2220/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen
haben am 8. April 1997 unter der Zahl 2233/J-NR/1997 an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend Finanzgebarung von Konsulargebühren an der
Österreichischen Botschaft in Belgrad gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1 . Seit wann ist es den verantwortlichen Stellen an der Österreichischen
Botschaf in Belgrad bekannt, daß sich die "General Office Bank" in
Konkurs befindet?
2. Zu welchem Zeitpunkt machte die österreichische Botschaft in Belgrad vor
dem zuständigen Bezirkswirtschaftsgericht/Belgrad Forderungen
gegenüber der Konkursverwaltung geltend?
3. Wie werden seitens der österreichischen Stellen in Wien bzw. der
Verantwortlichen an der Österreichischen Botschaft Belgrad die Aussichten
bewertet, jene Rückforderungen zu erhalten?
4. Wann und durch welche Maßnahmen geruht die österreichische Botschaft
in Belgrad Schritte gegenüber anderen Bankinstituten bzw. in etwaigen
Konkursverfahren zu setzen, um allfällig deponierte Visagebühren-
einnahmen zumindest teilweise rückerstattet zu bekommen?
5. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um die scheinbar wirren und
ungereimten Verhältnisse an der Österreichischen Botschaft in Belgrad zu
klären?
Ich beehre mich, diese Fragen wie folgt zu beantworten:
ad 1) Nach Veröffentlichung der ersten Zeitungsmeldungen vom 4./5. Mai
1996 in der "Nasa Borba" über die angebliche Illiquidität mehrerer
jugoslawischer Banken, darunter auch die General Office Bank, wurde der
General Manager der General Office Bank in die Botschaft eingeladen.
Anläßlich dieser Vorsprache erklärte dieser, daß die General Office Bank ihre
Geschäfte wieder Ende Juni 1996 aufnehmen würde. Zur Abklärung dieser
Frage wurden an die General Office Bank sowohl am 8. als auch am 22. Juli
1996 schriftliche Anfragen gerichtet, welche unbeantwortet blieben. Ende Juli
1996 verdichtete sich der Verdacht, daß ein Konkursverfahren drohen
könnte.
ad 2) Bereits am 14. Mai 1996 wurde der Vertrauensanwalt der Botschaft,
Dr. Milorad SIMIC, mit der Wahrung der Interessen der Botschaft betraut.
Nach Vorerhebungen des Vertrauensanwaltes wurden beim zuständigen
Bezirkswirtschaftsgericht in Belgrad unter GZ III L-277/96 am 9. Dezember
1996 die Forderungen der Botschaft gegenüber der Konkursvetwaltung
geltend gemacht.
ad 3) Nach dem derzeitigen Stand der Dinge kann von einem möglichen,
jedoch noch nicht von einem tatsächlichen Schadensfall gesprochen werden,
vor allem, da die Bank über veräußerbare Vermögenswerte verfügen soll, mit
welchen Regreßforderungen abgedeckt werden könnten. Über die Höhe einer
allfälligen Schadenswiedergutmachung sind derzeit keine gesicherten
Angaben zu erhalten. Nach Darlegung des Vertrauensanwaltes kann in
Anbetracht der Tatsache, daß in letzter Zeit viele Banken liquidiert wurden
oder in Konkurs gegangen sind, nicht mit einer baldigen Beendigung des
Gerichtsverfahrens gerechnet werden.
ad 4) und ad 5) Die Österreichische Botschaft Belgrad hat bei keinem
anderen Bankinstitut in Belgrad Geldeinlagen.
Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Situation in Belgrad haben mein
Ressort und die Botschaft das Mögliche zur Minimierung des Konkursrisikos
unternommen, indem einerseits die in Dinar eingenommenen
Konsulargebühren auf mehrere Banken verteilt und andererseits unmittelbar
nach Bekanntwerden der Illiquidität der General Office Bank vor Ort alle
rechtlichen Schritte zur Sicherung des Anspruches vorgenommen wurden.