2213/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dr. Gredler und Partner/innen haben am 10. April 1997 unter der Nr. 2263/J-

NR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

1 . Leistet Österreich freiwillige Beiträge zum ICTY? Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, wanun nicht?

2. Falls Frage 1 mit ,Ja" beantwortet wurde: Entspricht Österreichs Beitrag den von den VN

geforderten 13 % der Verwaltungskosten?

3. Zahlungen in welcher Höhe leisten die anderen 14 EU-Staaten, die Schweiz und die USA

für das ICTY?

4. Halten Sie Österreichs Beitrag für angemessen? Wenn nein, könnten Sie sich eine

Erhöhung der Mittel vorstellen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

5. Wie schätzen Sie die bisherigen Ergebnisse des ICTY ein und welche Initiativen müßte

man für eine effizientere Arbeit des Tribunals ergreifen?

6. Unterstützen Sie die nicht erst im Zuge der Einrichtung der Ad-hoc-Tribunale fiir Ex-

Jugoslawien und Ruanda erhobene Forderung vieler internationaler NGO's nach

Schaffung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes? Wenn ja, in welcher

Form?"

Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1 :

Zur Finanzierung des Internationalen Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien

(lCTFY) hat Österreich zuletzt im Jahre 1996 einen Beitrag von US $ 139.262,-- geleistet. Dieser

Betrag wird sich 1997 voraussichtlich auf US $ 143.000,-- und in den Folgejahren weiter erhöhen..

Weiters leistete Österreich fiir spezielle Aufwendungen des Trlbunals einen zusätzlichen Betrag von

US $ 100.000,--.

Zu Frage 2:

Der von Österreich zu leistende Betrag richtet sich nicht nach einem besonderen Beitragsschlüssel

bezüglich der Verwaltungskosten, sondern entspricht gemäß Art. 32 des Statuts des lCTFY dem

österreichischen Anteil am Budget der Vereinten Nationen, wie er sich aufgrund des

entsprechenden Budgetvoranschlages des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ergibt

Zu Frage 3:

Von den anderen EU-Mitgliedern haben in der Vergangenheit folgende Staaten freiwillige

Beiträge geleistet: Spanien US $ 13.725,--; Irland US $ 115.000,--; Italien US $ 1.989.049,--,

Dänemark US $ 183.368,--, Niederlande US $ 232.558,-- und Schweden US $ 31.719,--. Die

Schweiz hat einen freiwilligen Beitrag von US $ 118.149,-- geleistet und die USA einen

freiwilligen Beitrag von US $ 700.000,--.

Zu Frage 4:

Der österreichische Beitrag zur Arbeit des Tribunals beschränkt sich nicht nur auf finanzielle

Zuwendungen. Vielmehr wurden durch das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den

internationalen Gerichten (BGBl. Nr. 263/1996) Rahmenbedingungen geschaffen, die es

ermöglichen, daß österreichische Organe beispielsweise als Sachverständige für das Tribunal tätig

werden. Von diesen Möglichkeiten ist in der Vergangenheit bereits wiederholt Gebrauch gemacht

worden. Zum Beispiel hat das Boltzmann-Institut im Jahre 1996 im Auftrag des

Bundesministerium für Justiz eine Dokumentation über die ethnischen Säuberungen im Raum

Zvornik erstellt.

Zu Frage 5:

Die Arbeit des Tribunals ist von österreichischer Seite als positiv zu bewerten, da ein dauernder

Friede im ehemaligen Jugoslawien ohne Gerechtigkeit kaum möglich sein wird. Allerdings müßte

zur Erhöhung der Effizienz des Tribunals seine Zusammenarbeit nicht nur mit Österreich und

anderen vergleichbaren Staaten, sondern vor allem auch mit den betroffenen Nachfolgestaaten des

ehemaligen Jugoslawien fortgesetzt verbessert werden. Zudem müßten sicherlich noch effizientere

Verfolgungsmaßnahmen gegen solche Personen gesetzt werden können, die besonders schwerer

Kriegsverbrechen verdächtig sind. Bis jetzt sind erst ungefahr 10 % der Angeklagten inhaftiert

worden.

Zu Frage 6:

Die Einrichtung eines Ständigen Internationalen Gerichtshofs (ICC) wird von Österreich aktiv

betrieben. Österreich unterstützt dabei insbesondere die gegenständlichen Arbeiten in der

Vorbereitungskommission fiir die im Jahre 1998 geplante Staatenkonferenz durch Entsendung

einer hochrangigen Expertendelegation. Die offizielle Haltung Österreichs spiegelt sich in meinem

Statement vor der 51. Generalversammlung der Vereinten Nationen wieder: "Currently the

elaboration of a statute for an international criminal court is of utmost importance. Austria

strongly supports the early establishment of the court to end the wide spread culture of impunity".