2244/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2258/J-NR/97 betreffend Nebengebühren für die
vom Dienst frei gestellten Personalvertreter, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine
Petrovic und FreundInnen am 10. April 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie hoch ist die Zahl der WE, die derzeit für "Nebengebühren', verbraucht wird?
10. Wieviele WE werden durch die sogenannten "Nebengebühren für die vom Dienst
frei gestellten Personalvertreter" verbraucht?
Antwort:
Es werden 311,57 Werteinheiten verbraucht.
Bemerkt wird, daß ein wesentlicher Teil dieser Werteinheiten durch zusätzliche Unterrichts-
tätigkeit abgedeckt ist.
2. Wie steht Ihr Ministerium zum Vorschlag, die WE für PersonalvertreterInnen
generell neu zu verteilen, und zwar so, daß damit nicht Überstunden bezahlt werden,
sondern durch Umverteilung neue Arbeitsplätze geschaffen werden - Personalver-
treterInnen unterrichten weniger, junge
LehrerInnen können eingestellt werden?
13. Wieviele zusätzliche JunglehrerInnen könnten angestellt werden, wenn kein/e
PersonalvertreterIn mehr als 10 % Überstunden hätte?
Antwort:
Die Abgeltung von Nebengebühren an Personalvertreter ist im Personalvertretungsgesetz zur
Vermeidung einer Schlechterstellung des Personalvertreters vorgesehen. Der Personalvertreter
hat daher in Ausübung seiner Personalvertretertätigkeit auch Anspruch auf Abgeltung der
Nebengebühren, die ihm zustünden, wenn er ausschließlich Berufspflichten zu erfüllen hätte,
Aufgrund des im Personalvertretungsgesetz festgelegten Auftrages bedürfte die vorgeschlagene
Umverteilung einer Gesetzesänderung.
3. Wie steht Ihr Ministerium zum Vorschlag, die WE für PersonalvertreterInnen
generell so in der Lehrfächerverteilung und Bezahlung zu berücksichtigen, wie die
WE für ein Kustodiat oder eine/n DirektorIn (DirektorInnen bekommen keine Über-
stunden automatisch weiterbezahlt)?
Antwort:
Den Organen der Personalvertretung steht laut Personalvertretungsgesetz ein bestimmtes Kon-
tingent an Werteinheiten für die Ausübung der Tätigkeit als Personalvertreter zur Verfügung.
Diese Werteinheiten werden in der Lehrfächerverteilung berücksichtigt. Zum angeführten
Vergleich mit der Bezahlung eines/r Direktors/in muß darauf hingewiesen werden, daß für
diese Tätigkeit eine Leiterzulage gebührt, damit also eine höhere Kostenbelastung auftreten
könnte.
4. Wieviele LehrerInnen-WE wurden bzw. werden im Schuljahr 1995/96 bzw. im Schul-
jahr 1996/97 vom BMUK für PersonalvertreterInnen und GewerkschafterInnen
bezahlt?
Antwort:
Schuljahr 1995/96: insgesamt 510 Werteinheiten
Schuljahr 1996/97: insgesamt 510 Werteinheiten
5. Wieviele WE stehen gemäß PVG den Zentralausschüssen der LehrerInnen zu?
Antwort:
320 Werteinheiten.
6. Wieviele WE wurden im Verordnungsweg zusätzlich bewilligt und zwar aufgeschlüs-
selt nach Personalvertretungs- und Gewerkschaftsgremien?
Antwort:
Personalvertretung: 120 Werteinheiten
Gewerkschaftsgremien: 70 Werteinheiten
7. Wieviele wurden davon tatsächlich bescheidmäßig gemäß den Anträgen des ZA oder
der Gewerkschaftsgremien zugewiesen?
Antwort:
Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingentes werden für pragmatische Lehrer die
beantragten Freistellungen bescheidmäßig zugewiesen. Für Vertragslehrer erfolgt die Zuerken-
nung im Erlaßweg,
8. Wieviele WE entfallen auf PersonalvertreterInnen, die Mitglieder von ZA sind?
Antwort:
291,35 Werteinheiten
9. Wieviele WE entfallen auf Personen, die keinem ZA, FA oder DA angehören?
Antwort:
Für Angehörige von Dienststellenausschüssen sind keine regelmäßigen Freistellungen vorge-
sehen; zu den an Gewerkschaftsvertreter gewährten Freistellungen siehe Frage 6.
11. Wieviele WE erhalten die zehn "Spitzenreiter" bei den Personalvertretungen und
wer sind diese "Spitzenreiter"?
Antwort:
125,37 Werteinheiten; eine namentliche Nennung von Personen muß aus datenschutz-
rechtlichen Gründen unterbleiben.
12. Wieviele Personalvertretungs-WE werden an DirektorInnen, Abteilungs- und Fach-
vorstände sowie AdministratorInnen bezahlt?
Antwort:
Gesamtsumme: 38,61 Werteinheiten