224/AB

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftliche Anfrage der Abg.

Mag.  Kukacka und Kollegen vom 27.  Februar 1996,

ZI. 155/J-NR/1996 „Tarifgestaltung bei den ÖBB

 

 

Zu Ihren Fragen 1 bis 3 sowie 1 1 bis 15 erlaube ich mir, einmal mehr darauf hinzuweisen, daß die von Ihnen angesprochenen Angelegenheiten ausschließlich in die Kompetenz der zuständigen ÖBB-Organe und damit nicht unter das in Art. 52 (1) BVG niedergelegte Frage­recht fallen.  Ich habe aber die ÖBB wieder um Stellungnahme ersucht, deren Inhalt ich Ihnen in der Beilage zur Kenntnis bringe.

Zu den Fragen, die auch in den Wirkungsbereich meines Ressorts fallen, darf ich wie folgt Stellung nehmen:

 

Zu den Fragen 4. 5, 6, 7, 8 und 16:

"Wie hoch war der Gesamtbetrag an Tarifermäßigungen im Reiseverkehr für das Jahr 1994?

Wie hoch war der Gesamtbetrag an Tarifermäßigungen im Reiseverkehr für das Jahr 1995?

Welche Arten und Kategorien von Tarifermäßigungen im Reiseverkehr sehen die ÖBB vor?

Wie hoch ist der Verlust gegenüber den Normaltarifen, der den ÖBB durch diese Tarifer­mäßigungen entsteht?"

 

Wird dieser Verlust durch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Gänze abgegolten?  Wenn nein, warum nicht?

 

Wie hoch ist der Gesamtbetrag an Tarifermäßigungen im Reiseverkehr für das Jahr 1996?"

 

Der Gesamtbetrag an Tarifermäßigungen ist in meinem Ressort nicht bekannt, da die im eigenständigen kommerziellen Wirkungsbereich von den ÖBB eingeräumten Ermäßigungen ­etwa bei Sonderzügen und Sonderwagen - gegenüber dem "Eigentümer" Bund nicht von Interesse sind, sondern in den selbständigen Wirkungsbereich des Vorstandes fallen.  Dem Verkehrsressort bekannt sind die von der öffentlichen Hand abzugeltenden Tarifer­mäßigungen z.B. für Wochen-, Monats-, Jahresstreckenkarten jeweils allgemein erhältliche sowie jene für Lehrlinge und Schüler), (Hoch)schüler- und Lehrlingsfreikarten, Jugendgrup­penkarten, ermäßigte Halbpreise für Lehrlinge, (Hoch)schüler, Familien, Senioren, Kriegsbeschädigte und Behinderte.

In den Jahren 1994 und 1995 wurden im Rahmen des sog.  "ÖKOBONUS" für vom BMOWV abzugeltende Tarifermäßigungen im Personenverkehr rd.4 MrdS bzw. 4,3 MrdS budgetiert und angewiesen.

Die vom BMOWV abzugeltenden Tarifermäßigungen im Reiseverkehr sind im Jahre 1996 mit 4,5 MrdS budgetiert.

Die Tarifausfälle werden bis auf die von den Bahnen selbst gewährten kommerziellen Er­mäßigungen abgegolten.

Zu den Fragen 9 und 10:

"Welche konkreten Tarifermäßigungen für den Reiseverkehr werden im Rahmen der ge­meinwirtschaftlichen Leistungen durch den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr bestellt?

 

Wie hoch sind diese Tarifermäßigungen jeweils in absoluten Beträgen sowie auch in Prozent­sätzen - verglichen mit den Normaltarifen?"

 

Das im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen bestellte Ermäßigungsausmaß be­trägt bei den bereits angeführten Streckenzeitkarten 84 bis 94 % vom Normaltarif und bei der Schüler- und Lehrlingsfahrt 100 % vom Normaltarif

Bei den genannten Halbpreispässen wird ein Schalterabgabepreis zwischen Null und

ÖS 240,-- bestellt (verglichen mit dem kommerziellen Preis des Halbpreispasses in Höhe von ÖS 1080,--), bei der Jugendgruppenkarte (für einmalige Fahrt) eine Ermäßigung von 70 % gegenüber dem Regel-Einzelfahrpreis bestellt.

 

Zu Frage 17:

"Um welchen Betrag reduziert sich die vom Bund aus diesem Titel den OBB zu erstattenden Mittel für gemeinwirtschaftliche Leistung aufgrund der erfolgten Erhöhung der Pendlertari­fe?"

 

Die Auswirkungen von Tariferhöhungen bei den Zeitkarten auf die Abgeltungen durch die öffentliche Hand lassen sich nicht im vorhinein feststellen.  Es ist zu erwarten, daß durch die Tariferhöhungen bei den Zeitkarten die anzuweisenden Mittel reduziert werden, wenn der für die Abgeltungsbemessung relevante Regelfahrpreis (-- Einzelfahrschein) nicht im gleichen Ausmaß erhöht wird.

 

Zu Frage 18:

"Wurden diese Erhöhungen vor Inkrafttreten zwischen ÖBB und Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr einvernehmlich festgelegt?

Wenn nein, warum nicht?"

 

Das Tarifsystem der ÖBB basiert auf betriebswirtschaftlichen Parameter sowie marktwirtschaftlichen Variablen.

Ein Eingreifen des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr in das operative Tagesgeschäft ist von Gesetzes wegen grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.

Entsprechend den Vorschriften des Eisenbahngesetzes werden die Erhöhungen der Tarife (Zeitkarten wie Einzelfahrscheine) meinem Ressort zur Genehmigung und Veröffentlichung vorgelegt.

Abschließend möchte ich zu Ihrer Bemerkung im Motiventeil, die Beantwortung der Frage 2088/J durch meinen Amtsvorgänger hätte zu weiteren Gerüchten Anlaß gegeben, folgendes anmerken:

Bundesminister Klima hat in seiner Beantwortung ausführlich darauf hingewiesen, daß die von Ihnen gewünschten Daten dem äußerst sensiblen Bereich des kommerziellen Absatzes zuzuordnen sind.

Kein Unternehmen würde solche Daten veröffentlichen, es steht daher auch den ÖBB das Recht zu, noch dazu wo der kommerzielle Bereich nicht dem parlamentarischen Fragerecht unterliegt, solche Daten nicht bekanntzugeben.

 

Beilage