2236/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am
10.4.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2244/J betreffend "Altlasten
in Oberösterreich" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit -
in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
Eingangs möchte ich darauf hinweisen, daß die gegenständliche Anfrage lediglich in
einigen Punkten von der am 2.10.1996 an mich gerichteten parlamentarischen
Anfrage Nr. 1289/J abweicht. Ich erlaube mir daher, die nunmehrige Beantwortung
auf jene Fragen zu beschränken, zu denen sich in der Zwischenzeit Veränderungen
ergeben haben.
Weiters möchte ich abermals darauf hinweisen, daß die großteils geforderten
Detailinformationen über Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen und über kon-
krete Grundwasserbeeinträchtigungen dem Altlastenatlas zu entnehmen sind. Der
Altlastenatlas liegt im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie sowie bei
den Ämtern der Landesregierungen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es erscheint
daher nicht zweckmäßig, diese Detailinformationen aufgrund des großen Umfanges
(über 100 Seiten) der Anfragebeantwortung
beizulegen.
ad 1
Für die Sanierung der Altlast 02 "Kiener Deponie" gibt es vom Land Oberösterreich
eine Finanzierungszusage in der Höhe von öS 109.845.000,--.
ad 2. 3 und 4
Informationen über bereits genehmigte und in Durchführung befindliche Sanierungs-
projekte sowie deren Kosten und Sanierungsbeginn sind der beiliegenden Tabelle
(Beilage 1 ) zu entnehmen.
ad 5
Bis zum 1.1.1997 wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 3.215 Altlablagerungen und
Altstandorte gemäß § 13 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 1989 gemeldet. Von
diesen Flächen konnten 1411 (1320 Altablagerungen und 91 Altstandorte) als
begründete Verdachtsflächen in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen
werden. 32 Verdachtsflächen wurden bereits als sicherungs- und
sanierungsbedürftige Altlasten im Altlastenatlas ausgewiesen, zwei Altlasten werden
im Altlastenatlas bereits als "saniert" geführt.
ad 6
Eine konkrete Aussage über noch nicht bekannte Verdachtsflächen kann nicht ge-
troffen werden.
ad 7
Eine Abschätzung des Gesamtsanierungsbedarfes ist derzeit nicht möglich. Seit
Beginn der Altlastenförderung im Jahr 1991 bis Ende 1996 langten Förderungsansu-
chen mit einem beantragten Investitionsvolumen
von rd. 7,3 Milliarden Schilling ein.
Davon wurden zur Förderung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Land
Oberösterreich Mittel in der Höhe von öS 600.082.657,00 zugesichert (s. Beilage 1 ).
ad 8
Personalfragen von Landesdienststellen fallen nicht in meinen Zuständigkeits-
bereich.
ad 9
Jene vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung gemeldeten Verdachtsflä-
chen, die bereits als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten im Altlastenatlas
eingetragen sind, sind der Beilage 2 zu entnehmen, die auch Angaben zum Stand-
ort, zur Prioritätenklassifizierung und Datum der Eintragung in den Altlastenatlas ent-
hält (Sanierungssummen siehe Beilage 1). Weitere Angaben zur Prioritätenklassifi-
zierung und über Untersuchungsergebnisse sowie Informationen über Grundwasser-
beeinträchtigungen sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.
ad 10
Detailinformationen über die Altlast 02 "Kiener-Deponie" sind dem Altlastenatlas zu
entnehmen, in dem Ergebnisse verschiedenster Untersuchungen aus dem Zeitraum
von 1989 bis 1994 enthalten sind. Die dem Umweltbundesamt vorliegenden
Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen aus den Jahren 1994 und 1996 zeigen
deutliche Verunreinigungen des Grundwassers durch leichtflüchtige, chlorierte Koh-
lenwasserstoffe (CKW). Es wurden CKW-Kontaminationen bis zu 1.070 µg/1 festge-
stellt.
