2182/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

20. März 1997, Nr. 2204/J, betreffend leistungsorientierte Besoldung im Finanzressort,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen, wobei ich zunächst grundsätzlich auf folgendes

hinweisen möchte:

Selbstverständlich bin ich mir der hohen Qualifikation und Einsatzbereitschaft der Be-

diensteten nicht nur in meinem Ressort, sondern auch insgesamt im öffentlichen Dienst,

bewußt. Im Zuge der von der Bundesregierung verfolgten Budgetkonsolidierung muß aber

auch von der Finanzverwaltung, wie von allen anderen Bereichen des Bundes, ein ent-

sprechender Konsolidierungsbeitrag geleistet werden.

In einer Situation der internationalen Globalisierung der Arbeitsmärkte, in einer Situation, in

der auch in Österreich alles unternommen werden muß, um die internationale Konkurrenz-

fähigkeit der österreichischen Betriebe zu bewahren, muß die Personalpolitik im öffentlichen

Sektor den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Ich muß daran erinnern,

daß die in der Anfrage angesprochenen Überlegungen des Rechnungshofes in den 80er-

Jahren in einer Situation angestellt wurden, als die Privatwirtschaft noch hochqualifizierte

Fachkräfte aus dem öffentlichen Sektor laufend abgeworben hat.

Heute erfordert die wirtschaftliche Entwicklung eine Konsolidierung bei den Personalaus-

gaben im öffentlichen Bereich, d.h. daß Personalabgänge in Zukunft nicht mehr im Ver-

hältnis 1:1 durch Neuaufnahmen ersetzt werden können. Das heißt aber auch, daß

Maßnahmen und Wege gefunden werden müssen, die Produktivität im öffentlichen Sektor

laufend zu steigern. In meinem Ministerium sind Überlegungen, wie Arbeit mit weniger

Personal als bisher bewältigt werden kann, im vollen Gang. Ein eigenes, ambitioniertes

Projekt unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Finanz- und Zollver-

waltung, das Projekt "FIT 2001 ", in dessen Rahmen die gesamten Arbeitsabläufe sowie die

inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen auf mögliche Verbesserungen

überprüft werden, ist voll im Laufen. Im Rahmen dieses Programmes wird z. B. die EDV-Voll-

ausstattung Ende 1998 in den allgemeinen Finanzämtern abgeschlossen sein, intelligente

Software-Produkte sowie das im Anlaufen befindliche Projekt "Finanz-Online" werden

gleichfalls eine wesentliche Erleichterung bei den Arbeitsabläufen bringen.

Zu den einzelnen Fragepunkten darf ich folgendes ausführen:

Zu 1.:

Der Ausgabenerfolg 1 996 Zentralstelle beim VA-Ansatz 1 /50 000 stellt sich wie folgt dar:

BMF-ZENTRALLEITUNG

 

Mehrleistungsvergütung

ANSATZ              POST                     UGL        AB          BEZEICHNUNG                  ZAHLUNGEN 1996

1/50000                  5650                       909          43            Überstundenvergütung             2.928.097,30

1/50000                  5650                       919          43            Sonn u. Feiertagsvergütung      195:279,70

1/50000                  5650                       929          43            Sonn u. Feiertagszulagen          29.160,50

1/50000                  5650                       939          43            Pausch. Überstundenverg.        20.956.646,90

1/50000                  5650                       969          43            Mehrleistungszulage                1.608.428,60

1/50000                  5650                       979          43            Nicht überleitb. Nebengeb.       1.670.464,50

 

Belohnungen und Geldaushilfen

ANSATZ              POST                     UGL        AB          BEZEICHNUNG                  ZAHLUNGEN 1996

1/50000                  5670                       0              43                                                           27.842.350,00

 

Sonstige Nebengebühren

ANSATZ              POST                     UGL        AB          BEZEICHNUNG                  ZAHLUNGEN 1996

1/50000                  5690                       909          43            Erschwerniszulage    356.578,50

1/50000                  5690                       919          43            Gefahrenzulage                        68.148,00

 


 

Zu 2.:

Die Kürzungen bei den Vergütungen für Mehrdienstleistungen in der Zentralstelle und das

Sparziel 1997 sind wie folgt geplant:

 

ANSATZ              POST     UGL        BEZEICHNUNG                  ERFOLG 1995       hievon Sparziel 3%

1/50000                  5650        909          Überstundenvergütung             3.141.731,10          94.251,90

1/50000                  5650        919          Sonn u. Feiertagsverg.                             211.129,40             6.333,90

1/50000                  5650        939          Pausch. Überstundenverg         20.976.615,10        626.298,40

 

Zu 3.:

Die Belohnungen und Geldaushilfen in der Zentralstelle teilen sich nach dem vorläufigen

Ergebnis 1996 wie folgt auf:

 

Belohnungen                       S 27 Mio.

