2238/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller, Madl, Dolinschek, Koller, Graf haben am
10.4.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2270/J betreffend
"Familienbeihilfe für Ausländer" gerichtet, Auf die - aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes
mitzuteilen:
ad 1
Die Gesamteinnahmen der "Dienstgeberbeiträge", "Anteil der Einkommen- und
Körperschaftsteuer und "Abgeltung von Ansätzen für Einkommensteuer" zum
Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen betrugen im Jahr 1994 50,388 Mrd S, im Jahr
1995 51,744 Mrd S und im Jahr 1996 52,748 Mrd S. ln welcher Höhe Leistungen
der in Österreich lebenden Ausländer zur Familienbeihilfe enthalten sind, kann vom
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie nicht ermittelt werden.
ad 2
Im Jahr 1995 wurde an Familienbeihilfe für ausländische Kinder ein Betrag in Höhe
von 3.368,6 Mio S, im Jahre 1996 ein Betrag
von 3.306,9 Mio S ausgegeben.
Für das Jahr 1994 wurden wegen des zu großen Arbeitsaufwands in der damals
noch händischen Bearbeitung der Statistiken und wegen der Umstellung des
Familienbeihilfenauszahlungsverfahrens auf automatisationsunterstützte Daten-
verarbeitung (ADV) keine umfassenden statistischen Zahlen bezüglich Aufgliederung
der Zahlungsströme erfaßt. Die hier für 1995 angegebene Zahl ist zwar
repräsentativ, aber unter dem Vorbehalt zu sehen, daß erst ab Mai 1995 sämtliche
Familienbeihilfenfälle automatisationsunterstützt bearbeitet wurden und daher für
statistische Berechnungen herangezogen werden können.
ad 3
Bezüglich 1994 ist nochmals festzuhalten, daß für dieses Jahr aus den oben
dargelegten Gründen noch keine repräsentativen statistischen Zahlen erfaßt sind.
Für 1995 und 1996 ist vorauszuschicken, daß die folgenden Zahlen im wesentlichen
Hochrechnungen darstellen, da die statistischen Daten monatlichen Schwankungen
unterworfen sind und im erfaßten Datenmaterial für den Zeitraum Jänner 1995 bis
April 1 995 - wie bereits dargelegt - noch nicht alle Fälle enthalten sind.
1 995 wurde demnach volle Familienbeihilfe - die abgesehen von EWR-Staaten nur
für Kinder gewährt wird, die sich ständig in Österreich aufhalten - für rund 75.200
Kinder aus "Gesamtjugoslawien", für rund 48.800 Kinder aus der Türkei, für rund
6.200 Kinder aus EWR-Staaten und für rund 25.300 Kinder aus sonstigen Staaten
gezahlt. 1996 waren dies rund 82.700 Kinder aus "Gesamtjugoslawien", rund 50.600
Kinder aus der Türkei, rund 7.400 Kinder aus EWR-Staaten und rund 24.500 Kinder
aus sonstigen Staaten.
Verminderte Familienbeihilfe wurde 1995 und 1996 bis einschließlich September
dieses Jahres für rund 29.700 Kinder in "Gesamtjugoslawien", für rund 25.000 Kinder
in der Türkei und für rund 140
Kinder. in Tunesien geleistet.
Nach Außerkrafttreten der Abkommen über Soziale Sicherheit mit der ehemaligen
Republik Jugoslawien und mit der Türkei infolge Kündigung wurde bis zum
Außerkrafttreten auch der übrigen gekündigten Abkommen noch von Oktober 1996
bis einschließlich Dezember 1996 verminderte Familienbeihilfe für etwa 8.200 Kinder
in Slowenien und Kroatien und für etwa 140 Kinder in Tunesien gezahlt.