2254/AB XX.GP

 

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2255/J-NR/1997, betreffend Finanzierung

von Bahninvestitionen nach dem Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, die die Abge-

ordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 10.April 1997 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich vorweg festzuhalten, daß im Rahmen des Schieneninfrastrukturfinanzie-

rungsgesetzes Investitionen zur Verfügung stehen, die sich aus den Benutzungsentgelten und

aus Forderungen an die Republik Österreich ergeben. Der Anteil der Republik Österreich an

den Investitionen beträgt 60 Milliarden Schilling.

Bezüglich der Prioritäten kann es keine Abstimmungsschwierigkeiten zwischen ÖBB, HL-

AG und BEG geben, da die Aufteilung der prioritären Projekte durch Verordnungen ein-

deutig geregelt ist.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

1. Nach welchem Modus werden derzeit die Gelder für Infrastrukturinvestitionen

gemäß Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz vergeben?

Der "Modus für die Vergabe von Geldern für Infrastrukturinvestitionen gemäß Schienen-

infrastrukturfinanzierungsgesetz" ist grundsätzlich im Strukturanpassungsgesetz geregelt.

Darin ist unter anderem vorgesehen, daß die Finanzierung aller durch den Bund betriebenen

Schieneninfrastrukurinvestitionsvorhaben im Wege einer speziellen Fondsgesellschaft zu-

sammenfassend gesteuert und effizient abgewickelt werden soll, Finanzmittel werden für die

per Verordnung übertragenen Projekte und für die vor dem 30. Juni 1996 baugenehmigten

Projekte vergeben,

Dabei geht es um die Infrastrukturinvestitionen, die von den ÖBB selbst abgewickelt werden,

die von der HL-AG und der Brenner-Eisenbahn-Gesellschaft durchgeführt werden, aber auch

um vereinbarte Mitfinanzierungen von Investitionen von Privatbahnen, sowie die Herein-

nahme neuer Finanzierungsformen durch Dritte (Private-Public-Partnership-Modelle).

Abweichend von den bisherigen ASFINAG-Regelungen ist hier auch ein Geldrückfluß an die

Finanzierungsgesellschaft in Form von derzeitigen (ab 1.1.1998) und künftigen Benützungs-

entgelten für die Benützung der Schieneninfrastruktur vorgesehen, sodaß ein Teil der In-

vestitionskosten für die Schieneninfrastruktur von den Eisenbahnen selbst finanziert bzw,

rückfinanziert wird,

Kommen derzeit praktisch 100 % der Investitionskosten von der Republik Österreich, so

sollen in Zukunft privatwirtschaftliche Finanzierungsanteile erschlossen werden und auch die

Benützungsentgelte für die Schieneninfrastrukturinvestitionen herangezogen werden. Dazu

soll die neue Gesellschaft auch Verträge mit Dritten über die Verwertung deren Strecken

bzw. Streckenteilen (z.B. Fahrplantrassen) eingehen können.

2. Gibt es derzeit eine Prioritätenreihung für Bahninfrastrukturprojekte? Wenn ja,

nach welchen Kriterien erfolgte diese Prioritätenreihung?

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr sowie der Österreichischen

Bundesbahnen wurde bei der Fa. Ernst Basler und Partner die Durchführung einer Untersu-

chung mit dem Thema "Evaluierung von Maßnahmen zum Ausbau der Schieneninfrastruk-

tur" in Auftrag gegeben, deren Ziel eine betriebswirtschaftliche Dringlichkeitsreihung, bezo-

gen auf das Jahr 2010, ist,

Die Fragestellung der Untersuchung war in der ersten Phase: Wie sind die Projekte des Hoch-

leistungsverkehrs im Netz der ÖBB unter der gegenwärtigen Entwicklung der Verkehrsnach-

fragesituation (Prognosejahr 1998) nach Dringlichkeit zu reihen? Die Fragestellungen in der

zweiten Phase waren: Wie sind die Projekte des Hochleistungsverkehrs, die in der Phase I

nach Dringlichkeit gereiht wurden, unter der künftigen Entwicklung der Verkehrsnachfrage-

situation (Prognosejahr 2010) nach Dringlichkeit zu reihen? Wie sind definierte Strecken-

abschnitte, zusammengefaßt aus Projekten der Phase I und II, unter der künftigen Entwick-

lung der Verkehrsnachfragesituation (Prognosejahr 2010) nach Dringlichkeit zu reihen?

Die Fragestellungen beinhalteten ausschließlich eine betriebswirtschaftliche Bewertung, die

auf folgende Unternehmensziele abstellt: Aufkommenssteigerung im Güter- und Personen-

verkehr, Erhaltung und Verbesserung der Qualität und Produktivität des Unternehmens.

3. und 5.

Wie lautet diese Prioritätenreihung? Welche Infrastrukturprojekte sollen in wel-

cher Reihenfolge und mit welchem Finanzaufwand verwirklicht werden? Bitte ge-

ben Sie für jede Infrastrukturmaßnahme das geplante Vorhaben, den konkreten

Finanzierungsbedarf, den Baubeginn und den geplanten Fertigstellungszeitpunkt

an.

