2208/AB XX.GP
Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene
schriftliche Anfrage der Abgeordneten lng. Nußbaumer und Kollegen an den Herrn
Bundesminister für lnneres vom 15. Mai 1997, Nr. 2445/J-NR/1997, betreffend "die
Anzahl der in Vorarlberg tatsächlich lebenden Ausländer" beantworte ich wie folgt'
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie in der Einleitung der Anfrage zutreffend ausgeführt wird, bezieht sich die
Anfragebeantwortung des Bundesministers für lnneres nur aufjene Fremden, die im
Besitz einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz sind. Diese Zahl ist schon von
Gesetzes wegen nicht mit der Gesamtzahl der Fremden in Österreich ident, da es
Fremde in Österreich gibt, die keine Aufenthaltsbewilligung, sondern einen anderen
Rechtstitel für den Aufenthalt haben: Hier sind beispielsweise jene Personen zu
nennen, die bereits einen längerfristigen Sichtvermerk vor dem Inkrafttreten des
Aufenthaltsgesetzes erlangt haben, weiters Fremde mit einem bis zu 6 Monate
dauernden Sichtvermerk, Fremde mit Niederlassungsfreiheit (wie etwa Bürger von
EWR-Mitgliedstaaten bzw. der Schweiz), Asylwerber während des Verfahrens,
bosnische Kriegsvertriebene und anerkannte Flüchtlinge.
Zu Fraqe 3:
Das Bundesministerium für Inneres führt keine nach Ländern geordnete Statistik der
in Österreich aufhältigen Fremden, die nach den in der Anfrage genannten Kriterien
erstellt würde. lnsoferne kann diese Frage nicht vom Bundesministerium für lnneres,
sondern allenfalls von den mit der Führung der Landesbevölkerungsstatistik
betrauten Stellen dann beantwortet werden, wenn diesen entsprechend
aufgegliederte Unterlagen vorliegen.
Zu Frage 4:
ln den Angaben des Bundesministeriums für lnneres über die lnhaber von
Aufenthaltsbewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz ist der Familiennachzug
berücksichtigt.
Zu Fragee 5:
Wie bereits zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, kann das Bundesministerium für
lnneres mangels Zuständigkeit allgemeine bevölkerungsstatistische Fragen nicht
beantworten. lnsofern sich die Frage darauf bezieht, wieviele Personen eine
Erstaufenthaltsbewilligung erhalten haben, so ist diese Frage seitens des
Innenressorts exakt beantwortbar. Im Jahr 1995 wurden insgesamt rund 28.420, im
Jahr 1996 wurden insgesamt 29.597 Erstaufenthaltsbewilligungen erteilt. Von diesen
waren 1995 rund 12.686 quotenfrei, im Jahr 1996 rund 15.465 quotenfrei, der Rest
quolenpflichtig. Die Quote für 1997 beträgt nach der derzeit gültigen Verordnung
insgesamt 17.320 Personen.
Zu Frage 6.
Wie bereits aus der Beantwortung der Fragen 1 und 2 hervorgeht, handelt es sich
bei den in der Anfrage angesprochenen Personen nicht um solche, die sich
unrechtmäßigerweise in Österreich aufhalten, sondern jedenfalls zum
überwiegenden Teil um Personen mit einer anderen Aufenthaltsberechtigung als
einer Aufenthaltsbewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz, Jene Personen, die sich
ohne Aufenthaltstitel in Österreich aufhalten oder aber in Österreich verbleiben,
obwohl der Aufenthaltstitel abgelaufen ist, sind Gegenstand fremdenpolizeilicher
Verfahren. Dort, wo die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird in den
Fällen, in denen kein Aufenthaltsrecht in Österreich (mehr) besteht, mit Ausweisung
oder Aufenthaltsverboten vorgegangen und in den Fällen, in denen diesen nicht
Rechnwng getragen wird, durch fremdenpolizeiliche Maßnahmen eine Abschiebung
bzw. Zurückschiebung durchgeführt. Die Zahl der Abschiebungen und
Zurückschiebungen betrug im Jahr 1996 14.465.