Betreffend den Stand der Sanierungsmaßnahmen ist anzumerken, daß die Optimie-
rungsphase fristgemäß abgeschlossen wurde. Diese hat eine deutliche Verschie-
bung der zu erwartenden Massen zwischen den einzelnen Entsorgungsschienen
ergeben.
Der Förderungsvertrag mit dem Land Oberösterreich als Kofinanzier ist Anfang Mai
zustande gekommen, die Finanzierung ist damit endgültig gesichert. Mit den eigentli-
chen Sanierungsmaßnahmen wird plangemäß im Herbst 1997, mit den Vorarbeiten,
wie der Einrichtung der Baustelle, wird im Sommer begonnen werden.
Für die Sanierung dieser Altlast werden insgesamt öS 316.505.000,-- veranschlagt,
wobei vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie eine Förderung in
der Höhe von öS 206.660.000,-- bereits zugesichert wurde. Die Finanzierung der
Sanierungsmaßnahmen ist nicht zuletzt auch durch die Bereitschaft des Landes
Oberösterreich, sich an den Sanierungskosten in der Höhe von öS 109.845.000,-- zu
beteiligen, sichergestellt.
ad 11
Betreffend die Altlast 020 "Gerbereischlammdeponie Grubhof" darf ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1289/J hinweisen, da sich bislang
keine Änderungen ergeben haben.
ad 12
Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1289/J festge-
halten, handelt es sich bei der Altlast 024 "Landmaschinenfabrik Pöttinger, Werk II"
nicht um eine Deponie, sondern um einen CKW-Schadensfall im Bereich eines Indu-
striebetriebes. Detailinformationen über Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen
sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.
Im März 1997 ist vom Landeshauptmann von Oberösterreich ein Bescheid zur
Sanierung der Altlast ergangen. Derzeit ist eine Berufung anhängig. Für die Sanie-
rung werden öS 12.500.000,-- veranschlagt
(siehe dazu auch Beilage 1).
ad 13
lnformationen zur Altlast 013 "Deponie Kappern" sind dem im Bundesministerium für
Umwelt, Jugend und Familie sowie bei den Ämtern der Landesregierungen zur
öffentlichen Einsicht aufliegenden Altlastenatlas zu entnehmen. Betreffend die
Sanierung gegenständlicher Deponie ist in Ergänzung zur Beantwortung der parla-
mentarischen Anfrage Nr. 1289/J anzumerken, daß derzeit eine Ausschreibung des
Sicherungsprojektes im Gange ist.
In der 22. Sitzung der Altlastensanierungskornmission am 19.3.1997 wurde die För-
derung eines Sicherungsprojektes in der Höhe von öS 55.41 8.000,-- (Fördersatz
55% ) beschlossen. Die gesamten Sanierungskosten belaufen sich auf ca. öS 100,7
Mio.
ad 14
Die im Bereich des Altstandortes "Shell Tanklager Linz" durchgeführten Untersu-
chungen wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie veranlaßt
und finanziert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden zur Durchführung
einer Gefährdungsabschätzung und Prioritätenklassifizierung herangezogen und
sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.
Ein Förderungsansuchen für Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen liegt derzeit
nicht vor.
ad 15
Detailinformationen über Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen zur Altlast 06
"Mülldeponie Blankenbach" sind
dem Altlastenatlas zu entnehmen.
Die Sanierung dieser Altlast ist im Zuge der geplanten Erweiterung der Deponie
vorgesehen. Nach Mitteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung
wurde das Sicherungsprojekt im Zusammenhang mit dem Erweiterungsansuchen
bereits genehmigt. Die Sanierungskosten sind mit öS 72 Mio. veranschlagt, als
Sanierungsbeginn wurde das Frühjahr 1991 in Aussicht genommen (siehe dazu
auch Beilage 1).
ad 16
Die Altablagerung "AMAG-Deponie" ist bereits seit 1.3.1990 als sicherungs- und
sanierungsbedürftige Altlast im Altlastenatlas ausgewiesen, dem detaillierte
Informationen über durchgeführte Untersuchungen zu entnehmen sind.
