2228/AB XX.GP
Baeantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Dr. Salzl betreffend
Suchtgiftberatung
(Nr. 2236/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:.
Name Bundesland Betrag
Krankenhaus Stiftung Maria Vorarlberg 1.900.000,00
Ebene
Amt der NÖ LR, NÖ 160.000,00
Drogenberatungsstellen
Gänserndorf und Mistelbach
Amt d. Stmk. LR; Stmk. 370.000,00
Drogenberatung;
Magistrat der Stadt Wels, OÖ 616.000,00
Drogenberatung "CIRCLE"
Amt der Salzburger LR Salzburg 300.000,00
Sozialmed. Dienst,
Drogenberatung
Amt der Tiroler Tirol 700.000,00
Landesregierung,
Drogenberatung
Magistrat d. Stadt Klagenfurt Kärnten 600.000,00
Drogenberatungsstelle VIVA
Zu den Fragen 3 und 7:
Name Bundesland Adresse Betrag
Verein BIZ-Obersteiermark Stmk Peter-Tunner Straße 286.928,00
22
8700 Leoben
Anton Proksch-Institut Wien Mackgasse 7-9 2. 150.000,00
1237 Wien
Verein Dialog Wien Hegelgasse 8/3/11 2.550.000,00
1010 Wien
BAS - Betrifft Alkohol und Sucht Graz Schönaugürtel.53 140.000,00
8020 Graz
Pro Mente Infirmis Gesellschaft zum Linz Figulystraße 32/III 4.255.000,00
Schutz psychisch Behinderter 4020 Linz
Verein Kriseninterventionszentrum Wien Spitalgasse 11 300.000,00
1090 Wien
Verein zur Förderung des Jugendzentrums Innsbruck Dreiheiligenstraße 9 540.000,00
Z 6 6020 Innsbruck
Kuratorium für psychosoziale Dienste in Wien Gonzagagasse 15 1.200.000,00
Wien (PSD) 1013 Wien
Verein für Bewährungshilfe und soziale Wien Castelligasse 17 950.000,00
Arbeit Club Change 1050 Wien
Landesverband für Psychohygiene Salzburg Ignaz Harrer Straße 90 1.300.000,00
Salzburg, Jugendhilfsdienst 5020 Salzburg
Bgld. Verband "Psychosozialer Dienst" Bgld. Neusiedlerstraße 35-37/5a 220.000,00
7000 Eisenstadt
Verein für psychische und soziale Lebens- Stmk Liechtensteinstr. 1 160.000,00
beratung Judenburg 8750 Judenburg
Caritas der Diözese St. Pölten, NÖ Schulgasse 10 770.000,00
Drogenberatung 3100 St. Pölten
Arbeitsvereinigung d.Sozialhilfeverbände Kärnten Fromillerstraße20 250.000,00
Kärntens, Psychosoziales 9020 Klagenfurt
Beratungszentrum
Therapeutische Wohngemeinschaft Wien Am Leberberg 24 660.000,00
Simmering des Österr. Kolpingwerks 1110 Wien
(KOSI)
Österr. Gesellschaft Rettet das Kind, Wien Neutorgasse 18/2 250.000,00
Landesverband Wien, Streetwork 1010 Wien
Verein Wiener Sozial-Projekte "Projekt Wien Esterhazygasse 18 750.000,00
Streetwork" 1060 Wien
Verein für Drogentherapie und Forschung Vorarlberg Bahnhofstr. 4 100.000,00
Suchtberatung Bludenz 6700
Bludenz
Zu Frage 4:.
