2196/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2274/J-NR/1997, betreffend Qualitätsproblem

des Innsbrucker Juridikums, die die Abgeordneten Mag. TRATTNER und Kollegen am

15. April 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1 .Ist lhnen diese Imagestudie des " Manager Magazins " in allen Details bekannt?

Antwort:

Der in der Februar-Nummer des "manager magazin", Hamburg, erschienene Artikel unter dem

Titel "Juristic-Park" ist mir bekannt.

2. Wenn ja, welche Haltung nehmen Sie als ressortverantwurtliches Regierungsmitglied

zu dieser Universitätsbewertung seitens des " Manager Magazins " ein?

Antwort:

Im genannten Artikel des "manager magazin" wird eine Studie besprochen, die aufgrund einer

Befragung von Praktikern aus Wirtschaft, Justiz und Wissenschaft zur Oualität der Juristenaus-

bildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz erstellt wurde. Der Juristenausbildung wird

generell mittelmäßiges Niveau und schwacher Praxisbezug attestiert. Die Analyse des Artikels

bezieht sich nahezu ausschließlich auf die Zustände an deutschen Universitäten, lediglich in

einer Graphik wird eine Reihung der österreichischen Rechtsfakultäten vorgenommen, wobei

die Innsbrucker Fakultät auf den letzten Platz kommt.

Es ist hervorzuheben, daß es sich bei der vorliegenden Untersuchung um eine linagestudie

handelt. Die befragten Praktiker haben ihre subjektive Einstellung zu den Studiengängen wie-

dergegeben. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist somit jedenfalls zu berücksichtigen, daß

keine objektive Leistungsbewertung der jeweiligen Fakultäten vorliegt.

In diesem Zusammenhang weise ich auf ein Uni-Ranking der Zeitschrift NEWS aus dem Juni

1996 hin, aus dem - als Ergebnis einer Studentenbefragung des Gallup-Institutes - die Inns-

brucker Rechtsfakultät als Sieger unter sämtlichen österreichischen Fakultäten und Instituten

hervorging (sämtliche Studienrichtungen wurden abgefragt).

Die in der nunmehrigen Praktikerbefragung zum Ausdruck gekommene schlechte Einstufung

muß von der Innsbrucker Rechtsfakultät jedenfalls zum Anlaß einer gewissenhaften Analyse

der Situati0n genommen werden.

3. Welche Strategien sind zur Imageaufbesserung für das Innsbrucker Juridikum in

Planung?

4. Durch welche konkreten Maßnahmen soll das große Manko des fehlenden Praxisbe-

zuges eliminiert werden?

6. Kann in dieser Situation überhaupt noch die volle Wettbewerbsfähigkeit für die Stu-

denten dieser Jus-Fakultät garantiert werden?

Antwort:.

Die organisationsrechtliche und studienrechtliche Grundlage der Studien an den österreichi-

schen Universitäten ist durch das Universitäts-Organisationsgesetz 1993 und das Universitäts-

Studiengesetz 1997 völlig neu geschaffen worden. Jede einzelne Universität wird, entsprechend

der gewünschten Autonomisierung, die Letztverantwortung für die Qualität der Ausbildung, die

bedarfsgerechte Orientierung der Studien und die Gewährleistung eines entsprechenden Aus-

bildungsniveaus tragen. Die Studienkommissionen werden dafür zu sorgen haben, daß in

den Studienplänen dem notwendigen Praxisbezug durch geeignete Vorkehrungen Rechnung

getragen wird.

5. Worin liegt Ihres Wissens die Rechtfertigung, daß Europarecht immer noch nur als

juristisches Wahlfach angeboten wird?

Antwort:

Die vor mehreren Jahren erhobene Forderung nach Errichtung von Ordinariaten für Europarecht

an allen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten hätte damals die Gefahr einer Vermehrung von

Völkerrechtsprofessuren mit Schwerpunktsetzung auf dem formellen Europarecht bedeutet. Da

aber das Europarecht im materiellen Sinn auf verschiedensten Rechtsgebieten, wie Völkerrecht,

Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Privatrecht und Öffentlichem Recht weiterzuentwickeln war,

wurden keine eigenen Ordinariate errichtet, sondern auf der Ebene von Forschungsinstituten

gemeinsame Plattformen für europarechtliche Forschung und Lehre in den genannten Diszipli-

nen geschaffen.

Über die Beziehung des Europarechtes im formellen Sinn (Geschichte der europäischen In-

tegration, Institutionenrecht) zum Pach Völkerrecht ist sodann im Zuge der Bemühungen um

eine Neugestaltung des Rechtsstudiums intensiv beraten worden. Auch hier gilt nunmehr, daß

dem Fach Europarecht in Zukunft über Entscheidung der Studienkommission der ihm gebüh-

rende Raum innerhalb des Studienplanes eingeräumt werden wird.

7. Welche Fortbildungsprogramme für Juristen werden innerhalb der Europäischen

Union angeboten?

Antwort:

Die Europäische Union bietet das sogenannte "Förder- und Austauschprogramm für die Rechts-

berufe "GROTIUS" an, das vor allem zur Verstärkung der justitiellen Zusammenarbeit in Euro-

pa dient. Die darin vorgesehene Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen im Bereich der Aus-

und Fortbildung, der Information, der Studien und des Austausches für die Rechtsberufe soll

dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis der Rechtsordnungen und der Rechtspflege in den

Mitgliedstaaten zu verbessern.

Laufzeit: 1 996 bis 2000.

Förderungsberechtigte Zielgruppen: Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, wissenschaftliches

Hochschulpersonal, Ministerialbeamte, Rechtspfleger, Beamte der Kriminalpolizei, Gerichts-

vollzieher, Gerichtsdolmetscher und sonstige an der Justiz beteiligte Berufe.

Förderbare Vorhaben: Aus- und Fortbildung, Austausch und Praktika, Veranstaltungen und

Begegnungen, Studien und Forschungen, Verbreitung von Informationen.

Durchführende Stelle in Österreich: Bundesministerium für Justiz, Abt. 111/3

8. Welche Förderungsprogramme bieten für die Studenten die Möglichkeit eines Aus-

landssemesters im Rahmen des Jus-Studiums?

Antwort:

Für den Bereich der EU- und EWR-Staaten steht das ERASMUS-Programm zur Verfügung,

das seit 1992/93 auch für Österreich offensteht und mittlerweile in das SOKRATES-Programm

(Laufzeit 1995 bis 2000) integriert worden ist.

Förderungsberechtigte Zielgruppen: Studierende österreichischer Universitäten, Kunsthoch-

schulen, Fachhochschulen und Akademien des nichtuniversitären Bereiches bis zum Doktorat.

Aufenthaltsdauer: drei bis zwölf Monate.

Nationalagentur für Österreich: Büro für Europäische Bildungskooperation/SOKRATES-Büro

Wien.

Des weiteren stehen länderspezifische Stipendien-Aktionen, gefördert aus Mitteln des Bundes-

ministeriums für Wissenschaft und Verkehr, sowie Praktika bei der Europäischen Union zur

Verfügung. Ich weise auf die Broschüre "Auslandsstipendien und sonstige geforderte Auslands-

aufenthalte, Studienjahr 1997/98" des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr hin.