2182/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom
20. März 1997, Nr. 2204/J, betreffend leistungsorientierte Besoldung im Finanzressort,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen, wobei ich zunächst grundsätzlich auf folgendes
hinweisen möchte:
Selbstverständlich bin ich mir der hohen Qualifikation und Einsatzbereitschaft der Be-
diensteten nicht nur in meinem Ressort, sondern auch insgesamt im öffentlichen Dienst,
bewußt. Im Zuge der von der Bundesregierung verfolgten Budgetkonsolidierung muß aber
auch von der Finanzverwaltung, wie von allen anderen Bereichen des Bundes, ein ent-
sprechender Konsolidierungsbeitrag geleistet werden.
In einer Situation der internationalen Globalisierung der Arbeitsmärkte, in einer Situation, in
der auch in Österreich alles unternommen werden muß, um die internationale Konkurrenz-
fähigkeit der österreichischen Betriebe zu bewahren, muß die Personalpolitik im öffentlichen
Sektor den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Ich muß daran erinnern,
daß die in der Anfrage angesprochenen Überlegungen des Rechnungshofes in den 80er-
Jahren in einer Situation angestellt wurden, als die Privatwirtschaft noch hochqualifizierte
Fachkräfte aus dem öffentlichen Sektor laufend abgeworben hat.
Heute erfordert die wirtschaftliche Entwicklung eine Konsolidierung bei den Personalaus-
gaben im öffentlichen Bereich, d.h. daß Personalabgänge in Zukunft nicht mehr im Ver-
hältnis 1:1 durch Neuaufnahmen ersetzt werden können. Das heißt aber auch, daß
Maßnahmen und Wege gefunden werden müssen, die Produktivität im öffentlichen Sektor
laufend zu steigern. In meinem Ministerium
sind Überlegungen, wie Arbeit mit weniger
Personal als bisher bewältigt werden kann, im vollen Gang. Ein eigenes, ambitioniertes
Projekt unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Finanz- und Zollver-
waltung, das Projekt "FIT 2001 ", in dessen Rahmen die gesamten Arbeitsabläufe sowie die
inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen auf mögliche Verbesserungen
überprüft werden, ist voll im Laufen. Im Rahmen dieses Programmes wird z. B. die EDV-Voll-
ausstattung Ende 1998 in den allgemeinen Finanzämtern abgeschlossen sein, intelligente
Software-Produkte sowie das im Anlaufen befindliche Projekt "Finanz-Online" werden
gleichfalls eine wesentliche Erleichterung bei den Arbeitsabläufen bringen.
Zu den einzelnen Fragepunkten darf ich folgendes ausführen:
Zu 1.:
Der Ausgabenerfolg 1 996 Zentralstelle beim VA-Ansatz 1 /50 000 stellt sich wie folgt dar:
BMF-ZENTRALLEITUNG
Mehrleistungsvergütung
ANSATZ POST UGL AB BEZEICHNUNG ZAHLUNGEN 1996
1/50000 5650 909 43 Überstundenvergütung 2.928.097,30
1/50000 5650 919 43 Sonn u. Feiertagsvergütung 195:279,70
1/50000 5650 929 43 Sonn u. Feiertagszulagen 29.160,50
1/50000 5650 939 43 Pausch. Überstundenverg. 20.956.646,90
1/50000 5650 969 43 Mehrleistungszulage 1.608.428,60
1/50000 5650 979 43 Nicht überleitb. Nebengeb. 1.670.464,50
Belohnungen und Geldaushilfen
ANSATZ POST UGL AB BEZEICHNUNG ZAHLUNGEN 1996
1/50000 5670 0 43 27.842.350,00
Sonstige Nebengebühren
ANSATZ POST UGL AB BEZEICHNUNG ZAHLUNGEN 1996
1/50000 5690 909 43 Erschwerniszulage 356.578,50
1/50000 5690 919 43 Gefahrenzulage 68.148,00
Zu 2.:
Die Kürzungen bei den Vergütungen für Mehrdienstleistungen in der Zentralstelle und das
Sparziel 1997 sind wie folgt geplant:
ANSATZ POST UGL BEZEICHNUNG ERFOLG 1995 hievon Sparziel 3%
1/50000 5650 909 Überstundenvergütung 3.141.731,10 94.251,90
1/50000 5650 919 Sonn u. Feiertagsverg. 211.129,40 6.333,90
1/50000 5650 939 Pausch. Überstundenverg 20.976.615,10 626.298,40
Zu 3.:
Die Belohnungen und Geldaushilfen in der Zentralstelle teilen sich nach dem vorläufigen
Ergebnis 1996 wie folgt auf:
Belohnungen S 27 Mio.
Geldaushilfen S 842.350
Bei den Belohnungen entfielen dabei S 13.226 Mio. Auf die zweite Rate für das Jahr 1995.
