2168/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am
18. März 1997 unter der Nr. 2140/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Seminar der Universität Salzburg im Landwehrlager Felbertal" gerichtet. Diese
aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte
ich wie folgt:
Zu 1:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung war insofern in den Entscheidungsprozeß
eingebunden, als es zu beurteilen hatte, ob eine Zusammenarbeit mit Universitätsdozent
Dr. Michael Geistlinger noch im Ressortinteresse gelegen ist.
Zu 2:
Zunächst ist von der Tatsache auszugehen, daß seit diesem Jahr ein erhöhter Eigenbedarf an
den Seminarräumlichkeiten des Landwehrlagers Felbertal gegeben ist, weil die bisher für
ähnliche Zwecke genutzte und nunmehr zum Verkauf freigegebene Kaserne Thalgauberg
nicht mehr zur Verfügung steht. Hinzu kommt, daß die allgemeine budgetäre Situation
vermehrt dazu zwingt, Projekte wie das gegenständliche Seminar unter dem Gesichtspunkt
einer Kosten/Nutzen-Abwägung auf ihre Unterstützungswürdigkeit zu überprüfen.
Zu3:
Das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre (Art. 17 Abs. 1 StGG) ist
hiedurch in keiner Weise beeinträchtigt.