2211/AB XX.GP
In Beantwortung der echriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2242/J betreffend Verbauung des Bahnhofs Steyr, welche die Abge-
ordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 10.4.1997 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antrwort zu den Punkten 1. bis 8 der Anfrage:
Eine Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständig-
keitsbereich des Bundesministeriums für wirttchaftliche Ange-
legenheiten .