2236/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am

10.4.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2244/J betreffend "Altlasten

in Oberösterreich" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit -

in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Eingangs möchte ich darauf hinweisen, daß die gegenständliche Anfrage lediglich in

einigen Punkten von der am 2.10.1996 an mich gerichteten parlamentarischen

Anfrage Nr. 1289/J abweicht. Ich erlaube mir daher, die nunmehrige Beantwortung

auf jene Fragen zu beschränken, zu denen sich in der Zwischenzeit Veränderungen

ergeben haben.

Weiters möchte ich abermals darauf hinweisen, daß die großteils geforderten

Detailinformationen über Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen und über kon-

krete Grundwasserbeeinträchtigungen dem Altlastenatlas zu entnehmen sind. Der

Altlastenatlas liegt im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie sowie bei

den Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es erscheint

daher nicht zweckmäßig, diese Detailinformationen aufgrund des großen Umfanges

(über 100 Seiten) der Anfragebeantwortung beizulegen.

ad 1

Für die Sanierung der Altlast 02 "Kiener Deponie" gibt es vom Land Oberösterreich

eine Finanzierungszusage in der Höhe von öS 109.845.000,--.

ad 2. 3 und 4

Informationen über bereits genehmigte und in Durchführung befindliche Sanierungs-

projekte sowie deren Kosten und Sanierungsbeginn sind der beiliegenden Tabelle

(Beilage 1 ) zu entnehmen.

ad 5

Bis zum 1.1.1997 wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 3.215 Altlablagerungen und

Altstandorte gemäß § 13 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 1989 gemeldet. Von

diesen Flächen konnten 1411 (1320 Altablagerungen und 91 Altstandorte) als

begründete Verdachtsflächen in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen

werden. 32 Verdachtsflächen wurden bereits als sicherungs- und

sanierungsbedürftige Altlasten im Altlastenatlas ausgewiesen, zwei Altlasten werden

im Altlastenatlas bereits als "saniert" geführt.

ad 6

Eine konkrete Aussage über noch nicht bekannte Verdachtsflächen kann nicht ge-

troffen werden.

ad 7

Eine Abschätzung des Gesamtsanierungsbedarfes ist derzeit nicht möglich. Seit

Beginn der Altlastenförderung im Jahr 1991 bis Ende 1996 langten Förderungsansu-

chen mit einem beantragten Investitionsvolumen von rd. 7,3 Milliarden Schilling ein.

Davon wurden zur Förderung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Land

Oberösterreich Mittel in der Höhe von öS 600.082.657,00 zugesichert (s. Beilage 1 ).

ad 8

Personalfragen von Landesdienststellen fallen nicht in meinen Zuständigkeits-

bereich.

ad 9

Jene vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung gemeldeten Verdachtsflä-

chen, die bereits als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten im Altlastenatlas

eingetragen sind, sind der Beilage 2 zu entnehmen, die auch Angaben zum Stand-

ort, zur Prioritätenklassifizierung und Datum der Eintragung in den Altlastenatlas ent-

hält (Sanierungssummen siehe Beilage 1). Weitere Angaben zur Prioritätenklassifi-

zierung und über Untersuchungsergebnisse sowie Informationen über Grundwasser-

beeinträchtigungen sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.

ad 10

Detailinformationen über die Altlast 02 "Kiener-Deponie" sind dem Altlastenatlas zu

entnehmen, in dem Ergebnisse verschiedenster Untersuchungen aus dem Zeitraum

von 1989 bis 1994 enthalten sind. Die dem Umweltbundesamt vorliegenden

Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen aus den Jahren 1994 und 1996 zeigen

deutliche Verunreinigungen des Grundwassers durch leichtflüchtige, chlorierte Koh-

lenwasserstoffe (CKW). Es wurden CKW-Kontaminationen bis zu 1.070 µg/1 festge-

stellt.

