2174/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am
20.3.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2213/J betreffend "Finan-
zierung von Inseraten aus dem Umweltbudget" gerichtet. Auf die - aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, fol-
gendes mitzuteilen:
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Die Kosten des zitierten Inserates in der Tageszeitung "Der Standard" betrugen
öS 65.090,-.
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Die Bedeckung ist bei Ansatz 1/18008 gegeben.
ad 3
Das Thema "Umwelt" stellt eine Querschnittsmaterie dar, die in viele Bereiche des
öffentlichen Lebens sowie der Wirtschaft hineinreicht, insbesondere auch in die
Energiepolitik.
Ich zähle es zu meinen Aufgaben als Umweltminister, die Berücksichtigung der Um-
weltverträglichkeit und Ressourcenschonung ebenso wie Sicherheit, Wirtschaftlich-
keit und soziale Verträglichkeit in möglichst vielen Politikbereichen zu erreichen.
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Die von der EU verfolgte schrittweise Öffnung der Strommärkte und Schaffung eines
Binnenmarktes bedeutet zweifelsohne eine beachtliche Herausforderung für die in
diesem Markt agierenden Unternehmen.
Angesichts der umweltpolitischen Relevanz erachte ich es für notwendig, den in der
EU-Richtlinie vorhandenen Gestaltungsrahmen bei der nationalen Umsetzung zu
nutzen, um den Stellenwert der erneuerbaren Energieträger zu sichern bzw. weiter
auszubauen und gleichzeitig die Effizienz bei der Erbringung der nachgefragten
Dienstleistungen weiter zu erhöhen.
Dies bedeutet für mich, daß die zur Diskussion stehenden Varianten sorgfältig ge-
prüft und die jeweiligen Vor- und Nachteile umfassend abgewogen und beurteilt wer-
den.
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Bislang nicht.
ad 6
Aufgrund der volkswirtschaftlichen, energie- und umweltpolitischen Bedeutung der
Energiewirtschaft sind mit dem Energieorganisationsgesetz zum einen die Vorgaben
der EU-Richtlinie für einen Binnenmarkt für elektrische Energie umzusetzen, zum
anderen ist sicherzustellen, daß die in diesem Bereich tätigen Unternehmen in einer
gemeinsamen Strategie den Zielsetzungen der österreichischen Energie-, Umwelt-
und Klimaschutzpolitik Rechnung tragen.
Insbesondere im Lichte der Reduktionsziele der österreichischen Bundesregierung
(Verminderung der CO²-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 20% bezogen auf das
Jahr 1988) und der EU (Verminderung der CO², CH4- und N²O-Emissionen um 15%
bis zum Jahr 2010 bezogen auf das Jahr 1990) ist auch die Elektrizitätswirtschaft
gefordert, ihren Beitrag zur Zielerreichung zu leisten.
ad 7
Das Umweltförderungsgesetz bietet die Möglichkeit, Technologien zur Bereitstellung
von Strom aus erneuerbaren Energieträgern durch Investitionszuschüsse zu fördern.
ln den Jahren 1994 und 1995 wurden für Photovoltaik-, Biomasse-KWK-, Wind- so-
wie Bio-, Deponie- und Klärgasprojekte jeweils etwa 65 Mio öS an Fördermittel aus-
bezahlt. Im Jahr 1996 wurden von mir für derartige Projekte - nicht zuletzt aufgrund
des bevorstehenden Auslaufens des Generalübereinkommens - etwa 110 Mio öS an
Fördermittel genehmigt. In Hinkunft sollen diese Projekte auf Basis eines wettbe-
werbsorientierten Ausschreibungsverfahrens unterstützt werden. Über die Grundzü-
ge eines entsprechenden Modells wurde zwischen Wirtschafts- und Umweltministe-
rium sowie der Elektrizitätswirtschaft bereits Einigung erzielt, einzelne Detailfragen
sind noch zu klären.
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Angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der Marktöffnung sowie der hohen
volkswirtschaftlichen, energie- und umweltpolitischen Bedeutung erschiene es mir
nicht zweckmäßig, vor dem Vorliegen konkreter und konsistenter Umsetzungsvor-
schläge starre Positionen festzulegen.