2207/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 16. April 1997 unter der Nr. 2291/J an mich eine schriftliche parlamenta-

rische Anfrage betreffend Einreichung von Kinderbetreuungsprojekten gemäß § 22

Abs. 1 Z 3 FAG 1997 (Zuschüsse aus Bundesmitteln) gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

"1 . Wieviele Projekte wurden wann von welchem Bundesland innerhalb der Frist

eingereicht?

2. Welche Projekte wurden eingereicht (Angabe des Ortes, des Projektträgers,

der Art der Kinderbetreuung, der Zahl der vorgesehenen Kinderbetreuungs-

plätze, der zu betreuenden Altersgruppe, der Projektkosten, des Starttermins)?

3. Wieviele Kinderkrippenplätze wurden eingereicht (Angabe von Anzahl und

Bundesland)?

4. Wieviele Tagesmütterstellen wurden eingereicht (Angabe von Anzahl und

Bundesland)?

5. Welche Öffnungszeiten haben die im Rahmen der Projekte eingereichten

Kinderbetreuungseinrichtungen?

6. Welche Projekte sehen eine Öffnung an Samstagen vor?

7. Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der Projekte erfolgen?

8. Durch wen erfolgt die Auswahl der Projekte?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.

Zu Frage 1 :

Die Sammelanträge aus allen Bundesländern sind - mit Ausnahme des Burgen-

landes - fristgerecht eingelangt. Die burgenländische Landesregierung hat den

Sammelantrag am 20. bzw. 26. März 1997 nachgereicht. Eingereicht wurden

folgende Projekte:

Bundesland                                         Projektanzahl                                       Datum der Einreichung

Burgenland                                          20                                                           20/26.3.1997

Kärnten                                                34                                                           28.2.1997

Niederösterreich                                   4 (Großprojekte)                                27.2.1997

Oberösterreich                                    40                                                           20.2. 1997

Salzburg                                                 9                                                           26.2.1997

Steiermark                                            74                                                           26.2. 1997

Tirol                                                      49                                                           27.2. 1997

Vorarlberg                                            17                                                           28.2. 1997

Wien                                                     38                                                           28.2. 1997

Zu Frage 2:

Die in Beantwortung der Frage 1 angeführten Projekte wurden teils von öffentlichen,

teils von privaten Projektträgern eingereicht und beziehen sich auf die verschieden-

artigsten Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Krabbelstube,

Kindergruppe, Spielgruppe, Tagesmüttereinrichtungen, sonstige Einrichtungen).

Gemäß den Richtlinien sind Einrichtungen, die die Tagebetreuung von Kindern bis

zu deren Schuleintritt gewährleisten, zuschußwürdig. Die Zahl der zusätzlichen

Kinderbetreuungsplätze kann derzeit noch nicht abschließend festgelegt werden. Die

Projektkosten sind aus den Einzelanträgen ersichtlich und für jedes Bundesland

durch § 22 Abs. 1 Z 3 des Finanzausgleichsgesetzes 1997 (FAG) limitiert.

Neben anderen Zuschußvoraussetzungen sind Kinderbetreuungsprojekte, deren

Realisierung vor dem 1. Mai 1996 begonnen wurde, von der Gewährung von Zu-

schüssen gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 leg.cit. ausgeschlossen.

Zu Frage 3:

Bundesland                                         Anzahl der

                                                               eingereichten

                                                               Kinderkrippenplätze

Burgenland                                                          15

Kärnten                                                                15

Tirol                                                                  117

Wien                                                                 479

Ergänzend weise ich darauf hin, daß neben Kinderkrippenplätzen zur Betreuung der

entsprechenden Altersgruppe auch Projektanträge für Krabbelstuben, Tagesbetreu-

ungseinrichtungen und altersgemischte Gruppen eingereicht wurden.

Zu Frage 4:

Bundesland                                         Anzahl der

                                                               eingereichten

                                                               Tagesmütterstellen

Kärnten                                                                1

Niederösterreich                                                 1

Steiermark                                                            3

Tirol                                                                      3

Vorarlberg                                                            5

Wien                                                                     2

Zu Frage 5:

Die Öffnungszeiten sind unterschiedlich; die Richtlinien gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 FAG

legen fest, daß unter institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen jene Einrichtun-

gen zu verstehen sind, die die Tagesbetreuung von Kindern bis zu deren Schulein-

tritt ganzjährig, werktags, jedenfalls von Montag bis Freitag, durch fachlich ausge-

bildete Personen übernehmen, sodaß dadurch nach Maßgabe des jeweiligen Be-

darfes die Betreuung von Kindern auch der im vollen Beschäftigungsausmaß tätigen

Erziehungsberechtigten sichergestellt werden kann.

Zu Frage 6:

Außer einigen Tagesmütterprojekten sehen die Kinderbetreuungsprojekte Öffnungs-

zeiten von Montag bis Freitag vor.

Zu Frage 7;

In einer interministeriellen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter/innen des Bun-

deskanzleramtes - Büro der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie sowie

des Bundesministeriums für Finanzen wurden gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 FAG Richt-

linien für die Einreichung der Projektanträge in Absprache mit den Ländern ausge-

arbeitet.

Meine Amtsvorgängerin und der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

haben den Ländern mit Schreiben vom 6. Dezember 1996 diese Richtlinien zur

Verfügung gestellt.

Zu Frage 8:

Gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 leg.cit. ist zum Zweck der Projektbeurteilung und Mittel-

vergabe eine Kommission einzurichten, bei der die Anträge einzubringen sind.

Dieser Kommission gehören der Bundeskanzler, der Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie, der Bundesminister für Finanzen, jeweils ein/e Vertreter/in des

Landes, in dem das beantragte Projekt verwirklicht werden soll sowie je ein/e Ver-

treter/in des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeinde-

bundes mit beratender Stimme an.

Die Kommission beurteilt unter Zugrundelegung der zu § 22 Abs. 1 Z 3 leg.cit.

ergangenen Richtlinien die Zuschußwürdigkeit der eingereichten Projekte.