Betreffend den Stand der Sanierungsmaßnahmen ist anzumerken, daß die Optimie-

rungsphase fristgemäß abgeschlossen wurde. Diese hat eine deutliche Verschie-

bung der zu erwartenden Massen zwischen den einzelnen Entsorgungsschienen

ergeben.

Der Förderungsvertrag mit dem Land Oberösterreich als Kofinanzier ist Anfang Mai

zustande gekommen, die Finanzierung ist damit endgültig gesichert. Mit den eigentli-

chen Sanierungsmaßnahmen wird plangemäß im Herbst 1997, mit den Vorarbeiten,

wie der Einrichtung der Baustelle, wird im Sommer begonnen werden.

Für die Sanierung dieser Altlast werden insgesamt öS 316.505.000,-- veranschlagt,

wobei vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie eine Förderung in

der Höhe von öS 206.660.000,-- bereits zugesichert wurde. Die Finanzierung der

Sanierungsmaßnahmen ist nicht zuletzt auch durch die Bereitschaft des Landes

Oberösterreich, sich an den Sanierungskosten in der Höhe von öS 109.845.000,-- zu

beteiligen, sichergestellt.

ad 11

Betreffend die Altlast 020 "Gerbereischlammdeponie Grubhof" darf ich auf die

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1289/J hinweisen, da sich bislang

keine Änderungen ergeben haben.

ad 12

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1289/J festge-

halten, handelt es sich bei der Altlast 024 "Landmaschinenfabrik Pöttinger, Werk II"

nicht um eine Deponie, sondern um einen CKW-Schadensfall im Bereich eines Indu-

striebetriebes. Detailinformationen über Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen

sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.

Im März 1997 ist vom Landeshauptmann von Oberösterreich ein Bescheid zur

Sanierung der Altlast ergangen. Derzeit ist eine Berufung anhängig. Für die Sanie-

rung werden öS 12.500.000,-- veranschlagt (siehe dazu auch Beilage 1).

ad 13

lnformationen zur Altlast 013 "Deponie Kappern" sind dem im Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie sowie bei den Ämtern der Landesregierungen zur

öffentlichen Einsicht aufliegenden Altlastenatlas zu entnehmen. Betreffend die

Sanierung gegenständlicher Deponie ist in Ergänzung zur Beantwortung der parla-

mentarischen Anfrage Nr. 1289/J anzumerken, daß derzeit eine Ausschreibung des

Sicherungsprojektes im Gange ist.

In der 22. Sitzung der Altlastensanierungskornmission am 19.3.1997 wurde die För-

derung eines Sicherungsprojektes in der Höhe von öS 55.41 8.000,-- (Fördersatz

55% ) beschlossen. Die gesamten Sanierungskosten belaufen sich auf ca. öS 100,7

Mio.

ad 14

Die im Bereich des Altstandortes "Shell Tanklager Linz" durchgeführten Untersu-

chungen wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie veranlaßt

und finanziert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden zur Durchführung

einer Gefährdungsabschätzung und Prioritätenklassifizierung herangezogen und

sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.

Ein Förderungsansuchen für Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen liegt derzeit

nicht vor.

ad 15

Detailinformationen über Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen zur Altlast 06

"Mülldeponie Blankenbach" sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.

Die Sanierung dieser Altlast ist im Zuge der geplanten Erweiterung der Deponie

vorgesehen. Nach Mitteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung

wurde das Sicherungsprojekt im Zusammenhang mit dem Erweiterungsansuchen

bereits genehmigt. Die Sanierungskosten sind mit öS 72 Mio. veranschlagt, als

Sanierungsbeginn wurde das Frühjahr 1991 in Aussicht genommen (siehe dazu

auch Beilage 1).

ad 16

Die Altablagerung "AMAG-Deponie" ist bereits seit 1.3.1990 als sicherungs- und

sanierungsbedürftige Altlast im Altlastenatlas ausgewiesen, dem detaillierte

Informationen über durchgeführte Untersuchungen zu entnehmen sind.

