2243/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2257/J-NR/97 betreffend "fragwürdige Vergabe"

von Produktion und Versand der BMUK-Publikationen, die die Abgeordneten MMag.

Dr. Madeleine Petrovic und FreundInnen am 10. April 1997 an mich richteten, wird wie folgt

beantwortet:

Einleitend möchte ich folgendes festhalten:

Ich verwahre mich in aller Form gegen Unterstellungen. Es kann keineswegs von einer

"fragwürdigen Vergabe" die Rede sein, und ich weise diesen Vorwurf daher auf das schärfste

zurück.

lm Jahr 1995 ließ ich eine Bestandsaufnahme der Publikationen des BMUK im Hause durch-

führen. Diese hat ergeben, daß im Zeitraum 1994/1995 fast 250 Publikationen mit einer

Gesamtauflage von 2 Millionen Stück erschienen sind. Ich habe daher Vorschläge zu einer

notwendigen Neustrukturierung der Herausgabe von Publikationen erarbeiten lassen. Ziel

dieser Neustrukturierung mußte sein, die Gesamtzahl der Publikationen des Hauses zu redu-

zieren, die weiter erscheinenden billiger herstellen zu können und das graphische Erschei-

nungsbild im Sinn einer Corporate Identity zu vereinheitlichen. Eine Umfrage über die Publi-

kationen des BMUK bei Lehrern hat deutlich gezeigt, daß die Herausgabe von Publikationen

als eine der Aufgaben des BMUK angesehen und nicht in Frage gestellt wird. Freilich ließ sich

erkennen, daß die Verteilungssysteme in den Schulen teilweise schlecht funktionieren. Zum

Großteil liegen Publikationen "zur freien Entnahme" auf das hat zur Folge, daß Publikationen

nicht automatisch bis zum Lehrer gelangten und somit nur besonders aktive und interessierte

Lehrer die Broschüren und Hefte nutzten.

Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses professionelle Hilfestellung bei der

Neustrukturierung geben zu können, hat das BMUK das Angebot von AMEDIA angenommen

und eine Reihe von möglichen Dienstleistungen den Abteilungen angeboten. Aus diesem

Fächer von Dienstleistungen kann die Abteilung je nach Gutdünken sich jene Leistungen

aussuchen, die für sie nützlich und notwendig sind,

Das im Jänner 1997 erstmals erschienene Gesamtpublikationsverzeichnis des BMUK zeigt

deutlich, daß die Anzahl der Publikationen gesunken ist. Auch die Herstellungskosten sind

geringer geworden, weil aufgrund des klaren graphischen Konzeptes die Druckkosten sanken

bzw. der Anteil jener Publikationen, die in der Hauskopierstelle vervielfältigt werden, stark im

Steigen ist.

1. Welche Firma hat das einheitliche Design für alle Publikationen des BMUK erstellt

und ist dafür eine Ausschreibung oder Interessentensuche im Sinne der Ö-Norm

durch das BMUK erfolgt?

Antwort:

Der Vergabe des Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines "CI-Konzeptes" für die Publi-

kationen und andere Druckkosten des BMUK an die Firma Multi Art (1010 Wien) im Jahre

1995 ging weder eine Ausschreibung noch eine öffentliche Interessentensuche voran, da dafür

im Hinblick auf das geringe Auftragsvolumen (siehe dazu Frage 2) keine vergaberechtliche

Notwendigkeit bestand. Weder der für die Anwendung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

92/50/EWG maßgebliche Schwellenwert von 200.000,-- ECU noch die innerstaatlich gemäß

den damals noch anzuwendenden "Richtlinien für die Vergabe von Leistungen durch

Bundesdienststellen" vorgesehene Wertgrenze von 10 Mio. S für das Erfordernis einer

"öffentlichen Interessentensuche" vor Vergabe einer solchen "immateriellen Leistung" wurden

auch nur annähernd erreicht.

Es ist darauf hinzuweisen, daß die Leistungsfähigkeit der Firma Multi Art dem BMUK schon

aus früheren Auftragserteilungen seit vielen Jahren bekannt war, und es bestanden an der

Preiswürdigkeit des Offerts keinerlei Zweifel. Aufgrund der intensiven Mitarbeit beim

CI-Konzept durch den zuständigen Gruppenleiter des BMUK konnte der Betrag besonders

gering gehalten werden.

2. In welcher Höhe bewegten sich die Kosten für die Erstellung dieses einheitlichen

Konzeptes?

Antwort:

Die Kosten betrugen S 317.604,--

3. Welche Kosten verursachte die Umstellung der vorhandenen Publikationen des

BMUK auf das neue einheitliche Konzept?

Antwort:

Da die aufgrund des neuen CI-Konzepts nunmehr einheitlich anzuwendenden graphischen und

technischen Gestaltungskriterien (Titelblätter, Formate, Schriftarten, u.a.) aussehließlich für

neu erscheinende Publikationen herangezogen wurden, entstanden keinerlei Kosten. Vorhan-

dene Auflagenreste einzelner Titel wurden und werden selbstverständlich weiter vertrieben.

