2168/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am

18. März 1997 unter der Nr. 2140/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Seminar der Universität Salzburg im Landwehrlager Felbertal" gerichtet. Diese

aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte

ich wie folgt:

Zu 1:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung war insofern in den Entscheidungsprozeß

eingebunden, als es zu beurteilen hatte, ob eine Zusammenarbeit mit Universitätsdozent

Dr. Michael Geistlinger noch im Ressortinteresse gelegen ist.

Zu 2:

Zunächst ist von der Tatsache auszugehen, daß seit diesem Jahr ein erhöhter Eigenbedarf an

den Seminarräumlichkeiten des Landwehrlagers Felbertal gegeben ist, weil die bisher für

ähnliche Zwecke genutzte und nunmehr zum Verkauf freigegebene Kaserne Thalgauberg

nicht mehr zur Verfügung steht. Hinzu kommt, daß die allgemeine budgetäre Situation

vermehrt dazu zwingt, Projekte wie das gegenständliche Seminar unter dem Gesichtspunkt

einer Kosten/Nutzen-Abwägung auf ihre Unterstützungswürdigkeit zu überprüfen.

Zu3:

Das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre (Art. 17 Abs. 1 StGG) ist

hiedurch in keiner Weise beeinträchtigt.