2241/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KÖNIG und Kollegen haben am
17 . April 1997 unter der Nr. 2324/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend " Schulwachzimmer" gerichtet ,
die folgenden Wortlaut hat:
" 1 . Ist es richtig, daß es sich bei dem angeführten Vorgang um
eine politische Weisung des damaligen Innenministers Dr.
Caspar EINEM handelt?
2 . Welchen Sinn sah der damalige und sieht der heutige Innenmi-
nister, ein eingeführtes und jahrelang bestehendes Schulwach-
zimmer, deren Beamte über zwanzig Jahre Erfahrung in der
praktischen Ausbildung von Polizeischülern haben, - es wurde
sogar auf Initiative der Beamten erst vor knapp einem Jahr
ein neues Ausbildungssystem, das "Guide-Projekt" entwickelt
und eingeführt - gegen ein unerfahrenes Team und erst neu zu
sammelnden Erfahrungen und neu aufzubauenden Strukturen ein-
zutauschen?
3. Laut damaligem Innenminister Dr. Caspar EINEM muß, um ein
neues Schulwachzimmer bei der BPD Wien einzurichten, Kosten-
neutralität im Sinne des Sparpaketes der Bundesregierung
vorherrschen. Nach dem Besoldungsrecht müssen die im Schul-
wachzimmer Wien 17 . , Hernalser Hauptstraße 177 , verbleibenden
Beamten, obwohl sie in Zukunft auf niedrigeren Postenbewer-
tungen ihren Dienst versehen, den eingangs angeführten Funk-
tionsgruppen 5 und 2 entsprechend weiterbezahlt werden,
obwohl diese Posten auf das neu eingerichtete Schulwachzimmer
geschoben wurden und auch dort Beamte diesen Bewertungen nach
bezahlt werden müssen .
a) Ist es daher richtig, daß die Verschiebung der Posten
keinesfalls kostenneutral, sondern (im Gegenteil) kosten-
aufwendig ist, da die verbleibenden Beamten im 17 . Bezirk
voraussichtlich auf Grund ihres Alters noch ca. 20 Jahre
in der Funktionsgruppe 5 weiterbezahlt werden müssen?
b) Wie stehen Sie daher zu den anfallenden Kosten im Sinne
des Sparpakets?
4. Da die BPD Wien über eine ausreichende Anzahl an Schulwach-
zimmern verfügt, stellt sich die Frage, aus welchen Gründen
überhaupt ein Schulwachzimmer in einem anderen Bezirk, zu
Lasten eines bestehenden, errichtet werden muß?
5 . Gab es aus diesem(n) Bezirke(n) politische Interventionen im
Innenministerium?
6 . Wie und aus welchem Grund wurde nach erteilter Weisung des
damaligen Innenministers (erfolgte angeblich im Oktober
1996 1 ) vom Generalinspektorat der Sicherheitswache bei der
BPD Wien, gerade das Schulwachzimmer 17 . , Hernalser Haupt-
straße 177 , zwecks Beendigung des Schulwachzimmerbetriebes
vorgeschlagen ?
7 . Warum haben bis zum heutigen Tage weder die Verantwortlichen
bei der BPD Wien noch das Innenministerium Kontakt mit der
örtlichen Personalvertretung (Dienststellenausschuß) bzw.
mit dem Abteilungskommandanten der Sicherheitswacheabteilung
Hernals aufgenommen und diesbezügliche Informationen erteilt,
obwohl dem Vernehmen nach die Planstellenverschiebung bereits
stattgefunden hat ?
8 . Werden Sie im Hinblick auf die budgetären Sparmaßnahmen, die
zu einem Rückgang der Polizeischüler führen, für die Weiter-
führung des Schulwachzimmers Hernals-Vorortelinie statt der
aufwendigen Schaffung eines neuen Schulwachzimmers in einem
anderen Bezirk eintreten? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Minister Dr. EINEM hat seinerzeit verfügt, die von der Bundespo-
lizeidirektion Wien beantragten Schulwachzimmer zu installieren
und im Gegenzug zwei andere Schulwachzimmer als Standardwachzim-
mer weiterzuführen .
Zu Frage 2:
Der ständig steigende Frauenanteil im Bereich der Sicherheitswa-
che bedingt zwangsläufig längere Abwesenheiten durch Karenzurlau-
be. Die neu eingerichteten Wachzimmer sind aufgrund der bauli-
chen Gegebenheiten zur Dienstversehung für weibliche Beamte aus-
gerichtet und werden daher als Schulwachzimmer für "Wiederein-
steiger" betrieben . Bei den Kommandanten dieser Wachzimmer han-
delt es sich um ausgezeichnete und erfahrene Beamte, welche den
gestellten Anforderungen sicher entsprechen werden.
Zu Frage 3:
Es ist richtig, daß diese Organisationsänderung derzeit nicht
aufkommensneutral umgesetzt werden kann. Aufgrund der mittelfri-
stig möglich erscheinenden Betrauung der von der Organisationsän-
derung betroffenen Beamten mit besser bewerteten Planstellen sind
diese Mehrkosten jedenfalls deutlich geringer als jene Kosten,
die durch die Nichteröffnung der neuerrichteten Wachzimmer anfal-
len würden .
Zu Frage 4:
Bedingt durch relativ lange Vorlaufzeiten bei der Planung und
Errichtung von Wachzimmern wurden diese Projekte zu einem Zeit-
punkt in Realisierung genommen, wo Planstelleneinsparungen nicht
erwartet werden konnten. Die Anzahl der auszubildenden Polizei-
beamten läßt jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Errichtung
von zwei zusätzlichen Schulwachzimmern nicht zu, weshalb aus den
in
Punkt 2 der Anfragebeantwortung näher dargelegten Gründen zwei
Schulwachzimmer geschlossen und als Standardwachzimmer weiterge-
führt werden müssen.
zu Frage 5:
Es gab zu keinem Zeitpunkt politische Interventionen im Bundesmi-
nisterium für Inneres.
Zu Frage 6:
Die Anzahl der im Wachzimmer Hernalser Hauptstraße geführten
Amtshandlungen ist zum Unterschied anderer gleichgelagerter
schulwachzimmer als unterdurchschnittlich zu betrachten. Die
Differenzarithmetik spricht für einen polizeilichen Aufwand, der
die praktische Ausbildung der Polizeischüler in diesem Wachzimmer
nicht mehr gerechtfertigt erscheinen läßt. Außerdem ist diesem
Stützpunkt kein Streifenkraftwagen zur motorisierten Außendienst-
präsenz beigestellt .
Zu Frage 7:
Der Zentralausschuß für die Bediensteten des Sicherheitswachdien-
stes wurde von der zuständigen Fachgruppe meines Ressorts mit
Schreiben vom 10 . Oktober 1996 von der beabsichtigten Einstel-
lung des Wachzimmers Hernalser Hauptstraße als Schulwachzimmer in
Kenntnis gesetzt. Seitens der BPD Wien wurde dieser Umstand am
11. April 1997 vom Generalinspektorat der Sicherheitswache dem
Kdt. der SW-Abteilung 17 zur Kenntnis
gebracht.
Zu Frage 8:
Nein! in diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen
der Fragen 2, 3 und 4