2207/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 16. April 1997 unter der Nr. 2291/J an mich eine schriftliche parlamenta-
rische Anfrage betreffend Einreichung von Kinderbetreuungsprojekten gemäß § 22
Abs. 1 Z 3 FAG 1997 (Zuschüsse aus Bundesmitteln) gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
"1 . Wieviele Projekte wurden wann von welchem Bundesland innerhalb der Frist
eingereicht?
2. Welche Projekte wurden eingereicht (Angabe des Ortes, des Projektträgers,
der Art der Kinderbetreuung, der Zahl der vorgesehenen Kinderbetreuungs-
plätze, der zu betreuenden Altersgruppe, der Projektkosten, des Starttermins)?
3. Wieviele Kinderkrippenplätze wurden eingereicht (Angabe von Anzahl und
Bundesland)?
4. Wieviele Tagesmütterstellen wurden eingereicht (Angabe von Anzahl und
Bundesland)?
5. Welche Öffnungszeiten haben die im Rahmen der Projekte eingereichten
Kinderbetreuungseinrichtungen?
6. Welche Projekte sehen eine Öffnung an Samstagen vor?
7. Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der Projekte erfolgen?
8. Durch wen erfolgt die Auswahl der Projekte?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1 :
Die Sammelanträge aus allen Bundesländern sind - mit Ausnahme des Burgen-
landes - fristgerecht eingelangt. Die burgenländische Landesregierung hat den
Sammelantrag am 20. bzw. 26. März 1997 nachgereicht. Eingereicht wurden
folgende Projekte:
Bundesland Projektanzahl Datum der Einreichung
Burgenland 20 20/26.3.1997
Kärnten 34 28.2.1997
Niederösterreich 4 (Großprojekte) 27.2.1997
Oberösterreich 40 20.2. 1997
Salzburg 9 26.2.1997
Steiermark 74 26.2. 1997
Tirol 49 27.2. 1997
Vorarlberg 17 28.2. 1997
Wien 38
28.2.
1997
Zu Frage 2:
Die in Beantwortung der Frage 1 angeführten Projekte wurden teils von öffentlichen,
teils von privaten Projektträgern eingereicht und beziehen sich auf die verschieden-
artigsten Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Krabbelstube,
Kindergruppe, Spielgruppe, Tagesmüttereinrichtungen, sonstige Einrichtungen).
Gemäß den Richtlinien sind Einrichtungen, die die Tagebetreuung von Kindern bis
zu deren Schuleintritt gewährleisten, zuschußwürdig. Die Zahl der zusätzlichen
Kinderbetreuungsplätze kann derzeit noch nicht abschließend festgelegt werden. Die
Projektkosten sind aus den Einzelanträgen ersichtlich und für jedes Bundesland
durch § 22 Abs. 1 Z 3 des Finanzausgleichsgesetzes 1997 (FAG) limitiert.
Neben anderen Zuschußvoraussetzungen sind Kinderbetreuungsprojekte, deren
Realisierung vor dem 1. Mai 1996 begonnen wurde, von der Gewährung von Zu-
schüssen gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 leg.cit. ausgeschlossen.
Zu Frage 3:
Bundesland Anzahl der
eingereichten
Kinderkrippenplätze
Burgenland 15
Kärnten 15
Tirol 117
Wien 479
Ergänzend weise ich darauf hin, daß neben Kinderkrippenplätzen zur Betreuung der
entsprechenden Altersgruppe auch Projektanträge für Krabbelstuben, Tagesbetreu-
ungseinrichtungen und altersgemischte Gruppen
eingereicht wurden.
Zu Frage 4:
Bundesland Anzahl der
eingereichten
Tagesmütterstellen
Kärnten 1
Niederösterreich 1
Steiermark 3
Tirol 3
Vorarlberg 5
Wien 2
Zu Frage 5:
Die Öffnungszeiten sind unterschiedlich; die Richtlinien gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 FAG
legen fest, daß unter institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen jene Einrichtun-
gen zu verstehen sind, die die Tagesbetreuung von Kindern bis zu deren Schulein-
tritt ganzjährig, werktags, jedenfalls von Montag bis Freitag, durch fachlich ausge-
bildete Personen übernehmen, sodaß dadurch nach Maßgabe des jeweiligen Be-
darfes die Betreuung von Kindern auch der im vollen Beschäftigungsausmaß tätigen
Erziehungsberechtigten sichergestellt werden kann.
Zu Frage 6:
Außer einigen Tagesmütterprojekten sehen die Kinderbetreuungsprojekte Öffnungs-
zeiten von Montag bis Freitag vor.
Zu Frage 7;
In einer interministeriellen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter/innen des Bun-
deskanzleramtes - Büro der
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie sowie
des Bundesministeriums für Finanzen wurden gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 FAG Richt-
linien für die Einreichung der Projektanträge in Absprache mit den Ländern ausge-
arbeitet.
Meine Amtsvorgängerin und der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
haben den Ländern mit Schreiben vom 6. Dezember 1996 diese Richtlinien zur
Verfügung gestellt.
Zu Frage 8:
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 leg.cit. ist zum Zweck der Projektbeurteilung und Mittel-
vergabe eine Kommission einzurichten, bei der die Anträge einzubringen sind.
Dieser Kommission gehören der Bundeskanzler, der Bundesminister für Umwelt,
Jugend und Familie, der Bundesminister für Finanzen, jeweils ein/e Vertreter/in des
Landes, in dem das beantragte Projekt verwirklicht werden soll sowie je ein/e Ver-
treter/in des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeinde-
bundes mit beratender Stimme an.
Die Kommission beurteilt unter Zugrundelegung der zu § 22 Abs. 1 Z 3 leg.cit.
ergangenen Richtlinien die Zuschußwürdigkeit der eingereichten Projekte.