Vorlage des Evaluierungsberichtes in der § 7 Kommission, der
alle im Parlament vertretenen Parteien angehören, ist bereits
erfolgt . Allen Mitgliedern der Kommission wurde ein Exemplar zur
Verfügung gestellt .
Zu Frage 14:
Die Information der im Parlament vertretenen Parteien ist im Wege
der bereits erwähnten § 7 Kommission gesichert.