2202/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2289/J-NR/1997, betreffend aufklärungsbedürfti-

ge Mißwirtschaft der ÖH an der Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Mag. TRATTNER

und Kollegen am 16. April 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant-

worten:

1 . Ist Ihnen als ressortzuständiger Bundesminister bekannt, aus welchen Gründen die

ÖH-Innsbruck im Studienjahr 94/9S einen Abgang von über 1 Mio. Schilling zu ver-

zeichnen hatte?

Antwort:

Der Gebarungsabgang im Studienjahr 1994/95 betrug nicht über 1 Million Schilling, sondern

laut geprüfter Jahresablschlußbilanz S 897.203,84. Zu Budgetüberschreitungen kam es vor

allem im Bereich "(Öffentlichkeitssrbeit" und im Bereich der Zeitschrift "Unipress". Weiters

kam es zu außerordentlichen Belastungen infolge von gesetzlich zwingenden, im Budget aber

nicht vorgesehenen Abfertigungszahlungen an Angestellte der damaligen Kindergartens, wel-

cher seinerzeit von der Hochschülerschaft betrieben wurde. Dem Bundesministerium für Wis-

senschaft und  Verkehr und der Kontrollkommission der Österreichischen Hochschülerschaft

(vgl. § 24 HSG) sind die Gründe des Gebarungsabganges zur Kenntnis gebracht worden.

Die Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck hat nach Rücksprache und unter der Auf-

sicht der Kontrollkommission eine umfassende Sanierung eingeleitet, die bereits mit der Bilanz

1995/96 erfolgreich abgeschlossen werden konnte (Gebarungszugang von S 960.470,08). Die

im Budget 1996/97 vorgesehenen Rücklagen/Reserven in der Höhe von S 364.440,-- werden

zu einer weiteren Konsolidierung der Finanzsituation der Hochschülerschaft an der Universität

Innsbruck führen.

2. Welche Personen haben diesen Abgang zu verantworten gehabt?

Antwort:

Gemäß den Bestimmungen des Hochschülerschaftsgesetzes tragen der jeweilige Vorsitzende

des Hauptausschusses einer Hochschülerschaft und der Referent für Finanz-, Wirtschafts- und

Vermögensangelegenheiten die Verantwortung für eine ordentliche Abwicklung der Finanz-

gebarung.

Vorsitzender der Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck für das Wintersemester

1994/95 war Herr Markus Heingärtner, die Referentin für Finanz-, Wirtschafts- und Vermö-

gensangelegenheiten der Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck für das Winterseme-

ster 1994/95 war Frau Michaela Maiacher.

3. Wann erlangte Ihr Bundesministerium, als Aufsichtsbehörde, über diesen Abgang

genaue Kenntnis?

Antwort:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr erlangt durch die Vorlage der Bilanzen

an die Kontrollkommission bzw. durch die Vorlage von Sitzungsprotokollon Kenntnis von den

Vorgängen an den jeweiligen Hochschülerschaften.

4. Gab es Überlegungen seitens Ihres Ministeriums, den Rechnungshof mit der Über-

prüfung der Gründe und Vorgänge rund um den oben genannten Gebahrungsabgang

Zu  befassen?

S. Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Maßnahmen hat das BMWV, als Aufsichtshehörde, gegen den hohen Abgang

unternommen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1. Der Gebarungsabgang war aus ho. Sicht jedenfalls nicht so gravie-

renn, daß zusätzlich zum von der Kontrollkommission eingeleiteten Sanierungskonzept auch

der Rechnungshof hätte eingeschaltet werden müssen. Der Sanierungsverlauf wurde seitens der

Kontrollkommission ständig überprüft. Im übrigen wurde eine Einschaltung des Rechnungs-

hofes nicht erwogen, da die Bilanzen von einer Wirtschaftstreuhandkanzlei (Geisler und Part-

ner, 6020 Innsbruck) geprüft und das Rechnungswesen formal in Ordnung befunden wurde. Im

übrigen hat sich kein Verdacht auf betrügerische Handlungen und Unterschlagungen ergeben.

