2184/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz Lafer, Dr. Partik-Pablé, und Kollegen haben am
20. März 1997 unter der Nr. 2226/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend "Büroautomations- und Kommunikationssysteme (BAKS) für die Sicherheitsexekutive"
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wieviele Dienststellen wurden mit dem neuen Büroautomations- und Kommunika-
tionssystem ausgestattet, aufgegliedert in "BAKS 1-" "BAKS 2 -" und "BAKS 3-Arbeits-
plätze?
2, Wieviele Dienststellen müssen von "BAKS 1 -" und "BAKS 2-Arbeitsplätzen" zu "BAKS 3-
Arbeitsplätzen" umgerüstet werden?
3. Welche Kosten entstehen bzw. entstanden durch die Umrüstung auf "BAKS 3-Arbeits-
plätze"?
4. Ist bei diesem neuen System wieder eine Einschulung für die Beamten geplant und wieviele
Beamte sind davon betroffen?
5 , Wann ist der Endausbau im Bereich der Gendarmerie und im Bereich der Polizei erreicht?
6, Worin liegt der Grund dafür, daß der Aufteilungsschlüssel bei den "BAKS-Arbeitsplätzen"
zwischen den Gendarmerieposten und den Bezirksgendarmeriekommanden unterschiedlich
gehandhabt wird?
7. Welche Bezirksgendarmeriekommanden erhielten oder erhalten mehr "BAKS-Arbeits-
plätze", als dies bei den Gendarmerieposten der Fall ist?
8, Welche Mehrkosten entstehen durch Mehrausstattung bei den Bezirksgendarmerie-
kommanden?
9. Ab wann ist es möglich, daß die Kommunikation über eine eigene Kommunikations-
applikation abgewickelt werden kann und welche
Kosten fallen hiebei an?
1 0. Ab welchem Zeitpunkt ist mit der Zusammenführung von Fernschreibern, BAKS und Fax-
geräten zu rechnen und welche Kosten werden dabei entstehen?"
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt
Zu Frage 1 :
Die Geräte aus BAKS 1 und BAKS 2 sind technisch gleich, der Unterschied ergibt sich aus der
Beschaffung aus zwei verschiedenen Ausschreibungen, aus denen ab 1992 die Geräte gekauft
worden sind. Da laufend Installationen erfolgen, kann exakt nur die Zahl der bisher beschafften
BAKS-Geräte per 1. März 1997 angegeben werden:
BEREICH BAKS 1/2 BAKS 1/2 BAKS3 BAKS3
Geräte Dienstst. Geräte Dienstst.
Zentralleitung 192 1 94 1
Bundespolizei 812 255 921 82
Bundes- 1510 482 886 247
gendarmerie
Grenzkontrolle 0 0 534 82
Zu Frage 2:
Am Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer (ca. 5 Jahre) werden alle Geräte aus BAKS 1 und
BAKS 2 durch neue Geräte ersetzt werden Aufgrund der raschen Technologieentwicklung be-
deuten 5 Jahre in der EDV-Branche bereits mindestens zwei Generationen. Daher sind
BAKS 1 und BAKS 2-Geräte bei der geplanten Nutzungsdauer äußerst ökonomisch einge-
setzt, dann aber als technologisch überaltet auszutauschen. Aus diesem Grund trifft der Vor-
wurf mein Amtsvorgänger hätte die Anfrage Nr, 352/J nachweislich falsch beantwortet, nicht
zu. Damals wurde zurecht ausgeführt, daß keine ersatzweise Neuanschaffung für "ungeeigne-
te" Geräte erforderlich sei.
Zu Frage 3 :
Es sind noch keine BAKS 1 und BAKS 2-Geräte umgerüstet worden und daher auch noch
keine diesbezüglichen Kosten entstanden. Welche Kosten durch die Ablöse der veralteten
Geräte entstehen werden, ist noch nicht
vorhersehbar, da derzeit gerade ein offenes
Vergabeverfahren zur Vollausstattung im Laufen ist und daher noch keine endgültigen Kosten
bekannt sind
Es darf jedoch erwähnt werden, daß intensiv geprüft wird, inwieweit aus Gründen der
Sparsarnkeit über die geplante Nutzungsdauer hinaus einzelne Geräteteile (Drucker, Bild-
schirme etc,) weiterverwendet werden können,
Zu Frage 4:
Ja, es ist eine Nachschulung für die neuen Applikationen vorgesehen:
Bereich Anzahl Mitarbeiter
Zentralleitung ca. 400
Bundespolizei ca. 5000
Bundesgendarmerie ca. 5000
Zu Frage 5 :
Die Vollausstattung ist voraussichtlich bis Ende 1998 erreicht, die Ablöse der BAKS 1 und
BAKS 2-Generation bis 1999.
Zu Frage 6:
In der unterschiedlichen Aufgabenstellung.
Zu Frage 7:
Die Bezirksgendarmeriekommanden sind entsprechend dem im Konzept festgelegten Ausstat-
tungsschlüssel für BGK (und nicht für Gendarmerieposten) ausgerüstet worden, der aufgrund
der unterschiedlichen Aufgabenstellung sinnvoll ist. Ein Vergleich auf der Basis von Stück-
zahlen ist daher sachlich nicht sinnvoll.
Zu Frage 8:
Keine.
Zu Frage 9:
Im zweiten Halbjahr 1997,
Die Installation soll im Zuge einer neuen BAKS-Release erfolgen, so daß keine zusätzlichen
Kosten anfallen werden. Eine besondere Schulung ist nicht erforderlich, eine kurze Einweisung
im Zuge der Release-Schulung oder der BAKS-Grundausbildung ist ausreichend.
Zu Frage 10:
Ab der Inbetriebnahme der Kommunikationsapplikation (CAP) wird mit der Abschaltung der
Fernschreiber (FS) begonnen, Auch ein Teil der Fax-Nachrichten wird mit der CAP abgedeckt
werden, Eine vollständige Zusammenführung ist taktisch nicht sinnvoll und daher wird das Fax
als zweite Kommunikationsebene weiter bestehen bleiben. Die Kosteneinsparung durch die
Abschaltung des FS-Netzes beträgt mehr als 20 Mio S jährlich (wirksam ab Mitte 1998).