2230/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 betreffend Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin

der Europarates (Nr. 2261/J) .

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 bis 3 :

Im Hinblick darauf, daß die Fragen im Zusammenhang mit der angesprochenen Konvention

über Menschenrechte und Biomedizin in die führende Zuständigkeit des Bundesministeriums

für Justiz fallen und eine gleichlautende Anfrage an den Bundesminister für Justiz gerichtet

wurde, verweise ich auf dessen Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2259/J.