2192/AB XX.GP

 

Schriftliche Parlamentarische Anfrage

der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler

und Kollegen an den Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten betreffend eines mysteriösen

Diebstahls an der Österreichischen Botschafterresidenz Belgrad

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.Stadler und Kollegen haben am

8. April 1997 unter der Nr. 2231 /J-NR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage

betreffend eines mysteriösen Diebstahls an der Österreichischen

Botschafterresidenz in Belgrad gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

1. Trifft es zu, daß in der österreichischen Botschafterresidenz in Belgrad

Wertgegenstände auf mysteriöse Weise entwendet wurden?

Wenn ja, wann und welche ?

2. Wurde dieser Vorfall nach Wien gemeldet ?

Wenn ja, wann ?

3. Konnten bis heute der oder die Täter ermittelt werden, oder liegen

konkrete Verdächtigungen vor ?

Wenn ja, wer bzw. welche ?

4. War Botschafter Dr. Weninger zum fraglichen Tatzeitpunkt in Belgrad

zugegen?

5. Pflegt das Hauspersonal, bzw. die Studentin (Köchin) Dr. Weningers in der

Residenz zu nächtigen - selbst in Abwesenheit des Botschafters, Dr.

Weninger?

6. Stellte Botschafter Dr.Weninger im Zusammenhang mit dem mysteriösen

Diebstahl an der Residenz in Belgrad jemals finanzielle Forderungen an die

Bewachungstruppe "Komet-Tim',?

Wenn ja, welche?

7. Erhielt Dr. Weninger jemals "finanzielle Entschädigungen" von der

Bewachungstruppe "Komet-Tim"?

Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

8. Trifft es zu, daß Dr.Weninger, obgleich der Diebstahl an der Residenz des

österreichischen Botschafters in Belgrad nicht aufgeklärt ist, die Bezahlung

ausständiger Forderungen der Bewachungstruppe "Komet-Tim" von einer

persönlichen Entschädigung durch die Firma "Komet-Tim" an seine Person

abhängig machte?

9. lst es usus unter österreichischen Diplomaten im Ausland vertraglich

fixierte Verbindlichkeiten von persönlichen Forderungen abhängig zu

machen?

10. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um die scheinbar wirren und

ungereimten Verhältnisse an der österreichischen Botschaft in Belgrad zu

klären?

lch beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1., 2. und 4.: Im  Zeitraum zwischen dem 26. Juni 1996 und dem 4. August

1996 (urlaubsbedingte Abwesenheit des Botschafters) wurden aus der

Botschafterresidenz in Belgrad 1 CD-Player, CD,s, ein Fernrohr und eine

große Stablampe entwendet.

Der Vorfall wurde am 8. August 1996 dem BMaA gemeldet.

Zu 3.: Der oder die Täter konnte (n) nicht ermittelt werden; es liegen keine

konkreten, belegbaren Verdachtsmomente vor.

Zu 5.: Nächtigungen des Hauspersonals erfolgen in Ausnahmefällen,

beispielsweise anläßlich gesellschaftlicher Verpflichtungen, welche

spätabends enden, oder wenn verkehrsbedingt (Massendemonstrationen,

Straßensperren, etc.) ein nächtlicher Nachhauseweg nicht möglich oder

zumutbar ist.

Zu 6. und 7.: Aufgrund des Bewachungsvertrages zwischen der

Österreichischen Botschaft und der Bewachungsfirma "Komet-Tim" wurde an

diese Firma die Forderung auf Ersatz des zwischen öS 14.000,-- und öS

16.000,-- geschätzten Schadens herangetragen.

Die Bewachungsfirma "Komet-Tim" hat, obwohl die Täterfrage nicht geklärt

werden konnte, gemäß Bericht der Botschaft vom 13. März 1997 den

Schaden ersetzt. .

Zu 8. bis 10.: Dies trifft nicht zu.

Leistungen aus dem Bewachungsvertrag wurden regelmäßig monatlich

beglichen. Im Februar 1997 forderte die Bewachungsfirma eine Erhöhung des

Leistungsentgeltes, wodurch es zu einer Verzögerung der Überweisung an

die Firma kam.