226/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
betreffend die schriftliche Anfrage der Abg.
Firlinger, Motter und weitere Abgeordnete vom 27. Februar 1996
Zl. 161/J-NR/1996 „Mehrfachgebühren für das Telefonieren mit der T-Card
der Deutschen Telekom in Österreich“
Ihre Fragend darf ich wie folgt beantworten:
Zu den Fragen 1,3,4, und 5:
Ist Ihnen der Umstand bekannt, daß bei Benützung der T-Card in Österreich auch der Inhaber des Anschlusses, von dem aus telefoniert wird, mit einer Gebühr belastet wird?
Warum wird von der Österreichischen Post, anders als von den meisten anderen Vertragspartnern, bei Nutzung der T-Card auch dem Inhaber des Anschlusses eine Gesprächsgebühr verrechnet?
Welche Überlegungen wurden seitens der Österreichischen Post, bezüglich negative Effekte der Verrechnungsmodus für den T-Card Besitzer und das Image der Post angestellt?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, um den Benutzern der T-Card die gleiche Serviceleistung, wie in den meisten anderen Ländern zu bieten?
Im Unterschied zu anderen Ländern ist in Österreich das konventionelle, analoge Wählsystem technisch so konzipiert, daß entgeltfreie Verbindungen grundsätzlich nicht möglich sind bei jeder Netzbelegung zumindest der Ortstarif anfällt.
Es fällt daher bei Inanspruchnahme des Land-Direkt-Dienstes beim benützten Fernsprechanschluß der Ortstarif an. Dies gilt im übrigen auch für ähnliche Dienste der PTV (Service 660, Kreditkartengespräche).
Eine Änderung dieses Zustandes wäre zwar - wie bei Notrufen von gewissen öffentlichen Sprechstellen (öffentliche Wertkartentelefone, öffentlich Münzfernsprecher ab der Geräte-Generation 80) - unter großem und langwierigen technischen Aufwand möglich, die entstehenden Kosten wären - auch im Hinblick auf das in nächster Zeit bevorstehende Auslaufen dieses Systems und selbst im Hinblick auf etwaige Imageschädigungen - jedoch nicht zu vertreten.
Im vollelektronischen, digitalen Wählsystem OES wurde zunächst, um eine Ungleichbehandlung zwischen OES- und konventionellen Fernsprechteilnehmern zu vermeiden, die gleiche Tarifierung wie im konventionellen Wählsystems beibehalten.
Mit der Ablösung des analogen Wählsystems durch das OES etwa 1998 werden Rufnummern u.a. für das Land-Direkt-Dienst zur Verfügung gestellt, welche für den Anrufer entgeltfrei erreichbar sind.
Zu Frage 2:
Welche Leistungen werden von der Deutschen Telekom für die Möglichkeit zur Nutzung der T-Card in Österreich bezahlt?
Für ein Gespräch von Österreich nach Deutschland unter Benützung einer T-Card der Deutschen Telekom bezahlt die Deutsche Telekom der PTV neben einem geringfügigen Aufschlag pro Verbindung so viel, wie sie bezahlen müßte, wenn die Verbindung von der Bundesrepublik Deutschland nach Österreich hergestellt worden wäre.