2230/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin
der Europarates (Nr. 2261/J) .
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3 :
Im Hinblick darauf, daß die Fragen im Zusammenhang mit der angesprochenen Konvention
über Menschenrechte und Biomedizin in die führende Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Justiz fallen und eine gleichlautende Anfrage an den Bundesminister für Justiz gerichtet
wurde, verweise ich auf dessen Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2259/J.