2255/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom

10. April 1997, Nr, 2254/J, betreffend Wechselkennzeichen zwischen Pkw und Motorrad,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2,:

Die steuerlichen Mindereinnahmen, die mit der Einführung von Wechselkennzeichen

zwischen Pkw und Motorrädern verbunden wären, bzw, die zusätzlichen Steuereinnahmen

durch den Kauf neuer Motorräder lassen sich nicht annähernd quantifizieren. Eine seriöse

Berechnung der Steuerausfälle ist schon deshalb nicht möglich, weil sich nicht abschätzen

läßt, in welchem Ausmaß Motorradbesitzer die steuersparende Wechselkennzeichen-

regelung in Anspruch nehmen werden,

Zu 3:

Mit dem im vergangen Jahr beschlossenen Konsolidierungsprogramm wurden die Grund-

lagen für eine deutliche und nachhaltige Senkung des Defizits der öffentlichen Haushalte

gelegt. Ein wesentlicher Punkt dieses Programmes war, die erforderlichen Maßnahmen

sozial ausgewogen zu gestalten; alle Einkommensarten und Bevölkerungsgruppen wurden

entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die Konsolidierung einbezogen. Vor diesem Hinter-

grund ist derzeitige Schaffung neuer Steuerbefreiungen nicht aktuell.

 

 

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