Geldaushilfen                       S 842.350

 

Bei den Belohnungen entfielen dabei S 13.226 Mio. Auf die zweite Rate für das Jahr 1995.

 

Zu 4.:

Die Ansätze für Belohnungen und Geldaushilfen sollen im Jahr 1997 gegenüber dem Erfolg für das

Finanzjahr 1995 um 50 % gekürzt werden.

 

Zu 5.:

Für 1996 wurden im Durchschnitt in der Zentralstelle, gegliedert nach Verwendungsgruppen,

an Belohnungen ausbezahlt:

 

Sektionsleiter                                                                                                     23.000

Gruppenleiter                                                                                                     23.000

Abteilungsleiter                                                                                                 23.000

übrige Bedienstete der Verw.Gr.A(A1) bzw. Entl.Gr.a                 19.600

Bedienstete der Verw.Gr.B(A2) bzw. Entl.Gr.b (mit Ausnahme

der Bediensteten der Buchhaltung)                                                               16.900

Bedienstete der Verw.Gr.B(A2) bzw. Entl.Gr.b in der Buchhaltung             7.400

Bedienstete der Verw.Gr.C(A3) bzw. Entl.Gr.c (mit Ausnahme

der Bediensteten der Buchhaltung)                                                               11.400

Bedienstete der Verw.Gr.C(A3) bzw. Entl.Gr.c in der Buchhaltung             6.400

Bedienstete der Verw.Gr.D(A4) bzw. Entl.Gr.d (mit Ausnahme

der Bediensteten der Buchhaltung)                                                                 8.700

 


 

 

Bedienstete der Verw.Gr.D (A4, A5) bzw. Entl.Gr.d in der Buchhaltung 6.100

Bedienstete der Verw.Gr.E (A6, A7) bzw. Entl.Gr.e                                      6.600

Bedienstete des handwerklichen Dienstes                                                                   8.700

 

Zu 6. und 7.:

Für das Jahr 1997 wurde im Jänner eine Belastungsbelohnung in derselben Höhe wie für

das Jahr 1996 ausbezahlt. Nach Rechtsmeinung des Bundeskanzleramt-

Verfassungsdienstes kommt den Belastungsbelohnungen kein Entgeltcharakter zu. Sobald

mir das Ergebnis eines von mir in Auftrag gegebenen Gutachtens vorliegt werde ich in dieser

Angelegenheit eine endgültige Entscheidung treffen.

 

Zu 8. und 9.:

Die angeführten Kürzungen wurden auch in meinem Kabinett bzw. im Büro des Herrn

Staatssekretärs in gleicher Weise wie bei den Bediensteten der Zentralleitung durchgeführt,

 

Zu 10.:

Der Abgabenerfolg 1996 Finanzlandesdirektionen beim VA-Ansatz 1/50400 stellt sich wie

folgt dar:

FINANZLANDESDIREKTIONEN

Mehrleistungsvergütung

 

ANSATZ              POST                     UGL        AB          BEZEICHNUNG                  ZAHLUNGEN 1996

1/50000                  5650                       901          43            Überstundenvergütung               22.299.546,20

1/50000                  5650                       903          43            Überst.verg. (Amtsplatzabf.)   162.481.839,80

1/50000                  5650                       904          43            Überst.verg. (Hausbeschau)         79.230.711,60

1/50000                  5650                       919          43            Sonn- u. Feiertagsverg.              71.561.007,80

1/50000                  5650                       929          43            Sonn- u. Feiertagszulage             14.286.003,70

1/50000                  5650                       939          43            Pausch. Überstundenverg.               411.366,20

1/50000                  5650                       949          43            Journaldienstzulage                         448.683,70

1/50000                  5650                       959          43            Bereitschaftsentschädigung          2.652.443,40

1/50000                  5650                       969          43            Mehrleistungszulage                 210.952.216,40

1/50000                  5650                       979          43            Nicht überleitb.Nebengeb.          56.369.909,70

 

 


Belohnungen und Geldaushilfen

ANSATZ              POST                     UGL        AB          BEZEICHNUNG                  ZAHLUNGEN 1996

1/50400                  5670                       10            43            Belohn- & Geldaush. Z            85.430.550,20

1/50400                  567                         20            43            Belohn- & Geldaush. (sonst.Bel.)               2.597.215,90

 

ANSATZ              POST                     UGL        AB          BEZEICHNUNG                  ZAHLUNGEN 1996

1/50400                  5690                       909          43            Erschwerniszulage                     44.760.830,90

1/50400                  5690                       919          43            Gefahrenzulage                        108.880.538,60

 

 

Bei den Finanzlandesdirektionen wurden bei der VA-Post 5650 im BVA 1997 gegenüber

dem BVA 1996 3% der Vergütungen für zeitliche Mehrleistungen gekürzt, das sind ins-

gesamt S 10,7 Mio. Den einzelnen Finanzlandesdirektionen ist nicht vorgeschrieben, bei

welchen Untergliederungen die Einsparungen zu erbringen sind.

