2169/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossen haben am

19. März 1997 unter der Nr. 2157/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend die angebliche "Rolle von Angehörigen des Bundesministeriums für

Landesverteidigung bei der Waffenaffäre im engsten Funktionärskreis der Südtiroler

Freiheitlichen" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend verweise ich auf meine Ausführungen vom 20. November 1995 in Beantwortung

der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen

(1886/AB zu 1893/J, XIX. GP) sowie auf die Beantwortungen der parlamentarischen

Anfragen der Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde durch den

Bundesminister für Inneres vom 9. Jänner 1996 (20397AB zu 2146/J) und durch den

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten vom 26. März 1996 (68/AB zu 46/J). Der

diesen Anfragen zugrundeliegende Themenbereich war im übrigen auch Gegegenstand

mehrfacher Erörterungen im Ständigen Unterausschuß des Landesverteidigungsausschusses.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja. Der Genannte war früher Milizoffizier, bekleidet aber seit 1995 keine Funktion mehr im

Bundesheer.

Zu 2:

Hiezu wurde mir berichtet, daß die Staatsanwaltschaft Wien die Anzeige gegen Helmut St.

wegen Verdachtes nach § 319 Strafgesetzbuch gemäß § 90 Strafprozeßordnung zurückgelegt

hat.

Zu 3:

Entfällt.

Zu 4:

Nein.

Zu 5:

Entfällt.

Zu 6:

Ich wurde jeweils anläßlich der Vorbereitung auf Sitzungen des Ständigen Unterausschusses

des Landesverteidigungsausschusses bzw. der Beantwortung parlamentarischer Anfragen im

Zusammenhang mit der Causa Helmut St. informiert.

Zu 7:

Nein.

Zu 8:

Die Aufklärung von Mordfällen betrifft nicht den Vollziehungsbereich des Bundes-

ministeriums für Landesverteidigung.

Zu 9 und 10:

Im Hinblick auf meine Ausführungen zur Frage 8 erübrigt sich eine Beantwortung.

Zu 11:

Nein.