2193/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lafer, Mag. Stadler und

Kollegen haben am 10 . 4 . 1997 unter der Nr 2267/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "islamischer

Gebetsraum im Gendarmerieeinsatzkommando Wr. Neustadt"

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

" 1 . Wurde im Gebäude des Gendarmerieeirlsatzkommandos Wr.

Neustadt ein islamischer Gebetsraum eingerichtet bzw

werden dort Räumlichkeiten für religiöse Handlungen

bereitgestellt?

2 . Wurden bzw werden dafür Steuergelder verwendet?

Wenn ja, in welcher Höhe und wie hoch war bzw ist der

Anteil der islamischen Glaubensgemeinde an der Finanzie-

rung?

3 . Von welchen religiösen Gruppen, und wie oft werden die

eingerichteten Räume in Anspruch genommen?

4 . In welchen anderen Gebäuden des Bundesministeriums für

Inneres wurden islamische Gebetsräume eingerichtet und

wie hoch war die jeweilige finanzielle Zuwendung aus

Steuergeldern?

5 . Werden die jeweils verwendeten öffentlichen Mittel refun-

diert?

Wenn ja, von wem?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Gebäude des Gendarmerieeinsatzkommandos wurde kein isla-

mischer Gebetsraum eingerichtet; allerdings besteht dort ein

ökumenischer Raum (überkonfessionell) , der Bediensteten und

Gästen des Gendarmerieeinsatzkommandos vor allem zur religiö-

sen Besinnung zur Verfügung steht .

Zu Frage 2 :

Das Gebäude für das Gendarmerieeinsatzkommando wurde aus

Bundesmitteln errichtet . Laut Auskunft des Bundesministeri-

ums für wirtschaftliche Angelegenheiten fielen für den öku-

menischen Raum Kosten von etwa 3,6 Mio S an. Seitens der

islamischen Glaubensgemeinschaft gab und gibt es keinen

Anteil an der Finanzierung.

Zu Frage 3:

Der ökumenische Raum wird vorwiegend von Bediensteten des

Gendarmerieeinsatzkommandos an Sonn- und Feiertagen zur reli-

giösen Besinnung in Anspruch genommen. Der Raum dient im

Bedarfsfall jedoch auch als Besprechungs- und Unterrichts-

raum .

Zu den Fragen 4 und 5:

Beantwortung entfällt, weil es in keinen Gebäuden des Bundes-

ministeriums für Inneres islamische Gebetsräume gibt.