2211/AB XX.GP

 

In Beantwortung der echriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2242/J betreffend Verbauung des Bahnhofs Steyr, welche die Abge-

ordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 10.4.1997 an mich

richteten, stelle ich fest:

Antrwort zu den Punkten 1. bis 8 der Anfrage:

Eine Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständig-

keitsbereich des Bundesministeriums für wirttchaftliche Ange-

legenheiten .