Nach Mitteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung wurde die
Sicherung der gegenständlichen Altlast bereits durchgeführt.
ad 17
Die bezüglich der "Deponie Gradinger" (Deponie Ort) vorliegenden Ergebnisse der
Grundwasseruntersuchungen konnten zur Durchführung einer Gefährdungsabschät-
zung herangezogen werden. Nach einer zusammenfassenden Auswertung und
Interpretation dieser Untersuchungsergebnisse wurde die "Deponie Gradinger" am
23. April 1997 als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlast im Altlastenatlas
ausgewiesen. Entsprechende Baumaßnahmen sind in Angriff genommen. Weitere
Informationen sind dem Altlastenatlas zu entnehmen.
Betreffend die Deponien in Attnang, Lambach, Asten, Wels, Inzersdorf, Kirchdorf,
Gmunden und Katzelsdorf wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 1289/J hingewiesen, da, sich bislang keine
Änderungen ergeben haben.
ad 18
Für die Altablagerung "Hollaberergraben" wurden vom Bundesministerium für
Umwelt, Jugend und Familie ergänzenden Untersuchungen gem. § 13 Abs. 1 Altla-
stensanierungsgesetz 1989 beauftragt. Darüber hinaus gibt es keine Änderung
gegenüber der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1289/J.
ad 19
Aktuelle Informationen über Kosten der Sicherung und Sanierung von in Oberöster-
reich befindlichen Altlasten sind der beiliegenden Tabelle (Beilage 1 , beantragte
Kosten, zugesicherte u. abgeschlossene Fälle) zu entnehmen. Eine Abschätzung
der Sanierungskosten aller Altlasten in Oberösterreich kann nur auf Basis komplett
vorliegender Sicherungs- oder Sanierungsprojekte erfolgen.
ad 20
Unter Berücksichtigung der in der 22. Sitzung der Altlastensanierungskommission
positiv begutachteten Förderungsfälle ergibt sich auf Grundlage der vom Bundesmi-
nisterium für Umwelt, Jugend und Familie für die Jahre 1997 bis 2004 vorgenomme-
nen Abschätzung der Einnahmen aus Altlastenbeiträgen, abzüglich der Vorbelastun-
gen für bereits zugesicherte Förderungen, ein kumulierter positiver Saldo
für 1997 von rd. öS 156 Mio.,
für 1998 von rd. öS 66 Mio. und
für 1999 von rd. öS 432 Mio.
(siehe beiliegender Finanzstatus, Beilage 3).
ad 21
Das bisherige Aufkommen an Altlastenbeiträgen von 1990 bis 1996 beträgt insge-
1.485.003.647,85 und entwickelte sich wie folgt:
Aufkommen an
Jahr Altlastenbeiträgen
1990 142.629.541,25
1991 172.718.684,66
1992 167.274.076,79
1993 215.721.432,89
1994 211.051.498,18
1995 285.161.900,78
1996 290.446.513,30
Summe 1.485.003.647,85
Darüber hinaus gibt es keine Änderung gegenüber der Beantwortung der parla-
mentarischen Anfrage Nr. 1289/J.
ad 22
Die Prioritätenklassifizierung der in Oberösterreich befindlichen Altlasten ist der Bei-
lage 2 zu entnehmen.
ad 23
Detaillierte lnformationen über Beschäftigungsfälle von Altlastensanierungsprojekten
liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie nicht vor. Allerdings
ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich anzumerken, daß 1996 aus Mitteln der
Umweltförderung des Bundes bauwirksame Investitionen von 16,7 Milliarden Schil-
ling gefördert wurden. Damit werden rund 25.000 Arbeitsplätze gesichert bzw. neu
geschaffen.
Für den Bereich der Altlastensanierung beträgt das bisher beantragte Investitions-
volumen rd. 7,3 Milliarden Schilling. Diese gezielten Fördermaßnahmen stellen nicht
nur einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz dar, sondern tragen auch zur
Stabilisierung des Arbeitsmarktes bei.
Beilagen wurden nicht gescannt !!