2249/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend
die bessere Ausbildung für Rettungs-Sanitäter, Nr. 2237/J
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Expertise des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen (ÖBIG)
"Entwicklung der Ausbildung zum Sanitätsgehilfen im Rettungs- und Krankentransportwesen"
wurde im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz
1995 fertiggestellt, Diese Expertise enthält auch einen Tätigkeits- und Bedarfskatalog betref-
fend Sanitäter, Die erforderliche Folgestudie wird insbesondere Fragen der Ausbildung und det-
finanziellen Implikationen beinhalten, Ernst nach Fertigstellung dieser Folgestudie des ÖBIG
werden die Ergebnisse zur Diskussion gestellt werden,
Zu Frage 3:
Die Arbeiten des ÖBIG werden voraussichtlich Ende Sommer 1997 abgeschlossen sein,
Zu Frage 4:
Auf Basis der oben erwähnten Studien ist die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes geplant,
der zunächst dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet werden wird.
Zu den Fragen 5 und 6:
Zu den angeführten Zahlen ist grundsätzlich festzuhalten, daß wegen der Komplexität der
Zusammenhänge eine exakte Benennung jener
Möglichkeiten, wodurch Todesfälle reduziert
werden können beziehungsweise Kosteneinsparungen entstehen, nicht möglich erscheint,
Unbestritten ist aber, daß eine effiziente Notfallversorgung dabei einen wesentlichen Faktor
darstellt.
Wesentlich erscheinen organisatorische Voraussetzungen, die ein zeitgerechtes Eintreffen
kompetenter Notfalldienste gewährleisten, Eine weitere Verbesserung könnte vor allem im
ländlichen Raum erreicht werden, wenn viele Österreicher in Erster Hilfe ausgebildet und dazu
motiviert werden,
Zu Frage 7:
Die Diskussion zu dem bereits erwähnten Gesetzesentwurf wird zeigen, welche Techniken der
Erstversorgung sinnvollerweise von entsprechend qualifizierten Rettungssanitätern durchge-
führt werden sollen,
Zu Frage:
Nach Fertigstellung der unter Frage 3 genannten Studie werden die Arbeiten an der gesetzli-
chen Umsetzung beginnen, Das Begutachtungsverfahren und in der Folge eine Regierungsvor-
lage werden noch in dieser Legislaturperiode angestrebt.
Zu Frage 9:
Diese Frage fällt nicht in den Kompetenzbereich meines Ressorts sondern in die Zuständigkeit
der Länder (Rettungswesen: Art, 10 Abs. 1 Z 12 in Verbindung mit Art, 15 Abs, 1 B-VG).
Zu Frage .10:
Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger bestehen in
allen Bundesländern Verträge mit den Krankentransporteinrichtungen, die von den jeweiligen
Gebietskrankenkassen abgeschlossen werden. In diesen Verträgen wird im wesentlichen die
Abgeltung der diversen Transporte, wie Liegend-, Sitzend-, Ambulanztransporte, Transporte
mit dem Notarztwagen etc, geregelt,
Die Abgeltung erfolgt entweder nach gefahrenen Kilometern oder für diverse Städte in Form
eines Pauschales, Für
Notarztwagen-Einsätze gibt es zumeist Zuschläge zu den Kilometertari-
fen beziehungsweise zu den Stadtpauschalien, Werden mehrere Personen gleichzeitig transpor-
tiert (sogenannte Mehrfachtransporte), gebühren niedrigere Kilometertarife.
Die Beilage enthält eine Übersicht über die wesentlichen Tarife.
Zu Frage 11 :
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung kommen ihren Verpflichtungen bei der
Abgeltung von Krankentransporten ohne Einschränkungen nach. Ich verweise diesbezüglich
auf die bei Frage 10 bereits dargestellten vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Gebiets-
krankenkassen und den Krankentransporteinrichtungen. Sofern sich die Kritik an die Länder
und Gemeinden richtet, betrifft sie nicht Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes.
Zu Frage 12: .
Die ÖBIG-Studie wird auch Ausbildungsinhalte für die freiwilligen Helfer umfassen, die zur
Diskussion gestellt werden.
Beilage wurde nicht gescannt !!