Wie bereits zur Anfrage 2235/J ausgeführt, sind als qualifiziert jene Ärzte zu betrachten, die
sich im Rahmen ihrer Berufsausbildung und Berufsausübung oder Berufsfortbildung be-
sondere Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet der Beurteilung und Behandlung von
Süchtigen aneignen konnten. Über die entsprechende Qualifikation verfügen grundsätzlich der
Amtsarzt sowie der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bzw. Psychiatrie (und Neurolo-
gie)
Zu Frage 5:
Das Erfordernis, wonach jeder geförderten Einrichtung oder Vereinigung im Sinne des § 22
SGG ein mit Fragen des Suchtgiftmißbrauchs hinreichend vertrauter Arzt zur Verfügung
stehen muß, läßt sich nicht generell definieren, sondern wird grundsätzlich vom Beratungs-
oder Betreuungsangebot der betreffenden Institutionen abhängen. Daher hat der Arzt die
medizinische Beratung oder Betreuung der von der Einrichtung oder Vereinigung zur Beratung
oder Betreuung übernommenen Suchtkranken durchzuführen, soweit dies aufgrund des
Gesundheitszustandes der Suchtkranken erforderlich ist, und im dafür notwendigen Ausmaß
der Institution bzw. den Suchtkranken seine Zeit und Fachkenntnis bereitzustellen.
Zu Frage 6:
Seitens meines Ressorts können nur jene Beratungsstellen gem. § 2 der VO beurteilt werden,
die aus Bundesmitteln gefördert werden. Nachdem eine Grundvoraussetzung für die
Subvention das Vorhandensein eines mit Fragen des Suchtgiftmißbrauches hinreichend
vertrauten Arztes ist, ist davon auszugehen, daß alle diese Stellen über einen derartigen Arzt
verfügen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Auch hier kann prinzipiell nur über die von meinem Ressort geförderten Stellen Auskunft
erteilt werden. Die erst Ende März 1997 (für den Förderungszeitraum 1996) von den
Einrichtungen vorgelegten Berichte konnten
bislang nicht ausgewertet werden.
Zu Frage 10:
Aus den Unterlagen zu den Förderungsanträgen gem. § 22 SGG geht hervor, daß Mitarbeiter
der unterschiedlichsten Ausbildungsrichtungen in den Einrichtungen tätig sind, wie z.B.
Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter.
Zu Frage. 11:
Mit VO BGBl.Nr. 514/91 wurde dem Lehrgang für Suchtberatung am Landesbildungszentrum
Schloß Hofen universitärer Charakter verliehen. Die gen. VO trat mit 1.7.1995 außer Kraft
(siehe Beilage). Es wurden in der Zeit von 1991-1995 zwei Lehrgänge abgehalten, die von 19
bzw. 14 Personen besucht wurden. Nach Auskunft des Zentrums für Wissenschaft und
Weiterbildung Schloß Hofen waren z.B. in der Beratungsstelle "CLEAN", in der
Präventionsstelle "SUPRO" sowie in der Stiftung Krankenhaus Maria Ebene Kursteilnehmer
beschäftigt. Ergänzend wird noch bemerkt, daß auch Personen aus dem nahen Ausland diese
Kurse besucht haben.
Zu den Fragen 12 und 13:
Mein Ressort erhält von jenen Einrichtungen, die aus Bundesmitteln gefördert werden,
entsprechende Berichte. Durch das neue Suchtmittelgesetz wurde die ausdrückliche Berichts-
bzw. Meldepflicht für alle - auch nicht geförderten - Einrichtungen verankert; in diesem
Zusammenhang wurde zur Ausarbeitung eines einheitlichen Berichtswesens ein Auftrag an das
LBI für Suchtforschung in Wien vergeben. Generell ist zu erwähnen, daß Drogenberatungs-
und -betreuungseinrichtungen nicht nur vom Bund, sondern auch von anderen
Gebietskörperschaften, überwiegend den Ländern, Förderungen erhalten. Den Ländern steht
diesbezüglich die Aufsicht über diese geförderten Einrichtungen zu. Sollte es zu
Unzulänglichkeiten oder Unregelmäßigkeiten kommen, würden die Länder auch dem
mitsubventionierenden Ressort Mitteilung davon machen, was bislang jedoch nicht notwendig
war.
Zu Frage 14:
Die angesprochenen Einrichtungen haben weder zu meinem Ressort noch zum ÖBIG
Kontakte.