2238/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Madl, Dolinschek, Koller, Graf haben am

10.4.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2270/J betreffend

"Familienbeihilfe für Ausländer" gerichtet, Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes

mitzuteilen:

ad 1

Die Gesamteinnahmen der "Dienstgeberbeiträge", "Anteil der Einkommen- und

Körperschaftsteuer und "Abgeltung von Ansätzen für Einkommensteuer" zum

Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen betrugen im Jahr 1994 50,388 Mrd S, im Jahr

1995 51,744 Mrd S und im Jahr 1996 52,748 Mrd S. ln welcher Höhe Leistungen

der in Österreich lebenden Ausländer zur Familienbeihilfe enthalten sind, kann vom

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie nicht ermittelt werden.

ad 2

Im Jahr 1995 wurde an Familienbeihilfe für ausländische Kinder ein Betrag in Höhe

von 3.368,6 Mio S, im Jahre 1996 ein Betrag von 3.306,9 Mio S ausgegeben.

Für das Jahr 1994 wurden wegen des zu großen Arbeitsaufwands in der damals

noch händischen Bearbeitung der Statistiken und wegen der Umstellung des

Familienbeihilfenauszahlungsverfahrens auf automatisationsunterstützte Daten-

verarbeitung (ADV) keine umfassenden statistischen Zahlen bezüglich Aufgliederung

der Zahlungsströme erfaßt. Die hier für 1995 angegebene Zahl ist zwar

repräsentativ, aber unter dem Vorbehalt zu sehen, daß erst ab Mai 1995 sämtliche

Familienbeihilfenfälle automatisationsunterstützt bearbeitet wurden und daher für

statistische Berechnungen herangezogen werden können.

ad 3

Bezüglich 1994 ist nochmals festzuhalten, daß für dieses Jahr aus den oben

dargelegten Gründen noch keine repräsentativen statistischen Zahlen erfaßt sind.

Für 1995 und 1996 ist vorauszuschicken, daß die folgenden Zahlen im wesentlichen

Hochrechnungen darstellen, da die statistischen Daten monatlichen Schwankungen

unterworfen sind und im erfaßten Datenmaterial für den Zeitraum Jänner 1995 bis

April 1 995 - wie bereits dargelegt - noch nicht alle Fälle enthalten sind.

1 995 wurde demnach volle Familienbeihilfe - die abgesehen von EWR-Staaten nur

für Kinder gewährt wird, die sich ständig in Österreich aufhalten - für rund 75.200

Kinder aus "Gesamtjugoslawien", für rund 48.800 Kinder aus der Türkei, für rund

6.200 Kinder aus EWR-Staaten und für rund 25.300 Kinder aus sonstigen Staaten

gezahlt. 1996 waren dies rund 82.700 Kinder aus "Gesamtjugoslawien", rund 50.600

Kinder aus der Türkei, rund 7.400 Kinder aus EWR-Staaten und rund 24.500 Kinder

aus sonstigen Staaten.

Verminderte Familienbeihilfe wurde 1995 und 1996 bis einschließlich September

dieses Jahres für rund 29.700 Kinder in "Gesamtjugoslawien", für rund 25.000 Kinder

in der Türkei und für rund 140 Kinder. in Tunesien geleistet.

Nach Außerkrafttreten der Abkommen über Soziale Sicherheit mit der ehemaligen

Republik Jugoslawien und mit der Türkei infolge Kündigung wurde bis zum

Außerkrafttreten auch der übrigen gekündigten Abkommen noch von Oktober 1996

bis einschließlich Dezember 1996 verminderte Familienbeihilfe für etwa 8.200 Kinder

in Slowenien und Kroatien und für etwa 140 Kinder in Tunesien gezahlt.