2196/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2274/J-NR/1997, betreffend Qualitätsproblem
des Innsbrucker Juridikums, die die Abgeordneten Mag. TRATTNER und Kollegen am
15. April 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1 .Ist lhnen diese Imagestudie des " Manager Magazins " in allen Details bekannt?
Antwort:
Der in der Februar-Nummer des "manager magazin", Hamburg, erschienene Artikel unter dem
Titel "Juristic-Park" ist mir bekannt.
2. Wenn ja, welche Haltung nehmen Sie als ressortverantwurtliches Regierungsmitglied
zu dieser Universitätsbewertung seitens des " Manager Magazins " ein?
Antwort:
Im genannten Artikel des "manager magazin" wird eine Studie besprochen, die aufgrund einer
Befragung von Praktikern aus Wirtschaft, Justiz und Wissenschaft zur Oualität der Juristenaus-
bildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz erstellt wurde. Der Juristenausbildung wird
generell mittelmäßiges Niveau und
schwacher Praxisbezug attestiert. Die Analyse des Artikels
bezieht sich nahezu ausschließlich auf die Zustände an deutschen Universitäten, lediglich in
einer Graphik wird eine Reihung der österreichischen Rechtsfakultäten vorgenommen, wobei
die Innsbrucker Fakultät auf den letzten Platz kommt.
Es ist hervorzuheben, daß es sich bei der vorliegenden Untersuchung um eine linagestudie
handelt. Die befragten Praktiker haben ihre subjektive Einstellung zu den Studiengängen wie-
dergegeben. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist somit jedenfalls zu berücksichtigen, daß
keine objektive Leistungsbewertung der jeweiligen Fakultäten vorliegt.
In diesem Zusammenhang weise ich auf ein Uni-Ranking der Zeitschrift NEWS aus dem Juni
1996 hin, aus dem - als Ergebnis einer Studentenbefragung des Gallup-Institutes - die Inns-
brucker Rechtsfakultät als Sieger unter sämtlichen österreichischen Fakultäten und Instituten
hervorging (sämtliche Studienrichtungen wurden abgefragt).
Die in der nunmehrigen Praktikerbefragung zum Ausdruck gekommene schlechte Einstufung
muß von der Innsbrucker Rechtsfakultät jedenfalls zum Anlaß einer gewissenhaften Analyse
der Situati0n genommen werden.
3. Welche Strategien sind zur Imageaufbesserung für das Innsbrucker Juridikum in
Planung?
4. Durch welche konkreten Maßnahmen soll das große Manko des fehlenden Praxisbe-
zuges eliminiert werden?
6. Kann in dieser Situation überhaupt noch die volle Wettbewerbsfähigkeit für die Stu-
denten dieser Jus-Fakultät garantiert werden?
Antwort:.
Die organisationsrechtliche und studienrechtliche Grundlage der Studien an den österreichi-
schen Universitäten ist durch das Universitäts-Organisationsgesetz 1993 und das Universitäts-
Studiengesetz 1997 völlig neu geschaffen worden. Jede einzelne Universität wird, entsprechend
der gewünschten Autonomisierung, die
Letztverantwortung für die Qualität der Ausbildung, die
bedarfsgerechte Orientierung der Studien und die Gewährleistung eines entsprechenden Aus-
bildungsniveaus tragen. Die Studienkommissionen werden dafür zu sorgen haben, daß in
den Studienplänen dem notwendigen Praxisbezug durch geeignete Vorkehrungen Rechnung
getragen wird.
5. Worin liegt Ihres Wissens die Rechtfertigung, daß Europarecht immer noch nur als
juristisches Wahlfach angeboten wird?
Antwort:
Die vor mehreren Jahren erhobene Forderung nach Errichtung von Ordinariaten für Europarecht
an allen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten hätte damals die Gefahr einer Vermehrung von
Völkerrechtsprofessuren mit Schwerpunktsetzung auf dem formellen Europarecht bedeutet. Da
aber das Europarecht im materiellen Sinn auf verschiedensten Rechtsgebieten, wie Völkerrecht,
Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Privatrecht und Öffentlichem Recht weiterzuentwickeln war,
wurden keine eigenen Ordinariate errichtet, sondern auf der Ebene von Forschungsinstituten
gemeinsame Plattformen für europarechtliche Forschung und Lehre in den genannten Diszipli-
nen geschaffen.
Über die Beziehung des Europarechtes im formellen Sinn (Geschichte der europäischen In-
tegration, Institutionenrecht) zum Pach Völkerrecht ist sodann im Zuge der Bemühungen um
eine Neugestaltung des Rechtsstudiums intensiv beraten worden. Auch hier gilt nunmehr, daß
dem Fach Europarecht in Zukunft über Entscheidung der Studienkommission der ihm gebüh-
rende Raum innerhalb des Studienplanes eingeräumt werden wird.
7. Welche Fortbildungsprogramme für Juristen werden innerhalb der Europäischen
Union angeboten?
Antwort:
Die Europäische Union bietet das sogenannte "Förder- und Austauschprogramm für die Rechts-
berufe "GROTIUS" an, das vor allem zur Verstärkung der justitiellen Zusammenarbeit in Euro-
pa dient. Die darin vorgesehene Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen im Bereich der Aus-
und Fortbildung, der Information, der Studien
und des Austausches für die Rechtsberufe soll
dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis der Rechtsordnungen und der Rechtspflege in den
Mitgliedstaaten zu verbessern.
Laufzeit: 1 996 bis 2000.
Förderungsberechtigte Zielgruppen: Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, wissenschaftliches
Hochschulpersonal, Ministerialbeamte, Rechtspfleger, Beamte der Kriminalpolizei, Gerichts-
vollzieher, Gerichtsdolmetscher und sonstige an der Justiz beteiligte Berufe.
Förderbare Vorhaben: Aus- und Fortbildung, Austausch und Praktika, Veranstaltungen und
Begegnungen, Studien und Forschungen, Verbreitung von Informationen.
Durchführende Stelle in Österreich: Bundesministerium für Justiz, Abt. 111/3
8. Welche Förderungsprogramme bieten für die Studenten die Möglichkeit eines Aus-
landssemesters im Rahmen des Jus-Studiums?
Antwort:
Für den Bereich der EU- und EWR-Staaten steht das ERASMUS-Programm zur Verfügung,
das seit 1992/93 auch für Österreich offensteht und mittlerweile in das SOKRATES-Programm
(Laufzeit 1995 bis 2000) integriert worden ist.
Förderungsberechtigte Zielgruppen: Studierende österreichischer Universitäten, Kunsthoch-
schulen, Fachhochschulen und Akademien des nichtuniversitären Bereiches bis zum Doktorat.
Aufenthaltsdauer: drei bis zwölf Monate.
Nationalagentur für Österreich: Büro für Europäische Bildungskooperation/SOKRATES-Büro
Wien.
Des weiteren stehen länderspezifische Stipendien-Aktionen, gefördert aus Mitteln des Bundes-
ministeriums für Wissenschaft und Verkehr, sowie Praktika bei der Europäischen Union zur
Verfügung. Ich weise auf die Broschüre "Auslandsstipendien und sonstige geforderte Auslands-
aufenthalte, Studienjahr 1997/98" des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr hin.