Zu 4.:
Die Ansätze für Belohnungen und Geldaushilfen sollen im Jahr 1997 gegenüber dem Erfolg für das
Finanzjahr 1995 um 50 % gekürzt werden.
Zu 5.:
Für 1996 wurden im Durchschnitt in der Zentralstelle, gegliedert nach Verwendungsgruppen,
an Belohnungen ausbezahlt:
Sektionsleiter 23.000
Gruppenleiter 23.000
Abteilungsleiter 23.000
übrige Bedienstete der Verw.Gr.A(A1) bzw. Entl.Gr.a 19.600
Bedienstete der Verw.Gr.B(A2) bzw. Entl.Gr.b (mit Ausnahme
der Bediensteten der Buchhaltung) 16.900
Bedienstete der Verw.Gr.B(A2) bzw. Entl.Gr.b in der Buchhaltung 7.400
Bedienstete der Verw.Gr.C(A3) bzw. Entl.Gr.c (mit Ausnahme
der Bediensteten der Buchhaltung) 11.400
Bedienstete der Verw.Gr.C(A3) bzw. Entl.Gr.c in der Buchhaltung 6.400
Bedienstete der Verw.Gr.D(A4) bzw. Entl.Gr.d (mit Ausnahme
der Bediensteten der Buchhaltung) 8.700
Bedienstete der Verw.Gr.D (A4, A5) bzw. Entl.Gr.d in der Buchhaltung 6.100
Bedienstete der Verw.Gr.E (A6, A7) bzw. Entl.Gr.e 6.600
Bedienstete des handwerklichen Dienstes 8.700
Zu 6. und 7.:
Für das Jahr 1997 wurde im Jänner eine Belastungsbelohnung in derselben Höhe wie für
das Jahr 1996 ausbezahlt. Nach Rechtsmeinung des Bundeskanzleramt-
Verfassungsdienstes kommt den Belastungsbelohnungen kein Entgeltcharakter zu. Sobald
mir das Ergebnis eines von mir in Auftrag gegebenen Gutachtens vorliegt werde ich in dieser
Angelegenheit eine endgültige Entscheidung treffen.
Zu 8. und 9.:
Die angeführten Kürzungen wurden auch in meinem Kabinett bzw. im Büro des Herrn
Staatssekretärs in gleicher Weise wie bei den Bediensteten der Zentralleitung durchgeführt,
Zu 10.:
Der Abgabenerfolg 1996 Finanzlandesdirektionen beim VA-Ansatz 1/50400 stellt sich wie
folgt dar:
FINANZLANDESDIREKTIONEN
Mehrleistungsvergütung
ANSATZ POST UGL AB BEZEICHNUNG ZAHLUNGEN 1996
1/50000 5650 901 43 Überstundenvergütung 22.299.546,20
1/50000 5650 903 43 Überst.verg. (Amtsplatzabf.) 162.481.839,80
1/50000 5650 904 43 Überst.verg. (Hausbeschau) 79.230.711,60
1/50000 5650 919 43 Sonn- u. Feiertagsverg. 71.561.007,80
1/50000 5650 929 43 Sonn- u. Feiertagszulage 14.286.003,70
1/50000 5650 939 43 Pausch. Überstundenverg. 411.366,20
1/50000 5650 949 43 Journaldienstzulage 448.683,70
1/50000 5650 959 43 Bereitschaftsentschädigung 2.652.443,40
1/50000 5650 969 43 Mehrleistungszulage 210.952.216,40
1/50000 5650 979 43 Nicht überleitb.Nebengeb. 56.369.909,70
Belohnungen und Geldaushilfen
ANSATZ POST UGL AB BEZEICHNUNG ZAHLUNGEN 1996
1/50400 5670 10 43 Belohn- & Geldaush. Z 85.430.550,20
1/50400 567 20 43 Belohn- & Geldaush. (sonst.Bel.) 2.597.215,90
ANSATZ POST UGL AB BEZEICHNUNG ZAHLUNGEN 1996
1/50400 5690 909 43 Erschwerniszulage 44.760.830,90
1/50400 5690 919 43 Gefahrenzulage 108.880.538,60
Bei den Finanzlandesdirektionen wurden bei der VA-Post 5650 im BVA 1997 gegenüber
dem BVA 1996 3% der Vergütungen für zeitliche Mehrleistungen gekürzt, das sind ins-
gesamt S 10,7 Mio. Den einzelnen Finanzlandesdirektionen ist nicht vorgeschrieben, bei
welchen Untergliederungen die Einsparungen zu erbringen sind.