Welche konkreten Beschlüsse im Hinblick auf die Mittelverwendung aus des Schie-

neninfrastrukturfinanzierungsgesetz liegen bislang vor?

Die Ergebnisse der von der Fa. Ernst Basler und Partner durchgeführten Untersuchung wer-

den durch die Übertragungsverordnungen umgesetzt, mit denen die ÖBB und die

Hochleistungsstrecken-AG sowie die Brenner-Eisenbahngesellschaft mit der Durchführung

von Planungs- und/oder Bauarbeiten beauftragt wurden, Die entsprechenden Übertragungs-

verordnungen liegen bei,

Bisher hat es drei Übertragungsverordnungen an die ÖBB gegeben, die im Bundesgesetzblatt

veröffentlicht wurden, und in denen jene Projekte aufgelistet werden, mit deren Planung

und/oder Bau eine Beauftragung der ÖBB oder der HL-AG durch den Bund erfolgt ist, der

gleichzeitig auch die Bereitstellung der Finanzmittel durch die Schieneninfrastruktur-Fi-

nanzierungsgesellschaft gewährleistet,

Bei manchen - alten - Projekten ist der Bau- oder Planungsbeginn bereits vor deren Verord-

nung erfolgt, bei anderen - neuen - Projekten wurde der Bau- oder Planungsbeginn durch die

Verordnung ausgelöst, Die Fertigstellung der einzelnen Projekte ist nicht im vorhinein ter-

minlich fixierbar, da sie vom Planungs- oder Baufortschritt und den jährlich im Zusammen-

hang mit den Übertragungsverordnungen zur Verfügung gestellten Finanzmitteln abhängt.

4. Welche konkreten Investitionsvorhaben sind im Bereich des rollenden Materials

(Personen- und Güterverkehr) geplant und sollen sie (zum Teil) ebenfalls durch das

Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz finanziert werden?

Investitionen, die den Fahrpark betreffen, fallen in die Ingerenz des ÖBB-Unternehmens-

bereiches Absatz, Eine Finanzierung durch das Schieneninfrastruktur-Finanzierungsgesetz ist

nicht gegeben und wäre auch mit den entsprechenden EU-Regelungen unvereinbar. Die Ent-

scheidungen für konkrete Investitionsvorhaben auf dem Sektor des rollenden Materials wer-

den daher ausschließlich von den Organen des Unternehmens ÖBB getroffen,

6. Welche Mittel wurden bereits fiir welche Projekte vergeben? Bitte führen sie sämtli-

che Projekte und die eingesetzten Mittel an.

Sieht man von der früheren Budgetfinanzierung, der ASFINAG-Finanzierung und der frühe-

ren ÖBB-Verschuldung zu Lasten des Bundes ab, so sind bis Anfang Mai 1997 rund 268,5

Mio öS an Investitionsbeiträgen durch die SCHIGesnrbH, finanziert worden. Eine detaillierte

Aufgliederung auf die Projekte wird derzeit anhand der Einzelrechnungen erarbeitet,

7. Welche Investitionen sind konkret für folgende Vorhaben geplant:

a) Logistikcenter Wien, Güterterminal Inzersdorf

b) Ausbau und Neuordnung des Güterverkehrsknotens Linz

c) sonstige Bahnhofsprojekte,

d) Brennerachse (Brennerbasistunnel, Ausbau Unterinntal)?

a) Für den Güterterminal Inzersdorf sind Investitionen in Höhe von 3,1 Mrd öS geplant

b) Der Güterverkehrsknoten Linz wurde nicht verordnet

c) Ohne Bahnhofsprojekte, die bereits in Streckenvorhaben inkludiert sind, wurden 4

Bahnhöfe zur Durchführung verordnet mit einer Investitionssumme von 0,4 Mrd öS,

wurden 32 Bahnhöfe zur Planung verordnet mit einer Investitionssumme von 0,3 Mrd

öS, wurden 78 Bahnhöfe zur Planung und Durchführung verordnet mit einer Investi-

tionssumme von 5,2 Mrd öS.

d) Auf der Brenner-Achse einschließlich Unterinntal wurde bisher nur die Planung im

Ausmaß von 800 Mio öS verordnet, da die Entscheidung darüber, wann ein Brenner-

basistunnel zum Bau gelangen wird, noch offen ist (siehe Beilage 10).

8. Im welchen Umfang ist geplant, die Mittel aus dem Schieneninfrastrukturfinanzie-

rungsgesetz durch Mittel von privaten Financiers (PPP-Modelle) zu ergänzen?

Vorerst ist die Einbeziehung privater Financiers für den Semmering-Basistunnel sowie für

die Neue Preßburgerbahn geplant. Für letztgenanntes Projekt wurde eine Untersuchung ver-

geben, die eine nachfolgende Interessenten- bzw, Konzessionärssuche vorbereiten soll, Beim

Projekt Semmering-Basistunnel ist die Prüfung der aufgrund einer Ausschreibung eingegan-

genen drei Offerte im Gange, Die Höhe der privaten Mittel wird von den Verhandlungsergeb-

nissen abhängen.