Nach Mitteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung wurde die

Sicherung der gegenständlichen Altlast bereits durchgeführt.

ad 17

Die bezüglich der "Deponie Gradinger" (Deponie Ort) vorliegenden Ergebnisse der

Grundwasseruntersuchungen konnten zur Durchführung einer Gefährdungsabschät-

zung herangezogen werden. Nach einer zusammenfassenden Auswertung und

Interpretation dieser Untersuchungsergebnisse wurde die "Deponie Gradinger" am

23. April 1997 als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlast im Altlastenatlas

ausgewiesen. Entsprechende Baumaßnahmen sind in Angriff genommen. Weitere

Informationen sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.

Betreffend die Deponien in Attnang, Lambach, Asten, Wels, Inzersdorf, Kirchdorf,

Gmunden und Katzelsdorf wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage

Nr. 1289/J hingewiesen, da, sich bislang keine Änderungen ergeben haben.

ad 18

Für die Altablagerung "Hollaberergraben" wurden vom Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie ergänzenden Untersuchungen gem. § 13 Abs. 1 Altla-

stensanierungsgesetz 1989 beauftragt. Darüber hinaus gibt es keine Änderung

gegenüber der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1289/J.

ad 19

Aktuelle Informationen über Kosten der Sicherung und Sanierung von in Oberöster-

reich befindlichen Altlasten sind der beiliegenden Tabelle (Beilage 1 , beantragte

Kosten, zugesicherte u. abgeschlossene Fälle) zu entnehmen. Eine Abschätzung

der Sanierungskosten aller Altlasten in Oberösterreich kann nur auf Basis komplett

vorliegender Sicherungs- oder Sanierungsprojekte erfolgen.

ad 20

Unter Berücksichtigung der in der 22. Sitzung der Altlastensanierungskommission

positiv begutachteten Förderungsfälle ergibt sich auf Grundlage der vom Bundesmi-

nisterium für Umwelt, Jugend und Familie für die Jahre 1997 bis 2004 vorgenomme-

nen Abschätzung der Einnahmen aus Altlastenbeiträgen, abzüglich der Vorbelastun-

gen für bereits zugesicherte Förderungen, ein kumulierter positiver Saldo

für 1997 von rd. öS 156 Mio.,

für 1998 von rd. öS 66 Mio. und

für 1999 von rd. öS 432 Mio.

(siehe beiliegender Finanzstatus, Beilage 3).

ad 21

Das bisherige Aufkommen an Altlastenbeiträgen von 1990 bis 1996 beträgt insge-

  1.485.003.647,85 und entwickelte sich wie folgt:

Aufkommen an

Jahr        Altlastenbeiträgen

1990        142.629.541,25

1991        172.718.684,66

1992        167.274.076,79

1993        215.721.432,89

1994        211.051.498,18

1995        285.161.900,78

1996        290.446.513,30

Summe     1.485.003.647,85

 

Darüber hinaus gibt es keine Änderung gegenüber der Beantwortung der parla-

mentarischen Anfrage Nr. 1289/J.

ad 22

Die Prioritätenklassifizierung der in Oberösterreich befindlichen Altlasten ist der Bei-

lage 2 zu entnehmen.

ad 23

Detaillierte lnformationen über Beschäftigungsfälle von Altlastensanierungsprojekten

liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie nicht vor. Allerdings

ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich anzumerken, daß 1996 aus Mitteln der

Umweltförderung des Bundes bauwirksame Investitionen von 16,7 Milliarden Schil-

ling gefördert wurden. Damit werden rund 25.000 Arbeitsplätze gesichert bzw. neu

geschaffen.

Für den Bereich der Altlastensanierung beträgt das bisher beantragte Investitions-

volumen rd. 7,3 Milliarden Schilling. Diese gezielten Fördermaßnahmen stellen nicht

nur einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz dar, sondern tragen auch zur

Stabilisierung des Arbeitsmarktes bei.

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!