Die Ursachen für die Budgetüberschreitung sind aus den Unterlagen eindeutig hervorgegangen.

7. lst es bereits in früheren Jahren in der ÖH-Innsbruck zu solch ähnlich hohen Abgän-

gen gekommen?

Antwort:

In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Gebarungabgängen, weshalb ein gänzlicher

Abbau der zuvor gebildeten Rücklagen erforderlich war.

Im folgenden die Gewinn und Verlust-Ergebnisse der letzten Jahre im Überblick:

1991/92: Abgang                                 636.194,63

1992/93: Zugang                    42.329,--

1993/94: Abgang                                 1,090.021,36

1994/95: Abgang                                    887.203,84

1995/96: Zugang                              960.470,08

8. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden damals von seiten Ihres Bundesministeriums

als Aufsichtsbehörde dagegen unternommen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

9. An welchen anderen Hochschülerschaften der anderen Universitäten hat es in frühe-

ren Jahren ähnlich hohe Abgänge gegeben?

10. Wie hat damals wiederum das BMWV als Aufsichtsbehörde darauf reagiert?

Antwort:

Die Ergebnisse der Jahreabschlüsse der Hochschülerschaften sind zwar schwankend, jedoch

langfristig ausgeglichen. Abgänge werden in der Regel verursacht durch Budgetüberschreitun-

gen in den Referaten für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur. Da Veranstaltungen der

Österreichischen Hochschülerschaft bzw. der Hochschülerschaften an den jeweiligen Universi-

täten und Hochschulen künstlerischer Richtung häufig unter Berücksichtigung von Einnahmen

aus Sponsorengeldern und Eintrittsgeldern geplant werden, ist eine genaue Budgetierung im

Regelfall nicht möglich.

Ein erheblicher Teil der Einnahmen, meist 40 bis 60 Prozent stammen nicht aus Hochschüler-

schaftsbeiträgen, sondern aus Spendengeldern, Inserateneinnahmen, Eintrittsgeldern etc. und

sind daher nur näherungsweise budgetierbar. Eine Ausnahme in der ausgeglichenen Budgetie-

rung stellt derzeit der Zentralausschuß der Österreichischen Hochschülerschaft dar, der in den

letzten Jahren die Wirtschsftsbetriebe der Hochschülerschaft an der Universität Salzburg und

an der Universität für Bodenkultur sanierte und überdies 1994/95 ein computergestütztes Infor-

mationssystem für die Studierenden vorzeitig abschrieb.

Erfolge:

l992/93                   minus 5 Millionen

1993/94 plus 4 Millionen

1994/95                  minus 7 Millionen

1995/96 liegt noch nicht vor. Sanierung ist zugesagt.

11. In welcher Art und Weise konnte nun der Gebarungsabgang an der ÖH-Innsbruck

wieder teilweise saniert werden?

Antwort:

Die Sanierung erfolgte nicht nur teilweise, sondern konnte bereits erfolgreich abgeschlossen

werden. Das in der Jahresbilanz 1995/96 ausgewiesene negative Eigenkapital in der Höhe von

S 50.95 1,47 hätte nach Auskunft des derzeitigen Vorsitzenden der Hochschülerschaft an der

Universität Innsbruck durch Ausreizung der Bilanzierungsfreiräume bereits mit dem letztjäh-

rigen Jahresabschluß vollkommen getilgt werden können. Mit den für das laufende Jahr budge-

tierten Rücklagen zur Verlustabdeckung in der Höhe von S 364.440,-- wird nun eine länger-

fristige Konsolidierung eingeleitet.

Die Sanierung der Finanzen der Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck erfolgte so-

wohl durch offensive Drittmittelakquirierung, als auch Personalabbau (z.B. im Bereich des Se-

kretariates und der Verwaltung) und durch Umstrukturierungen (z.B. Ausgliederung des Kin-

dergartens in einen Verein). Im übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 .

