2194/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen Und Freunde

haben an mich am 10. April 1997 unter der Nr. 2260/J eine schriftliche parlamentarische

Anfrage gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. ,.Laut Medienberichten hat Österreich am 4. April das Menschenrechts-

übereinkommen zur Biomedizin des Europarates nicht ratifiziert. lst dies richtig und

was sind die Gründe dafür?

2. lst beabsichtigt, die Konvention zu einem späteren Zeitpunkt zu ratifizieren?

Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

Wenn nein, was ist der Anlaß, von einer Ratifizierung Abstand zu nehmen?

3. Wird das Thema "Bioethik" vor einer geplanten Ratifizierung der Konvention durch

Österreich im Nationalrat behandelt?

Wenn ja, wann und in welcher Form soll dies stattfinden?

Wenn nein, warum nicht?"

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1:

Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates wurde am

4. April 1997 in Oviedo (Spanien) zur Unterzeichnung aufgelegt.

21 Mitgliedstaaten des Europarates haben an diesem Tag die Konvention unterzeichnet:

Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen,

Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, San Marino. die Slowakei.

Slowenien, Spanien, Schweden, die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und

die Türkei.

Die Republik Österreich hat zu diesem Zeitpunkt die Konvention nicht unterzeichnet.

Zu 2:

Die Republik Österreich war in den Vorarbeiten zum Übereinkommen stets bemüht,

einen möglichst hohen Schutz der Rechte und Würde des Menschen gegenüber

Forschung und der Medizin zu erreichen, doch fanden nicht alle auf eine Erhöhung des

Schutzes abzielenden Vorschläge die erforderliche Mehrheit der Stimmen der

Mitgliedstaaten des Europarates. Der Vertreter Österreichs hat daher anläßlich der

Annahme des Vertragstextes am 19. November 1996 im Ministerkomitee des

Europarates folgende Erklärung abgegeben:

"Aus leidvoller historischer Erfahrung tritt Österreich für einen größtmöglichen Schutz der

Rechte des Menschen und für die beste Wahrung der menschlichen Würde in Bereichen

ein, in denen der Mensch Forschung und Medizin gegenübersteht. Österreich begrüßt

daher, daß ein internationales Instrument geschaffen wurde, das die Mitgliedstaaten

verpflichtet, in vielfältiger Weise entsprechenden Schutz vorzusehen. Nicht nur, weil das

österreichische Recht einen in manchen Punkten weit über die Konvention

hinausreichenden Schutz vorsieht, sondern auch aus Gründen der Menschlichkeit

bedauert es Österreich, daß der in der Konvention vorgesehene Schutz nicht nur hinter

den Erwartungen Österreichs, sondern auch vieler Menschen in Europa zurückbleibt. Wir

werden uns daher für die Verankerung weitergehender Verpflichtungen in den

Zusatzprotokollen einsetzen."

Ich bin der Auffassung, zunächst die weiteren Aktivitäten auf die Arbeit an künftigen

Zusatzprotokollen zum Übereinkommen zu richten und in der Folge die Frage der

Unterzeichnung erneut zu prüfen.

Zu 3:

Da das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin der Ratifikation bedarf,

ist nach einer Unterzeichnung der Nationalrat mit der Genehmigung der Ratifikation zu

befassen.