2241/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KÖNIG und Kollegen haben am

17 . April 1997 unter der Nr. 2324/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend " Schulwachzimmer" gerichtet ,

die folgenden Wortlaut hat:

" 1 . Ist es richtig, daß es sich bei dem angeführten Vorgang um

eine politische Weisung des damaligen Innenministers Dr.

Caspar EINEM handelt?

2 . Welchen Sinn sah der damalige und sieht der heutige Innenmi-

nister, ein eingeführtes und jahrelang bestehendes Schulwach-

zimmer, deren Beamte über zwanzig Jahre Erfahrung in der

praktischen Ausbildung von Polizeischülern haben, - es wurde

sogar auf Initiative der Beamten erst vor knapp einem Jahr

ein neues Ausbildungssystem, das "Guide-Projekt" entwickelt

und eingeführt - gegen ein unerfahrenes Team und erst neu zu

sammelnden Erfahrungen und neu aufzubauenden Strukturen ein-

zutauschen?

3. Laut damaligem Innenminister Dr. Caspar EINEM muß, um ein

neues Schulwachzimmer bei der BPD Wien einzurichten, Kosten-

neutralität im Sinne des Sparpaketes der Bundesregierung

vorherrschen. Nach dem Besoldungsrecht müssen die im Schul-

wachzimmer Wien 17 . , Hernalser Hauptstraße 177 , verbleibenden

Beamten, obwohl sie in Zukunft auf niedrigeren Postenbewer-

tungen ihren Dienst versehen, den eingangs angeführten Funk-

tionsgruppen 5 und 2 entsprechend weiterbezahlt werden,

obwohl diese Posten auf das neu eingerichtete Schulwachzimmer

geschoben wurden und auch dort Beamte diesen Bewertungen nach

bezahlt werden müssen .

a) Ist es daher richtig, daß die Verschiebung der Posten

keinesfalls kostenneutral, sondern (im Gegenteil) kosten-

aufwendig ist, da die verbleibenden Beamten im 17 . Bezirk

voraussichtlich auf Grund ihres Alters noch ca. 20 Jahre

in der Funktionsgruppe 5 weiterbezahlt werden müssen?

b) Wie stehen Sie daher zu den anfallenden Kosten im Sinne

des Sparpakets?

4. Da die BPD Wien über eine ausreichende Anzahl an Schulwach-

zimmern verfügt, stellt sich die Frage, aus welchen Gründen

überhaupt ein Schulwachzimmer in einem anderen Bezirk, zu

Lasten eines bestehenden, errichtet werden muß?

5 . Gab es aus diesem(n) Bezirke(n) politische Interventionen im

Innenministerium?

6 . Wie und aus welchem Grund wurde nach erteilter Weisung des

damaligen Innenministers (erfolgte angeblich im Oktober

1996 1 ) vom Generalinspektorat der Sicherheitswache bei der

BPD Wien, gerade das Schulwachzimmer 17 . , Hernalser Haupt-

straße 177 , zwecks Beendigung des Schulwachzimmerbetriebes

vorgeschlagen ?

7 . Warum haben bis zum heutigen Tage weder die Verantwortlichen

bei der BPD Wien noch das Innenministerium Kontakt mit der

örtlichen Personalvertretung (Dienststellenausschuß) bzw.

mit dem Abteilungskommandanten der Sicherheitswacheabteilung

Hernals aufgenommen und diesbezügliche Informationen erteilt,

obwohl dem Vernehmen nach die Planstellenverschiebung bereits

stattgefunden hat ?

8 . Werden Sie im Hinblick auf die budgetären Sparmaßnahmen, die

zu einem Rückgang der Polizeischüler führen, für die Weiter-

führung des Schulwachzimmers Hernals-Vorortelinie statt der

aufwendigen Schaffung eines neuen Schulwachzimmers in einem

anderen Bezirk eintreten? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Minister Dr. EINEM hat seinerzeit verfügt, die von der Bundespo-

lizeidirektion Wien beantragten Schulwachzimmer zu installieren

und im Gegenzug zwei andere Schulwachzimmer als Standardwachzim-

mer weiterzuführen .

Zu Frage 2:

Der ständig steigende Frauenanteil im Bereich der Sicherheitswa-

che bedingt zwangsläufig längere Abwesenheiten durch Karenzurlau-

be. Die neu eingerichteten Wachzimmer sind aufgrund der bauli-

chen Gegebenheiten zur Dienstversehung für weibliche Beamte aus-

gerichtet und werden daher als Schulwachzimmer für "Wiederein-

steiger" betrieben . Bei den Kommandanten dieser Wachzimmer han-

delt es sich um ausgezeichnete und erfahrene Beamte, welche den

gestellten Anforderungen sicher entsprechen werden.

Zu Frage 3:

Es ist richtig, daß diese Organisationsänderung derzeit nicht

aufkommensneutral umgesetzt werden kann. Aufgrund der mittelfri-

stig möglich erscheinenden Betrauung der von der Organisationsän-

derung betroffenen Beamten mit besser bewerteten Planstellen sind

diese Mehrkosten jedenfalls deutlich geringer als jene Kosten,

die durch die Nichteröffnung der neuerrichteten Wachzimmer anfal-

len würden .

Zu Frage 4:

Bedingt durch relativ lange Vorlaufzeiten bei der Planung und

Errichtung von Wachzimmern wurden diese Projekte zu einem Zeit-

punkt in Realisierung genommen, wo Planstelleneinsparungen nicht

erwartet werden konnten. Die Anzahl der auszubildenden Polizei-

beamten läßt jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Errichtung

von zwei zusätzlichen Schulwachzimmern nicht zu, weshalb aus den

in

Punkt 2 der Anfragebeantwortung näher dargelegten Gründen zwei

Schulwachzimmer geschlossen und als Standardwachzimmer weiterge-

führt werden müssen.

zu Frage 5:

Es gab zu keinem Zeitpunkt politische Interventionen im Bundesmi-

nisterium für Inneres.

Zu Frage 6:

Die Anzahl der im Wachzimmer Hernalser Hauptstraße geführten

Amtshandlungen ist zum Unterschied anderer gleichgelagerter

schulwachzimmer als unterdurchschnittlich zu betrachten. Die

Differenzarithmetik spricht für einen polizeilichen Aufwand, der

die praktische Ausbildung der Polizeischüler in diesem Wachzimmer

nicht mehr gerechtfertigt erscheinen läßt. Außerdem ist diesem

Stützpunkt kein Streifenkraftwagen zur motorisierten Außendienst-

präsenz beigestellt .

Zu Frage 7:

Der Zentralausschuß für die Bediensteten des Sicherheitswachdien-

stes wurde von der zuständigen Fachgruppe meines Ressorts mit

Schreiben vom 10 . Oktober 1996 von der beabsichtigten Einstel-

lung des Wachzimmers Hernalser Hauptstraße als Schulwachzimmer in

Kenntnis gesetzt. Seitens der BPD Wien wurde dieser Umstand am

11. April 1997 vom Generalinspektorat der Sicherheitswache dem

Kdt. der SW-Abteilung 17 zur Kenntnis gebracht.

Zu Frage 8:

Nein! in diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen

der Fragen 2, 3 und 4