2192/AB XX.GP
Schriftliche Parlamentarische Anfrage
der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler
und Kollegen an den Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten betreffend eines mysteriösen
Diebstahls an der Österreichischen Botschafterresidenz Belgrad
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.Stadler und Kollegen haben am
8. April 1997 unter der Nr. 2231 /J-NR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend eines mysteriösen Diebstahls an der Österreichischen
Botschafterresidenz in Belgrad gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
1. Trifft es zu, daß in der österreichischen Botschafterresidenz in Belgrad
Wertgegenstände auf mysteriöse Weise entwendet wurden?
Wenn ja, wann und welche ?
2. Wurde dieser Vorfall nach Wien gemeldet ?
Wenn ja, wann ?
3. Konnten bis heute der oder die Täter ermittelt werden, oder liegen
konkrete Verdächtigungen vor ?
Wenn ja, wer bzw. welche ?
4. War Botschafter Dr. Weninger zum fraglichen Tatzeitpunkt in Belgrad
zugegen?
5. Pflegt das Hauspersonal, bzw. die Studentin (Köchin) Dr. Weningers in der
Residenz zu nächtigen - selbst in Abwesenheit des Botschafters, Dr.
Weninger?
6. Stellte Botschafter Dr.Weninger im Zusammenhang mit dem mysteriösen
Diebstahl an der Residenz in Belgrad jemals finanzielle Forderungen an die
Bewachungstruppe "Komet-Tim',?
Wenn ja, welche?
7. Erhielt Dr. Weninger jemals "finanzielle Entschädigungen" von der
Bewachungstruppe "Komet-Tim"?
Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
8. Trifft es zu, daß Dr.Weninger, obgleich der Diebstahl an der Residenz des
österreichischen Botschafters in Belgrad nicht aufgeklärt ist, die Bezahlung
ausständiger Forderungen der Bewachungstruppe "Komet-Tim" von einer
persönlichen Entschädigung durch die Firma "Komet-Tim" an seine Person
abhängig machte?
9. lst es usus unter österreichischen Diplomaten im Ausland vertraglich
fixierte Verbindlichkeiten von persönlichen Forderungen abhängig zu
machen?
10. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um die scheinbar wirren und
ungereimten Verhältnisse an der österreichischen Botschaft in Belgrad zu
klären?
lch beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu 1., 2. und 4.: Im Zeitraum zwischen dem 26. Juni 1996 und dem 4. August
1996 (urlaubsbedingte Abwesenheit des Botschafters) wurden aus der
Botschafterresidenz in Belgrad 1 CD-Player, CD,s, ein Fernrohr und eine
große Stablampe entwendet.
Der Vorfall wurde am 8. August 1996 dem BMaA gemeldet.
Zu 3.: Der oder die Täter konnte (n) nicht ermittelt werden; es liegen keine
konkreten, belegbaren Verdachtsmomente vor.
Zu 5.: Nächtigungen des Hauspersonals erfolgen in Ausnahmefällen,
beispielsweise anläßlich gesellschaftlicher Verpflichtungen, welche
spätabends enden, oder wenn verkehrsbedingt (Massendemonstrationen,
Straßensperren, etc.) ein nächtlicher Nachhauseweg nicht möglich oder
zumutbar ist.
Zu 6. und 7.: Aufgrund des Bewachungsvertrages zwischen der
Österreichischen Botschaft und der Bewachungsfirma "Komet-Tim" wurde an
diese Firma die Forderung auf Ersatz des zwischen öS 14.000,-- und öS
16.000,-- geschätzten Schadens herangetragen.
Die Bewachungsfirma "Komet-Tim" hat, obwohl die Täterfrage nicht geklärt
werden konnte, gemäß Bericht der Botschaft vom 13. März 1997 den
Schaden ersetzt. .
Zu 8. bis 10.: Dies trifft nicht zu.
Leistungen aus dem Bewachungsvertrag wurden regelmäßig monatlich
beglichen. Im Februar 1997 forderte die Bewachungsfirma eine Erhöhung des
Leistungsentgeltes, wodurch es zu einer Verzögerung der Überweisung an
die Firma kam.