2251/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl,

Freundinnen und Freunde vom 10.4.1997 , Nr. 2256/J, betreffend

Evaluierung und Weiterentwicklung des ÖPUL-Programmes (ÖPUL II) ,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Vorweg darf ich festhalten, daß im Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft auf Grundlage des im ÖPUL-Beirat einvernehmlich be-

ratenen ökologischen und ökonomischen Evaluierungsberichtes im

Frühjahr 1997 vorerst jene Fakten geprüft wurden, die für die Fort-

führung des Umweltprogrammes gemäß EU-VO 2078/92 relevant sind und

im Hinblick auf den Entschließungsantrag des Nationalrates Berück-

sichtigung finden sollen.

In der Folge hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirt-

schaft darauf aufbauend hausintern einen Entwurf für eine Vorlage

in Brüssel erarbeitet und mit dem Bundesministerium für Finanzen

Verhandlungen über die nach dem Haushaltsrecht erforderliche Her-

stellung des Einvernehmens aufgenommen. Diese Verhandlungen konnten

unter Einbindung der Agrarsprecher der beiden Regierungsparteien

Mitte Mai beendet werden, eine im Zuge der öffentlichen Debatte zum

Gegenstand dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft per-

manent unterstellte Absicht, noch vor Ostern in Brüssel einen Vor-

schlag einzureichen, entbehrt jeder Grundlage. Dies hat das Bundes-

ministerium für Land- und Forstwirtschaft öffentlich klargestellt.

Über den Stand der ÖPUL-Arbeiten wurde im Rahmen der am 15 . Mai

1997 einberufenen Sitzung der § 7 Kommission berichtet . Das Ergeb-

nis der Beratungen wurde gemeinsam mit den Agrarsprechern der Re-

gierungsparteien in einer Pressekonferenz am 22 . Mai 1997 der

Öffentlichkeit präsentiert . In der Anlage ist eine Unterlage beige-

legt, aus der der Inhalt der Änderungen hervorgeht. Im Anschluß da-

ran wurde der Evaluierungsbeirat auf der Grundlage der Geschäfts-

ordnung mit diesen Vorschlägen in der Sitzung vom 27. Mai 1997 be-

faßt ,

Zu Frage 4:

Grundsätzlich ist festzustellen, daß der ökologische Evaluierungs-

bericht von Beginn der Beratungen bis zu deren Abschluß hohe Akzep-

tanz fand . Folgende Kritikpunkte wurden formuliert :

* Die Evaluierungs-Methodik (Vorgangsweise, Einschränkungen, Vor-

annahmen, verwendete Umweltindikatoren etc. ) wäre explezit zu

formulieren .

*Fehlender Vergleich der ökologischen Effizienz der angebotenen

regionalen, projektbezogenen gegenüber einzelbetriebs- und ein-

zelflächenbezogenen Maßnahmen.

* Untersuchung des Verhältnisses zwischen ökologischer und ökonomi-

scher Effizienz .

Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde

darauf hingewiesen, daß aufgrund der kurzen Zeitspanne eine genaue

Methodenbeschreibung nicht mehr möglich war, zumal die Kritik auch

zu einem sehr späten Zeitpunkt (fertige Rohfassung) vorgebracht

wurde. Andererseits ist festzuhalten, daß die Evaluierung einem

fortlaufenden Prozeß unterliegt und mit der Vorlage der bisher

erstellten Berichte keinesfalls abgeschlossen ist. Es ist aber vor-

gesehen, die vorgebrachten Kritikpunkte bei der weiteren Evaluie-

rung soweit als möglich zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang

wäre anzumerken, daß der ökologische Evaluierungsbericht auch von

Vertretern der EU-Kommission als gründlich und hochwertig

qualifiziert wurde .

Zu Frage 5:

Ein erster ökologischer Evaluierungsbericht wurde im Dezember 1996

fertiggestellt und der erste ökonomische Evaluierungsbericht im

Februar 1997 , Es ist vorgesehen, daß die bisher federführend mit

der Evaluierung befaßten Stellen (Bundesamt und Forschungszentrum

für Landwirtschaft, Bundesanstalten für Agrarwirtschaft und für

Bergbauernfragen in Koordination mit dem Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft) auch die nächsten Berichte zusammen mit

dem Beirat erstellen werden. Im Evaluierungsbeirat wurde beschlos-

sen, künftig nur mehr einen Gesamtbericht (=ökologischer und ökono-

mischer Bericht) zu erstellen.

Zu Frage 6:

Die Evaluierungsvorgaben sind im Artike.116 der "Verordnung (EG)

Nr. 746/96 der Kommission vom 24 . April 1996 zur .Durchführung der

Verordnung (EWG) 2078/92 des Rates für umweltgerechte und den na-

türlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsver-

fahren" geregelt. Einheitliche Kriterien für alle Mitgliedstaaten

sowie die Festlegung von vorgeschriebenen Evaluierungsintervallen

sind derzeit seitens der Kommission in Ausarbeitung.

Zu den Fragen7, 8 und 10:

Der Beirat wird und wurde im Sinne der Geschäftsordnung in die wei-

teren Beratungen zur Weiterentwicklung des ÖPUL eingebunden. Das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nimmt die Befassung

und Miteinbeziehung des Beirates und seiner Mitglieder sehr ernst

und hat dies gerade in der laufenden Debatte über das "ÖPUL 98"

eindrücklich demonstriert :

In Nachverfolgung der in der Sitzung des Beirates vom 27. 05 . 1997

vorgebrachten Kritikpunkte hat das Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft die ursprüngliche Vorlage adaptiert und ergänzt

(siehe ebenfalls Beilage) . In der Zwischenzeit liegt bis dato dafür

das Einvernehmen von 7 der insgesamt 8 Ausschußmitgliedern zu "ÖPUL

98" vor, das ist mehr, als es die Geschäftsordnung des Beirates er-

fordert .

Zu Frage 9:

Das Konzept für die Weiterführung des Umweltprogrammes wird voraus-

sichtlich in den nächsten Tagen den zuständigen Gremien der EU in

Brüssel vorgelegt werden.

Zu Frage 12:

Wie schon oben ausgeführt, gibt es von den Mitgliedern des Evaluie-

rungsbeirates eine breite Zustimmung zur beabsichtigten Vorlage.

Dies gilt auch für die im Beirat vertretenen und von den Ländern

einvernehmlich nominierten Repräsentanten der Naturschutzreferenten

der Länder sowie der Agrarreferenten der Länder. Insoferne konnten

die Interessen aller Bundesländer berücksichtigt werden.