2188/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat PLATTER, Dr. KHOL, KISS und
Kollegen haben am 10. April 1997 unter der Nr 2246/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Planstellen der
Kripo Innsbruck" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Warum wurde die Zahl der zur Verfügung stehenden Planstellen
für 1997 für die Kripo Innsbruck noch nicht bekanntgegeben.?
2 . Wieviele Kriminalbeamte gibt es laut Stellenplan 1997 bei der
Kripo in Innsbruck?
3. Wieviele Planstellenkürzungen gab es 1996 und 1997 bei der
Kripo in Innsbruck?
4 . Wann gibt es den nächsten Kriminalbeamtenkurs?
5. Wie soll die spezifische Ausbildung für Kriminalbeamte im
Rahmen einer Sicherheitsakademie gestaltet werden?
6 . Was sind die Gründe für die organisatorische Änderung insbe-
sondere der Übertragung der Kleinkriminalität der Sicher-
heitswache?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage1 :
Die Bundespolizeidirektion Innsbruck ist so wie die anderen
Sicherheits- und Bundespolizeidirektionen von den Vorgaben des
Bundesfinanzgesetzes 1997 betroffen, mit dem im Bereich der Grup-
pe Bundespolizei 254 Planstellen zur Einsparung gelangen müssen.
Dies erfordert umfangreiche Reorganisations- und Rationalisie-
rungsmaßnahmen der einzelnen Behörden, die sich in den verschie-
densten Stadien der Umsetzung befinden. Für einzelne Behörden
und deren Organisationseinheiten und somit auch für den Bereich
der Kriminalpolizeilichen Abteilung der BPD Innsbruck kann hin-
sichtlich der Anzahl der zur Verfügung stehenden Planstellen für
1997 zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden,
da die exakte Festlegung des Personalstandes von den eingangs
erwähnten Reorganisations- und Rationalisierungsmaßnahmen abhän-
gig zu machen ist.
Zu Frage 2:
Eine behördenweise Zuteilung der im Stellenplan 1997 zugewiesenen
Planstellen konnte aufgrund der in der Frage 1 erwähnten Umstände
noch nicht erfolgen.
Zu Frage 3:
Aufgrund der Vorgaben der Bundesfinanzgesetze für die Jahre 1996
und 1997 gelangen bei der Gruppe Bundespolizei insgesamt 518
Planstellen zur Einsparung. Die Planstellenkürzungen bei den
einzelnen Behörden sind von den bereits erwähnten
Reorganisations- und Rationalisierungsprojekten abhängig und
daher noch nicht erfolgt.
Zu Frage 4;
Mit 8. Jänner 1997 wurde der 33. Grundausbildungslehrgang für
Kriminalbeamte einberufen, der am 17 . Dezember 1997 ausgemustert
werden wird. Derzeit ist nicht absehbar, wann der 34 . GAL statt-
finden wird .
Zu Frage 5:
Im Rahmen der SIAK ist nach dem derzeitigen Planungsstand keine
spezifische Ausbildung für Kriminalbeamte geplant. Kriminalbeamte
werden jedoch, sofern sie der jeweiligen Zielgruppe angehören, in
die geplante Ausbildung einbezogen werden.
Zu Frage 6:
Durch die verstärkte Einbindung der Sicherheitswache im Bereich
der Allgemeinkriminalität wird ihre Tätigkeit in der gesamten
Kriminalitätsbekämpfung stärker betont. Gleichzeitig wird der
Kriminaldienst in diesem Bereich entlastet, wodurch sich eine
Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der mittleren
und schweren Kriminalität und eine bessere Bewältigung der
ständig wachsenden Aufgaben im Bereich der organisierten Krimi-
nalität, der Umweltdelikte etc. ergibt.