2220/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen

haben am 8. April 1997 unter der Zahl 2233/J-NR/1997 an mich eine

schriftliche Anfrage betreffend Finanzgebarung von Konsulargebühren an der

Österreichischen Botschaft in Belgrad gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1 . Seit wann ist es den verantwortlichen Stellen an der Österreichischen

Botschaf in Belgrad bekannt, daß sich die "General Office Bank" in

Konkurs befindet?

2. Zu welchem Zeitpunkt machte die österreichische Botschaft in Belgrad vor

dem zuständigen Bezirkswirtschaftsgericht/Belgrad Forderungen

gegenüber der Konkursverwaltung geltend?

3. Wie werden seitens der österreichischen Stellen in Wien bzw. der

Verantwortlichen an der Österreichischen Botschaft Belgrad die Aussichten

bewertet, jene Rückforderungen zu erhalten?

4. Wann und durch welche Maßnahmen geruht die österreichische Botschaft

in Belgrad Schritte gegenüber anderen Bankinstituten bzw. in etwaigen

Konkursverfahren zu setzen, um allfällig deponierte Visagebühren-

einnahmen zumindest teilweise rückerstattet zu bekommen?

5. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um die scheinbar wirren und

ungereimten Verhältnisse an der Österreichischen Botschaft in Belgrad zu

klären?

Ich beehre mich, diese Fragen wie folgt zu beantworten:

ad 1) Nach Veröffentlichung der ersten Zeitungsmeldungen vom 4./5. Mai

1996 in der "Nasa Borba" über die angebliche Illiquidität mehrerer

jugoslawischer Banken, darunter auch die General Office Bank, wurde der

General Manager der General Office Bank in die Botschaft eingeladen.

Anläßlich dieser Vorsprache erklärte dieser, daß die General Office Bank ihre

Geschäfte wieder Ende Juni 1996 aufnehmen würde. Zur Abklärung dieser

Frage wurden an die General Office Bank sowohl am 8. als auch am 22. Juli

1996 schriftliche Anfragen gerichtet, welche unbeantwortet blieben. Ende Juli

1996 verdichtete sich der Verdacht, daß ein Konkursverfahren drohen

könnte.

ad 2) Bereits am 14. Mai 1996 wurde der Vertrauensanwalt der Botschaft,

Dr. Milorad SIMIC, mit der Wahrung der Interessen der Botschaft betraut.

Nach Vorerhebungen des Vertrauensanwaltes wurden beim zuständigen

Bezirkswirtschaftsgericht in Belgrad unter GZ III L-277/96 am 9. Dezember

1996 die Forderungen der Botschaft gegenüber der Konkursvetwaltung

geltend gemacht.

ad 3) Nach dem derzeitigen Stand der Dinge kann von einem möglichen,

jedoch noch nicht von einem tatsächlichen Schadensfall gesprochen werden,

vor allem, da die Bank über veräußerbare Vermögenswerte verfügen soll, mit

welchen Regreßforderungen abgedeckt werden könnten. Über die Höhe einer

allfälligen Schadenswiedergutmachung sind derzeit keine gesicherten

Angaben zu erhalten. Nach Darlegung des Vertrauensanwaltes kann in

Anbetracht der Tatsache, daß in letzter Zeit viele Banken liquidiert wurden

oder in Konkurs gegangen sind, nicht mit einer baldigen Beendigung des

Gerichtsverfahrens gerechnet werden.

ad 4) und ad 5) Die Österreichische Botschaft Belgrad hat bei keinem

anderen Bankinstitut in Belgrad Geldeinlagen.

Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Situation in Belgrad haben mein

Ressort und die Botschaft das Mögliche zur Minimierung des Konkursrisikos

unternommen, indem einerseits die in Dinar eingenommenen

Konsulargebühren auf mehrere Banken verteilt und andererseits unmittelbar

nach Bekanntwerden der Illiquidität der General Office Bank vor Ort alle

rechtlichen Schritte zur Sicherung des Anspruches vorgenommen wurden.