2255/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom
10. April 1997, Nr, 2254/J, betreffend Wechselkennzeichen zwischen Pkw und Motorrad,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2,:
Die steuerlichen Mindereinnahmen, die mit der Einführung von Wechselkennzeichen
zwischen Pkw und Motorrädern verbunden wären, bzw, die zusätzlichen Steuereinnahmen
durch den Kauf neuer Motorräder lassen sich nicht annähernd quantifizieren. Eine seriöse
Berechnung der Steuerausfälle ist schon deshalb nicht möglich, weil sich nicht abschätzen
läßt, in welchem Ausmaß Motorradbesitzer die steuersparende Wechselkennzeichen-
regelung in Anspruch nehmen werden,
Zu 3:
Mit dem im vergangen Jahr beschlossenen Konsolidierungsprogramm wurden die Grund-
lagen für eine deutliche und nachhaltige Senkung des Defizits der öffentlichen Haushalte
gelegt. Ein wesentlicher Punkt dieses Programmes war, die erforderlichen Maßnahmen
sozial ausgewogen zu gestalten; alle Einkommensarten und Bevölkerungsgruppen wurden
entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die Konsolidierung einbezogen. Vor diesem Hinter-
grund ist derzeitige Schaffung neuer Steuerbefreiungen nicht aktuell.
Anlage wurde nicht gescannt !!