Zu 12. bis 14.:
Die Anordnungen zur Leistung von Überstunden in der Zentralstelle wurden 1997 herab-
gesetzt, um den Aufwand für zeitliche Mehrleistungen gemäß den Vorgaben für das Finanz-
jahr 1997 um 3% gegenüber 1995 reduzieren zu können. Kürzungen, wie bei den zeitlichen
Mehrleistungen können für die angeführten Mehrleistungszulagen gemäß § 18 GG 1956 und
den sogenannten nichtüberleitbaren Nebengebühren von der Dienststelle nicht im eigenen
Wirkungsbereich veranlaßt werden.
Den Finanzlandesdirektionen wurden die zu setzenden Maßnahmen zur Erreichung des Ein-
sparungsziels 1997 überlassen. Die Vorgangsweise hatte sich schon im Jahr 1996 bewährt,
als ein größeres Einsparungsziel - nämlich 5% gegenüber 1995 - zu erbringen war und auch
erreicht wurde.
Zu 15.:
Gemäß dem vorläufigen Ausgabenerfolg 1996 bei der VA-Post 5670 der
Finanzlandesdirektionen entfallen rund S 8 Mio. auf Geldaushilfen und S 80 Mio. auf
Belohnungen.
Zu 16. und 17.:
Das Einsparungsziel lautet, mit dem auf der Belohnungspost budgetierten Betrag das Aus-
lagen zu finden. Daß auch die entsprechend einer Regelung aus dem Jahr 1990 gezahlten
Belastungsbelohnungen an die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter
einseitig gekürzt werden können. wurde von Anfang an angenommen und durch eine
Stellungnahme des Verfassungsdienstes bestätigt. Die endgültige Entscheidung werde ich
nach Einlangen eines Gutachtens treffen, das ich -wie zu Frage 6 und 7 erwähnt - in Auftrag
gegeben habe.
Zu 18. und 19.:
Die Belohnungen wurden sowohl für 1996 als auch - wie in der Einleitung zur Anfrage selbst
ausgeführt wurde - für 1997 bereits ausbezahlt. Auch zu diesen Fragen werde ich vor meiner
Entscheidung das erwähnte Gutachten abwarten.
Zu 20. bis 23.:
Die Begründung für die Schaffung der Belohnungsregelung ist mir bekannt. Für den Bereich
der Zentralleitung wurden Belohnungen für besondere Leistungen, die nicht nach anderen
Vorschriften abzugelten sind, ausbezahlt. Auch daß ursprünglich an die Schaffung einer
Mehrleistungszulage wie für die Bediensteten der Finanzämter gedacht wurde, die jedoch
aus rechtlichen Gründen nicht zustande kam, ist mir bekannt. Seit dem Jahr 1990 haben sich
aber wesentliche Änderungen der budgetären Situation ergeben. Was eine allfällige
Änderung der Regelung anbelangt, verweise ich auf den erwähnten Auftrag zur Erstellung
eines Gutachtens. Im § 19 des Gehaltsgesetzes wird die Zahlung von Belohnungen nach
Maßgabe der vorhandenen Mittel gestattet. Ich muß darauf hinweisen, daß der seinerzeitige
Bundesminister Dkfm. Lacina selbst aus budgetären Gründen zweimal, wenn auch
geringfügige, Reduzierungen der Belohnungsbeträge vorgenommen hat. Innerhalb der
Verwaltung sind zu einem großen Teil mit der Angelegenheit die selben Personen befaßt wie
ursprünglich.
Zu 24. bis 26.:
Die Darstellung in der Anfrage hinsichtlich der Valorisierung in den Jahren 1994 und 1995 ist
für die nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Finanzen zutreffend. In der
Zentralstelle selbst wurde keine Valorisierung der Belohnungen durchgeführt. Für die Zeit
nach 1995 wurde die weitere Vorgangsweise entgegen den Darstellungen in der Anfrage
nicht verbindlich festgelegt. Ich bin mir sicher, daß auch der damalige Finanzminister,
Dkfm. Ferdinand Lacina, der geänderten
Budgetsituation Rechnung getragen hätte.
Zu 27. bis 29.:
Die in diesen Fragen erwähnten Belohnungen werden nicht anders zu behandeln sein, wie
ich es in meinen obigen Ausführungen dargelegt habe.
Zu 30 bis 34.:
Die Motivation der Mitarbeiter ist ohne Zweifel eine wichtige Grundlage für den Arbeitserfolg.
Die Möglichkeit zur Motivation durch finanzielle Anreize hat aber unter der gegebenen
budgetären Situation zumindest im Bundesbereich enge Grenzen. Auch würden
Maßnahmen, die einen strikten ausgabenseitigen Sparkurs zuwiderlaufen, in der Be-
völkerung - und hier bin ich mir des Verständnisses der Angehörigen meines Ressorts sicher
- keinerlei Akzeptanz finden.