2208/AB XX.GP

 

Die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

schriftliche Anfrage der Abgeordneten lng. Nußbaumer und Kollegen an den Herrn

Bundesminister für lnneres vom 15. Mai 1997, Nr. 2445/J-NR/1997, betreffend "die

Anzahl der in Vorarlberg tatsächlich lebenden Ausländer" beantworte ich wie folgt'

Zu den Fragen 1 und 2:

Wie in der Einleitung der Anfrage zutreffend ausgeführt wird, bezieht sich die

Anfragebeantwortung des Bundesministers für lnneres nur aufjene Fremden, die im

Besitz einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz sind. Diese Zahl ist schon von

Gesetzes wegen nicht mit der Gesamtzahl der Fremden in Österreich ident, da es

Fremde in Österreich gibt, die keine Aufenthaltsbewilligung, sondern einen anderen

Rechtstitel für den Aufenthalt haben: Hier sind beispielsweise jene Personen zu

nennen, die bereits einen längerfristigen Sichtvermerk vor dem Inkrafttreten des

Aufenthaltsgesetzes erlangt haben, weiters Fremde mit einem bis zu 6 Monate

dauernden Sichtvermerk, Fremde mit Niederlassungsfreiheit (wie etwa Bürger von

EWR-Mitgliedstaaten bzw. der Schweiz), Asylwerber während des Verfahrens,

bosnische Kriegsvertriebene und anerkannte Flüchtlinge.

Zu Fraqe 3:

Das Bundesministerium für Inneres führt keine nach Ländern geordnete Statistik der

in Österreich aufhältigen Fremden, die nach den in der Anfrage genannten Kriterien

erstellt würde. lnsoferne kann diese Frage nicht vom Bundesministerium für lnneres,

sondern allenfalls von den mit der Führung der Landesbevölkerungsstatistik

betrauten Stellen dann beantwortet werden, wenn diesen entsprechend

aufgegliederte Unterlagen vorliegen.

Zu Frage 4:

ln den Angaben des Bundesministeriums für lnneres über die lnhaber von

Aufenthaltsbewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz ist der Familiennachzug

berücksichtigt.

Zu Fragee 5:

Wie bereits zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, kann das Bundesministerium für

lnneres mangels Zuständigkeit allgemeine bevölkerungsstatistische Fragen nicht

beantworten. lnsofern sich die Frage darauf bezieht, wieviele Personen eine

Erstaufenthaltsbewilligung erhalten haben, so ist diese Frage seitens des

Innenressorts exakt beantwortbar. Im Jahr 1995 wurden insgesamt rund 28.420, im

Jahr 1996 wurden insgesamt 29.597 Erstaufenthaltsbewilligungen erteilt. Von diesen

waren 1995 rund 12.686 quotenfrei, im Jahr 1996 rund 15.465 quotenfrei, der Rest

quolenpflichtig. Die Quote für 1997 beträgt nach der derzeit gültigen Verordnung

insgesamt 17.320 Personen.

Zu Frage 6.

Wie bereits aus der Beantwortung der Fragen 1 und 2 hervorgeht, handelt es sich

bei den in der Anfrage angesprochenen Personen nicht um solche, die sich

unrechtmäßigerweise in Österreich aufhalten, sondern jedenfalls zum

überwiegenden Teil um Personen mit einer anderen Aufenthaltsberechtigung als

einer Aufenthaltsbewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz, Jene Personen, die sich

ohne Aufenthaltstitel in Österreich aufhalten oder aber in Österreich verbleiben,

obwohl der Aufenthaltstitel abgelaufen ist, sind Gegenstand fremdenpolizeilicher

Verfahren. Dort, wo die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird in den

Fällen, in denen kein Aufenthaltsrecht in Österreich (mehr) besteht, mit Ausweisung

oder Aufenthaltsverboten vorgegangen und in den Fällen, in denen diesen nicht

Rechnwng getragen wird, durch fremdenpolizeiliche Maßnahmen eine Abschiebung

bzw. Zurückschiebung durchgeführt. Die Zahl der Abschiebungen und

Zurückschiebungen betrug im Jahr 1996  14.465.