2204/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martina GREDLER und Partner/innen

haben am 27. März 1997 unter der Nummer 2228/J-NR/1997 eine schriftliche

parlamentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

" 1 . Ist es richtig, daß Dr. Walter HOWADT als Botschafter nach Islamabad entsandt

werden soll?

2. Inwieweit wurde bei der Prüfung seiner Eignung auf seine öffentlichen

Änderungen in Wort und Schrift insbesondere auch in letzter Zeit Bedacht

genommen?

3. Haben Sie von diversen Artikeln und Äußerungen von Dr. Howadt, insbesondere

in seiner Eigenschaft als Chefredakteur der "Neuen Freien Zeitung", die u.a. im

Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus angeführt sind, Kenntnis?

4. Halten Sie es insbesondere für vertretbar, daß jemand, der die amtliche "Wiener

Zeitung" als "überparteilichen Dreck unter dem Zeichen unseres Staatswappens"

bezeichnet, geeignet ist, Österreich als Repräsentant im Ausland zu vertreten?

5. Kennen Sie den Antrag der freiheitlichen Bezirksräte von Wien-Donaustadt, der

von Dr. Howadt als Bezirksrat unterzeichnet ist?

6. Halten Sie den Unterzeichner eines derartigen Antrages für geeignet, die

Verfassung Österreichs im Ausland zu vertreten?

7. Sind Sie bereit, den Bundespräsidenten von dieser Anfrage und den Auffassungen

von Dr. Howadt zu informieren, nachdem dieser als Botschafter auch den

Bundespräsidenten im Ausland vertritt?

8. Sind Sie bereit, im Lichte dieser Informationen die Entscheidung zur Entsendung

des Betroffenen als Botschafter nach Pakistan zu überdenken und allenfalls eine

Revidienung zu initiieren, um Österreichs Ansehen nicht zu beschädigen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Ja.

Zur Frage 2:

Die Prüfung seiner Eignung erfolgte durch die gemäß dem Ausschreibungsgesetz

1989 für die Begutachtung von Bewerbungen um Funktionen an den österreichischen

Vertretungsbehörden, die den Funktionsgruppen A 1/5 bis A 1/9 oder die der

Funktionsgruppe A 2/8 zugeordnet sind, zuständige Ständige Begutachtungs -

kommission , die dabei auf die gesetzlichen Kriterien Bedacht genommen hat.

Zu den Fragen 3 und 4:

Dr. Howadt war über seinen Antrag in der Zeit vom 1. Mai 1991 bis 31. Oktober 1996

gegen Entfall der Bezüge gemäß § 75 BDG 1979 beurlaubt (= Karenzurlaub), um

Tätigkeiten als Berater, Redakteur (Chefredakteur des Zentralorgans "Neue Freie

Zeitung") und Leiter des Büros des Bundesobmanns der FPÖ auszuüben. Er hat

während dieser Zeit diverse Leitartikel in der "Neuen Freien Zeitung" veröffentlicht.

Einige dieser Artikel sind mir zur Kenntnis gebracht worden, da sie Dr. Howadt selbst

schon vor längerer Zeit in ungekürzter Fassung auch der Dienstbehörde vorgelegt

hatte.

Eine Beurteilung dieser Artikel zählt nicht zu Angelegenheiten der Vollziehung des

Bundes, weshalb ich um Verständnis bitte, wenn ich darauf nicht näher eingehe.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ja.

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Bundesregierung hat Dr. Howadt auf Grund der Empfehlung der Ständigen

Begutachtungskommission und in Kenntnis der in Frage 3) erwähnten Artikel als

Botschafter in Pakistan vorgeschlagen. Dieser Beschluß der Bundesregierung ist dem

Herrn Bundespräsidenten bekannt.