2194/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen Und Freunde
haben an mich am 10. April 1997 unter der Nr. 2260/J eine schriftliche parlamentarische
Anfrage gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. ,.Laut Medienberichten hat Österreich am 4. April das Menschenrechts-
übereinkommen zur Biomedizin des Europarates nicht ratifiziert. lst dies richtig und
was sind die Gründe dafür?
2. lst beabsichtigt, die Konvention zu einem späteren Zeitpunkt zu ratifizieren?
Wenn ja, was sind die Gründe dafür?
Wenn nein, was ist der Anlaß, von einer Ratifizierung Abstand zu nehmen?
3. Wird das Thema "Bioethik" vor einer geplanten Ratifizierung der Konvention durch
Österreich im Nationalrat behandelt?
Wenn ja, wann und in welcher Form soll dies stattfinden?
Wenn nein, warum nicht?"
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu 1:
Das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates wurde am
4. April 1997 in Oviedo (Spanien) zur Unterzeichnung aufgelegt.
21 Mitgliedstaaten des Europarates haben an diesem Tag die Konvention unterzeichnet:
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, San Marino. die Slowakei.
Slowenien, Spanien, Schweden, die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und
die Türkei.
Die Republik Österreich hat zu diesem Zeitpunkt die Konvention nicht unterzeichnet.
Zu 2:
Die Republik Österreich war in den Vorarbeiten zum Übereinkommen stets bemüht,
einen möglichst hohen Schutz der Rechte und Würde des Menschen gegenüber
Forschung und der Medizin zu erreichen, doch fanden nicht alle auf eine Erhöhung des
Schutzes abzielenden Vorschläge die erforderliche Mehrheit der Stimmen der
Mitgliedstaaten des Europarates. Der Vertreter Österreichs hat daher anläßlich der
Annahme des Vertragstextes am 19. November 1996 im Ministerkomitee des
Europarates folgende Erklärung abgegeben:
"Aus leidvoller historischer Erfahrung tritt Österreich für einen größtmöglichen Schutz der
Rechte des Menschen und für die beste Wahrung der menschlichen Würde in Bereichen
ein, in denen der Mensch Forschung und Medizin gegenübersteht. Österreich begrüßt
daher, daß ein internationales Instrument geschaffen wurde, das die Mitgliedstaaten
verpflichtet, in vielfältiger Weise entsprechenden Schutz vorzusehen. Nicht nur, weil das
österreichische Recht einen in manchen Punkten weit über die Konvention
hinausreichenden Schutz vorsieht, sondern auch aus Gründen der Menschlichkeit
bedauert es Österreich, daß der in der Konvention vorgesehene Schutz nicht nur hinter
den Erwartungen Österreichs, sondern auch vieler Menschen in Europa zurückbleibt. Wir
werden uns daher für die Verankerung weitergehender Verpflichtungen in den
Zusatzprotokollen einsetzen."
Ich bin der Auffassung, zunächst die weiteren Aktivitäten auf die Arbeit an künftigen
Zusatzprotokollen zum Übereinkommen zu richten und in der Folge die Frage der
Unterzeichnung erneut zu prüfen.
Zu 3:
Da das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin der Ratifikation bedarf,
ist nach einer Unterzeichnung der Nationalrat mit der Genehmigung der Ratifikation zu
befassen.