2248/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KISS, PLATTER und Kollegen haben am

10. April 1997 unter der Nr. 2248/J an den Bundesminister für Inneres eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "den Verkauf von Anschlags-

anleitungen im TATblatt" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Halten Sie eine laufende Kontrolle des TATblatts durch Ihr Ressort

angesichts der allgemein bekannten linksextremen und gewaltbereiten

Haltung dieser Zeitschrift und insbesondere nach deren Verhalten im

Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Ebergassing für geboten?

2. Haben Sie eine solche laufende Kontrolle und Überwachung des TAT-

blatts durch Ihr Ressort veranlaßt?

3. Wenn ja, seit wann und in welcher Weise wird diese Kontrolle durch-

geführt?

4. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfungen?

5. Wenn nein, Warum halten Sie solche Kontrollmaßnahmen für ent-

behrlich?

6. Sind Ihnen die oben angeführten Veröffentlichungen von Bezugsquellen

fiir Anschlagsanleitungen durch das TATblatt bekannt?

7. Wenn ja, was haben Sie dagegen unternommen?

8. Handelt es sich Ihrer Meinung nach bei den oben angeführten Verkäufen

von Anschlagsanleitungen durch das TATblatt um einen strafrechtlich

relevanten Tatbestand?

9. Wenn ja, Welche rechtlichen Schritte werden bzw. haben Sie gegen das

TATblatt eingeleitet?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Rahmen der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Wahrnehmung strafba-

rer Handlungen werden von den Sicherheitsbehörden u.a. Druckwerke wie die

genannte Publikation laufend auf das allfällige Vorliegen von Medieninhaltsde-

likten überprüft.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Das genannte Druckwerk wird periodisch der zuständigen Staatsanwaltschaft zur

strafrechtlichen Beurteilung übermittelt. Gegebenenfalls ergehen auf Grund des

Ergebnisses der strafrechtlichen Beurteilung weitere Erhebungsaufhäge an die

Sicherheitsbehörden

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Ausgabe Plus 65 wurde bereits der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen

Beurteilung übermittelt. Die Vorlage der Ausgabe Plus 69 an die Staatsanwalt-

schaft Wurde veranlaßt.

Zu den Fragen 8 und 9:

Die endgültige Beurteilung dieser Frage sowie allfällige Weitere Verfügungen in

diesem Zusammenhang obliegen den Justizbehörden.