 

Zu 12. bis 14.:

Die Anordnungen zur Leistung von Überstunden in der Zentralstelle wurden 1997 herab-

gesetzt, um den Aufwand für zeitliche Mehrleistungen gemäß den Vorgaben für das Finanz-

jahr 1997 um 3% gegenüber 1995 reduzieren zu können. Kürzungen, wie bei den zeitlichen

Mehrleistungen können für die angeführten Mehrleistungszulagen gemäß § 18 GG 1956 und

den sogenannten nichtüberleitbaren Nebengebühren von der Dienststelle nicht im eigenen

Wirkungsbereich veranlaßt werden.

Den Finanzlandesdirektionen wurden die zu setzenden Maßnahmen zur Erreichung des Ein-

sparungsziels 1997 überlassen. Die Vorgangsweise hatte sich schon im Jahr 1996 bewährt,

als ein größeres Einsparungsziel - nämlich 5% gegenüber 1995 - zu erbringen war und auch

erreicht wurde.

 

Zu 15.:

Gemäß dem vorläufigen Ausgabenerfolg 1996 bei der VA-Post 5670 der

Finanzlandesdirektionen entfallen rund S 8 Mio. auf Geldaushilfen und S 80 Mio. auf

Belohnungen.

Zu 16. und 17.:

Das Einsparungsziel lautet, mit dem auf der Belohnungspost budgetierten Betrag das Aus-

lagen zu finden. Daß auch die entsprechend einer Regelung aus dem Jahr 1990 gezahlten

Belastungsbelohnungen an die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter

einseitig gekürzt werden können. wurde von Anfang an angenommen und durch eine

Stellungnahme des Verfassungsdienstes bestätigt. Die endgültige Entscheidung werde ich

nach Einlangen eines Gutachtens treffen, das ich -wie zu Frage 6 und 7 erwähnt - in Auftrag

gegeben habe.

 

Zu 18. und 19.:

Die Belohnungen wurden sowohl für 1996 als auch - wie in der Einleitung zur Anfrage selbst

ausgeführt wurde - für 1997 bereits ausbezahlt. Auch zu diesen Fragen werde ich vor meiner

Entscheidung das erwähnte Gutachten abwarten.

 

Zu 20. bis 23.:

Die Begründung für die Schaffung der Belohnungsregelung ist mir bekannt. Für den Bereich

der Zentralleitung wurden Belohnungen für besondere Leistungen, die nicht nach anderen

Vorschriften abzugelten sind, ausbezahlt. Auch daß ursprünglich an die Schaffung einer

Mehrleistungszulage wie für die Bediensteten der Finanzämter gedacht wurde, die jedoch

aus rechtlichen Gründen nicht zustande kam, ist mir bekannt. Seit dem Jahr 1990 haben sich

aber wesentliche Änderungen der budgetären Situation ergeben. Was eine allfällige

Änderung der Regelung anbelangt, verweise ich auf den erwähnten Auftrag zur Erstellung

eines Gutachtens. Im § 19 des Gehaltsgesetzes wird die Zahlung von Belohnungen nach

Maßgabe der vorhandenen Mittel gestattet. Ich muß darauf hinweisen, daß der seinerzeitige

Bundesminister Dkfm. Lacina selbst aus budgetären Gründen zweimal, wenn auch

geringfügige, Reduzierungen der Belohnungsbeträge vorgenommen hat. Innerhalb der

Verwaltung sind zu einem großen Teil mit der Angelegenheit die selben Personen befaßt wie

ursprünglich.

 

Zu 24. bis 26.:

Die Darstellung in der Anfrage hinsichtlich der Valorisierung in den Jahren 1994 und 1995 ist

für die nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Finanzen zutreffend. In der

Zentralstelle selbst wurde keine Valorisierung der Belohnungen durchgeführt. Für die Zeit

nach 1995 wurde die weitere Vorgangsweise entgegen den Darstellungen in der Anfrage

nicht verbindlich festgelegt. Ich bin mir sicher, daß auch der damalige Finanzminister,

Dkfm. Ferdinand Lacina, der geänderten Budgetsituation Rechnung getragen hätte.

Zu 27. bis 29.:

Die in diesen Fragen erwähnten Belohnungen werden nicht anders zu behandeln sein, wie

ich es in meinen obigen Ausführungen dargelegt habe.

 

Zu 30 bis 34.:

Die Motivation der Mitarbeiter ist ohne Zweifel eine wichtige Grundlage für den Arbeitserfolg.

Die Möglichkeit zur Motivation durch finanzielle Anreize hat aber unter der gegebenen

budgetären Situation zumindest im Bundesbereich enge Grenzen. Auch würden

Maßnahmen, die einen strikten ausgabenseitigen Sparkurs zuwiderlaufen, in der Be-

völkerung - und hier bin ich mir des Verständnisses der Angehörigen meines Ressorts sicher

- keinerlei Akzeptanz finden.