2226/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2290/J-NR/1997, betreffend Auswirkungen des
Universitätssparpakets auf die Leopold-Franzens-Universität, die die Abgeordneten Mag.
TRATTNER und Kollegen am 16. April 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
1. Welche finanzielle Gesamtsumme in absoluten Zahlen beträgt die oben genannte
Budgetreduktion für die Leopold-Franzens Universität in Innsbruck?
Antwort:
Der Universität Innsbruck wurden für nachstehende Ansätze folgende Beträge zur Verfügung
gestellt:
1/14203 "Universitäten - Anlagen" S 133.500.000,--
1/14208 "Universitäten - Aufwendungen" S 290.199.000,--
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insgesamt S 423.699.000,--
Sohin beträgt die Budgetreduktion für die Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck
S 27.202.000,-- (= 6,42 %ige Bindung).
2. Wie wird sich diese Budgetreduktion auf die einzelnen Fakultäten auswirken?
3. Wie wird sich diese Budgetreduktion auf die einzelnen Institute und auf die einzel-
nen Studienrichtungen auswirken?
Antwort:
Die Ausgabenrückstellungen in der Höhe von 6,42 % werden in einem inneruniversitären
Entscheidungsprozeß auf die einzelnen Fakultäten und Institute umgelegt. Das Bundesmini-
sterium für Wissenschaft und Verkehr nimmt darauf keinen Einfluß.
4. Welche Institute werden vor diesem Hintergrund ihre gesetzlich vorgegebenen Auf-
gaben in Forschung und Lehre nur mehr teilweise bzw. gar nicht mehr erfüllen kön-
nen?
5. Welche Studienrichtungen werden dadurch nicht mehr bzw. nur mehr teilweise auf-
recht erhalten werden können?
Antwort:
Abgesehen davon, daß es sich bei der erwähnten Maßnahme einer vom Bundesminister für
Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
verfügten Ausgabenrückstellung nicht um eine Budgetreduktion sondern um eine Bindung
handelt, würde auch eine definitive Verringerung der Budgetmittel um 6,42 % nicht zu jenen
Konsequenzen führen, die in der Anfrage befürchtet werden. Daß bei einer Reduktion im
erwähnten Ausmaß Institute oder Studienrichtungen ihren Aufgaben nur mehr teilweise bzw.
gar nicht mehr nachkommen können, ist auszuschließen.
6. Welche Lehraufträge können nicht mehr weiterverlängert werden?
7. Zu welcher Verlängerung der durchschnittlichen Studienzeit in den einzelnen Stu-
dienrichtungen wird es durch die budgetär bedingte Einschränkung der Lehre in
den einzelnen Studienrichtungen an der
Leopold-Franzens Universität kommen?
8. Bei welchen Forschungsvorhaben an den einzelnen Instituten wird es zu Verzögerun-
gen bzw. zu einem gänzlichen Abbruch derselben kommen?
9. Wie wird sich die budgetär bedingte Verzögerung der Studienzeiten und die Beein-
trächtigung der laufenden Forschungsvorhaben auf das Ranking der Leopold-Fran-
zens Universität und ihrer einzelnen Wissenschaftsdisziplinen im nationalen und
internationalen Vergleich auswirken?
Antwort:
Die Ausgabenrückstellung bezog sich weder auf den Personalaufwand der Universitäten
(finanzgesetzlicher Ansatz 1/14200) noch auf die Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtun-
gen, finanzgesetzlicher Ansatz 1/14207). Sie hat somit keinerlei Auswirkungen auf Lehrauf-
träge oder die Beschäftigung von Bediensteten der Universitäten. Es kann daher auch zu
keiner Einschränkung der Lehre und somit auch zu keiner Verlängerung der durchschnitt-
lichen Studiendauer kommen. Es ist - wie bereits erwähnt wurde - auch auszuschließen, daß
Forschungsvorhaben durch diese haushaltsrechtliche Maßnahme soweit beeinträchtigt wer-
den, daß es zu Verzögerungen bzw. einem gänzlichen Abbruch derselben kommen könnte.
Aus den angeführten Gründen schließe ich aus, daß sich die Ausgabenrückstellungen auf das
Ranking der Universität Innsbruck spürbar auswirken wird.