2251/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl,
Freundinnen und Freunde vom 10.4.1997 , Nr. 2256/J, betreffend
Evaluierung und Weiterentwicklung des ÖPUL-Programmes (ÖPUL II) ,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Vorweg darf ich festhalten, daß im Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft auf Grundlage des im ÖPUL-Beirat einvernehmlich be-
ratenen ökologischen und
ökonomischen Evaluierungsberichtes im
Frühjahr 1997 vorerst jene Fakten geprüft wurden, die für die Fort-
führung des Umweltprogrammes gemäß EU-VO 2078/92 relevant sind und
im Hinblick auf den Entschließungsantrag des Nationalrates Berück-
sichtigung finden sollen.
In der Folge hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft darauf aufbauend hausintern einen Entwurf für eine Vorlage
in Brüssel erarbeitet und mit dem Bundesministerium für Finanzen
Verhandlungen über die nach dem Haushaltsrecht erforderliche Her-
stellung des Einvernehmens aufgenommen. Diese Verhandlungen konnten
unter Einbindung der Agrarsprecher der beiden Regierungsparteien
Mitte Mai beendet werden, eine im Zuge der öffentlichen Debatte zum
Gegenstand dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft per-
manent unterstellte Absicht, noch vor Ostern in Brüssel einen Vor-
schlag einzureichen, entbehrt jeder Grundlage. Dies hat das Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft öffentlich klargestellt.
Über den Stand der ÖPUL-Arbeiten wurde im Rahmen der am 15 . Mai
1997 einberufenen Sitzung der § 7 Kommission berichtet . Das Ergeb-
nis der Beratungen wurde gemeinsam mit den Agrarsprechern der Re-
gierungsparteien in einer Pressekonferenz am 22 . Mai 1997 der
Öffentlichkeit präsentiert . In der Anlage ist eine Unterlage beige-
legt, aus der der Inhalt der Änderungen hervorgeht. Im Anschluß da-
ran wurde der Evaluierungsbeirat auf der Grundlage der Geschäfts-
ordnung mit diesen Vorschlägen in der Sitzung vom 27. Mai 1997 be-
faßt ,
Zu Frage 4:
Grundsätzlich ist festzustellen, daß der ökologische Evaluierungs-
bericht von Beginn der Beratungen bis zu deren Abschluß hohe Akzep-
tanz fand . Folgende Kritikpunkte wurden formuliert :
* Die Evaluierungs-Methodik (Vorgangsweise,
Einschränkungen, Vor-
annahmen, verwendete Umweltindikatoren etc. ) wäre explezit zu
formulieren .
*Fehlender Vergleich der ökologischen Effizienz der angebotenen
regionalen, projektbezogenen gegenüber einzelbetriebs- und ein-
zelflächenbezogenen Maßnahmen.
* Untersuchung des Verhältnisses zwischen ökologischer und ökonomi-
scher Effizienz .
Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde
darauf hingewiesen, daß aufgrund der kurzen Zeitspanne eine genaue
Methodenbeschreibung nicht mehr möglich war, zumal die Kritik auch
zu einem sehr späten Zeitpunkt (fertige Rohfassung) vorgebracht
wurde. Andererseits ist festzuhalten, daß die Evaluierung einem
fortlaufenden Prozeß unterliegt und mit der Vorlage der bisher
erstellten Berichte keinesfalls abgeschlossen ist. Es ist aber vor-
gesehen, die vorgebrachten Kritikpunkte bei der weiteren Evaluie-
rung soweit als möglich zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang
wäre anzumerken, daß der ökologische Evaluierungsbericht auch von
Vertretern der EU-Kommission als gründlich und hochwertig
qualifiziert wurde .
Zu Frage 5:
Ein erster ökologischer Evaluierungsbericht wurde im Dezember 1996
fertiggestellt und der erste ökonomische Evaluierungsbericht im
Februar 1997 , Es ist vorgesehen, daß die bisher federführend mit
der Evaluierung befaßten Stellen (Bundesamt und Forschungszentrum
für Landwirtschaft, Bundesanstalten für Agrarwirtschaft und für
Bergbauernfragen in Koordination mit dem Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft) auch die nächsten Berichte zusammen mit
dem Beirat erstellen werden. Im Evaluierungsbeirat wurde beschlos-
sen, künftig nur mehr einen Gesamtbericht (=ökologischer und ökono-
mischer Bericht) zu erstellen.
Zu Frage 6:
Die Evaluierungsvorgaben sind im Artike.116 der "Verordnung (EG)
Nr. 746/96 der Kommission vom 24 . April 1996 zur .Durchführung der
Verordnung (EWG) 2078/92 des Rates für umweltgerechte und den na-
türlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsver-
fahren" geregelt. Einheitliche Kriterien für alle Mitgliedstaaten
sowie die Festlegung von vorgeschriebenen Evaluierungsintervallen
sind derzeit seitens der Kommission in Ausarbeitung.
Zu den Fragen7, 8 und 10:
Der Beirat wird und wurde im Sinne der Geschäftsordnung in die wei-
teren Beratungen zur Weiterentwicklung des ÖPUL eingebunden. Das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nimmt die Befassung
und Miteinbeziehung des Beirates und seiner Mitglieder sehr ernst
und hat dies gerade in der laufenden Debatte über das "ÖPUL 98"
eindrücklich demonstriert :
In Nachverfolgung der in der Sitzung des Beirates vom 27. 05 . 1997
vorgebrachten Kritikpunkte hat das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft die ursprüngliche Vorlage adaptiert und ergänzt
(siehe ebenfalls Beilage) . In der Zwischenzeit liegt bis dato dafür
das Einvernehmen von 7 der insgesamt 8 Ausschußmitgliedern zu "ÖPUL
98" vor, das ist mehr, als es die Geschäftsordnung des Beirates er-
fordert .
Zu Frage 9:
Das Konzept für die Weiterführung des Umweltprogrammes wird voraus-
sichtlich in den nächsten Tagen den zuständigen Gremien der EU in
Brüssel vorgelegt werden.
Zu Frage 12:
Wie schon oben ausgeführt, gibt es von den Mitgliedern des Evaluie-
rungsbeirates eine breite Zustimmung zur beabsichtigten Vorlage.
Dies gilt auch für die im Beirat vertretenen und von den Ländern
einvernehmlich nominierten Repräsentanten der Naturschutzreferenten
der Länder sowie der Agrarreferenten der Länder. Insoferne konnten
die Interessen aller Bundesländer berücksichtigt werden.