Von Umstellungskosten ist lediglich im Fall von Periodica auszugehen. Sie sind jedoch im

einzelnen nicht näher bezifferbar, da in diesen Fällen stets auch andere Umstellungsmaßnahmen

Platz griffen (z.B. Reduzierung der Auflagenhöhe, Kopieren statt Drucken, Wegfall der

Gratisverteilung zugunsten eines Entgeltes, u.a.). Hier kann man davon ausgehen, daß diese

Umstellung insgesamt Kosten gespart hat.

4. Wurde bei der Gründung der AMEDIA eine Ausschreibung bzw. Interessentensuche

im Sinne der Ö-Norm vor Vertragsabschluß vorgenommen? Wenn nein, warum

nicht? Wenn keine Ausschreibung oder Interessentensuche erfolgt ist, aus welchen

Gründen wurden die drei Firmen, aus denen die AMEDIA besteht, für den Zusam-

menschluß ausgewählt?

Antwort:

Die Gründung der Firma AMEDIA Ges.n.b.R war kein Verwaltungsakt des BMUK - dies

wäre rechtlich auch gar nicht möglich -, sondern erfolgte auf Initiative der darin zusammenge-

schlossenen drei Unternehmen (Firma Multi Art, Wien, Firma AV-Druck, Wien, Firma

Hitschmann-Verlag, Klosterneuburg), um dem möglichen Auftraggeber BMUK ein möglichst

umfassendes und integriertes Dienstleistungspaket für die inhaltlich kreative und technische

Gestaltung einschließlich der Massenreproduktion seiner Publikationen sowie eine leistungs-

fähige Distributionslogistik hin zu den verschiedenen Zielgruppen anbieten zu können; letztere

umfaßt insbesondere auch die Aspekte Abonnementverwaltung, Erlösinkasso und (Teil)Finan-

zierung durch Inseratenakquisition.

Das BMUK hat auf dieses Angebot im Sinne der aktuellen Verwaltungsmanagementidee des

"contracting out" reagiert, indem es im Dezember 1995 eine "Rahmenvereinbarung" mit der

Firma AMEDIA einging, die auf eine sukzessive Auslagerung seiner vor dem überwiegend

intern besorgten diesbezüglichen Aktivitäten, insbesondere im Bereich Distribution, abzielt,

Da sich aufgrund dieser Rahmenvereinbarung eine fixe Zahlungsverpflichtung des BMUK für

1996 lediglich in Höhe von S 650.000,-- zuzüglich Mehrwertsteuer ergab - dies bezogen auf

den Kapazitäts- bzw. Infrastrukturaufbau und Personalkosten im AMEDIA-Servicebüro in

Wien 14 sowie bestimmte Startaktivitäten wie die erstmalige Herausgabe eines Publikations-

Gesamtverzeichnisses -, bestand in Anbetracht der schon zu Frage 1 erwähnten vergaberecht-

lichen Schwellenwerte keine Verpflichtung zu einer Ausschreibung oder vorgängigen Inter-

essentensuche, weshalb davon auch Abstand genommen wurde.

Eine "Auswahl" der erwähnten drei Firmen, welche die ARGE AMEDIA bilden, wurde vom

BMUK nicht vorgenommen; die Leistungsfähigkeit der Firma Multi Art sowie die Leistungs-

fähigkeit der Firma AV-Druck waren jedoch aufgrund früherer Auftragsvergaben bereits

amtsbekannt und wurde dieselbe in Anbetracht seines Verlagsprogrammes auch für den

Hitschmann-Verlag als gegeben erachtet.

5. Welche Aufträge sind seitens der einzelnen Abteilungen des BMUK an die AMEDIA

ergangen, in welcher Höhe wurden diese finanziert und welche wurden letztendlich

realisiert?

Antwort:

Um die Frage detailliert beantworten zu können, wären aufwendige Erhebungen bei den

Abteilungen des BMUK notwendig, da es keine zusammenfassenden Daten gibt. Die Abtei-

lungen sind bei der Erstellung von Publikationen selbständig, sofern sie die Genehmigung der

Herausgabe der Publikation haben. Vielfach handelt es sich um Kleinstaufträge, wie etwa um

die Gestaltung des Titelbildes einer Publikation, die im Haus kopiert wird, o.ä.

6. Gibt es, abgesehen von konkreten Einzelleistungen, auch Pauschalabgeltungen an die

AMEDIA und in welcher Höhe wurde diese vom BMUK finanziert? Wofür werden

diese Pauschalabgeltungen bezahlt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

7. Welche Publikationen wurden seit 1.1.1996 durch das BMUK erstellt, und wurde

trotz der Dienstleistungen von AMEDIA jeweils die Produktion gemäß Ö-Norm aus-

geschrieben?

Antwort:

Sofern die Publikationen nicht in der Hauskopierstelle hergestellt wurden, wurde die

Produktion aller Publikationen gemäß Ö-Norm ausgeschrieben.