12. Wie ist es auszuschließen, daß es im laufenden Studienjahr bzw. in den folgenden

Jahren nicht wieder zu derartigen Abgängen kommen kann?

Antwort:

Das Budget für das laufende Studienjahr sieht beträchtliche Rücklagen zur Verlustabdeckung

bzw. Reserven vor. Die Budgetierung erfolgte unter erhöhter Aufmerkssmkeit der Kontroll-

kommission und nach eingehender Analyse der Abgänge der Vorjahre. Sämtliche Umstruktu-

rierungen im Personal- und Verwaltungsbereich (z.B. Sekretariat, Kindergarten) sind erfolg-

reich abgeschlossen und werden - wie im letzten Studienjahr - zu einer weiteren finanziellen

Entlastung führen. Zudem werden laut Auskunft des Innsbrucker Referenten für Finanzen-,

Wirtschafts- und Vermögensangelegenheiten monatlich Zwischenbilanzen erstellt, die einen

ordentlichen Budgetvollzug gewährleisten.

13. Wie hat sich das Beitragsaufkommen an der ÖH-Innsbruck in den letzten 10 Jahren

entwickelt?

Antwort:

Das Beitragsaufkommen der letzten zehn Jahre hat sich wie folgt entwickelt:

Jahr Beitragsaufkommen

1985                                       2,216.370,33

1986                                       2,535.515,30

1987                                       1,932.158,95 (Rumpfjahr 1.1. -30.9.1987)

1987/88                  2,684.914,--

1988/89                  2,931.857,71

1989/90                  3,223,337,72

1990/91                  3,390.946,15

1991/92                  3,761.174,40

1992/93                  4,287.195,42

1993/94                  4,610.626,50

1994/95                  4,810.948,--

1995/96                  5.302.540,--

14. Wofür wurden diese Mittel verwendet? (Aufgeschlüsselt nach Budgetjahr und Ver-

wendung)

Antwort:

Die Mittel wurden insbesondere für folgende Aufwendungen verwendet:

Jahr        Personalaufwand                Verwaltungsaufwand         sonstiger Aufwand

1985        1,852.524,88                              463.146,10                         3,219.671,81

l986         1,700.064,20                              607.574,82                         1,759.660,48

l987         1,101.581,40                              633.341,54                         1,574.570,76 (Rumpfjahr.1.-30.9.1987)

1987/88 Vorübergehend in               Verstoß geraten. Somit       derzeit nicht greifbar.

1988/89   1,908.068,02                                 1,606.074,59                     3,249.719,81

1989/90   2,236.414,62                                 1,214.143,17                     2,861.994,13

1990/91   2,278.869,96                                 1,295.657,51                     3,245.124,75

199 /92    2,377.644,73                                 1,132.966,17                     4,682.100,35

1992/93   2,750.208,32                                 1,374.794,83                     3,723.885,89

1993/94   3,113.528,89                                 1,489.309,88                     4,268.691,26

15. Wie haben sich in den letzten 10 ,Jahren die sonstigen Einnahmen (Werbeeinnahmen,

Sponsoring usw.) entwickelt?

Antwort:

Die sonstigen Einnahmen der letzten zehn Jahre haben sich wie folgt ergeben:

Jahr                                                                       sonstige Einnahmen

1985                                                                      3,764.602,--

1996                                                                      3,139.226,--

1987                                                                      2,381.811,-- (Rumpjahr 1.1. - 30.9.1987)

1987/88                                                 3,879.281 ,--

1998/89                  Vorübergehend in Verstoß geraten somit derzeit

nicht greifbar.

1989/90                                                 3,750.599,--

1990/91                                                 3,555.669,--

1991/92                                                 4059.634,--

1992/93                                                 3,938.829,--

1993/94                                                 4,236.718,--

1994/95                                                 4,652.561 ,--

1995/96                                                 5,228.614,--