2231/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Klara Motter, Partner und Partnerinnen,

betreffend die Einrichtung von Gruppenpraxen, Nr. 2264/J

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

Die Aufhebung des § 23 Abs. 1 letzter Satz des Ärztegesetzes durch den Verfassungsgerichts-

hof ermöglicht nunmehr eine nach außen in Erscheinung tretende Zusammenarbeit von Ärzten

in Form einer offene Erwerbsgesellschaft, weshalb ich derzeit keinen Handlungsbedarf im

Hinblick auf die angesprochene Gesetzesvorlage sehe.

Zu Frage 2:

Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mitgeteilt hat, ist die

Sozialversicherung bereit mit interessierten Ärzten in Gespräche einzutreten. Es ist Ziel der

Gespräche, für die Patienten bedarfsgerecht ein verbessertes Leistungsangebot zu ökonomisch

vernünftigen Bedingungen zu organisieren. Eine endgültige Festlegung, ob die rechtliche Aus-

gestaltung mittels Gruppenvertrag oder mehrerer kombinierter Einzelverträge vorzusehen ist,

ist noch nicht erfolgt. Sämtliche vertragliche Regelungen sollen aber auf die Organisationsform

der jeweiligen Praxis Rücksicht nehmen.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die mit 1. Jänner 1997 erfolgte Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfmanzie-

rung stellt einen ersten großen Schritt für eine umfassende Reform des Gesundheitswesens in

Österreich dar. Aufgrund der Vernetzung der einzelnen Gesundheitsbereiche sind der Bund

wesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 übereingekommen,

einen österreichweiten Gesundheitsplan auszuarbeiten.

Die zur Jahreshälfte 1997 stattfindende erste Revision des Großgeräteplanes enthält auch

Empfehlungen für die Ausstattung des extramuralen Bereiches mit medizinisch-technischen

Großgeräten.

Der Bund und die Länder haben weiters vereinbart, die übrigen Teilpläne des österreichweiten

Gesundheitsplanes - nicht zuletzt im Hinblick auf eine umfassende Beurteilung des extramura-

len Bereiches - so bald wie möglich festzulegen. Mein Ressort ist im Rahmen seiner Kompe-

tenz bemüht, die Ausarbeitung der Teilpläne des österreichischen Gesundheitsplanes so rasch

wie möglich voranzutreiben.

Auf der Grundlage der genannten Planungen wird es auch möglich sein, zu erwartende Einspa-

rungspotentiale im Zusammenhang mit den konkreten Planungsvorhaben abzuschätzen. . .