2262/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr, 2278/J der Abgeordneten Mag, Gilbert Trattner und Genossen

vom 15. April 1997, betreffend Wertverlust der Silbermünzen im Zuge der Einführung des

Euro, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Gemäß den Bestimmungen des Scheidemünzengesetzes wird die Menge der ausge-

gebenen Scheidemünzen von der Münze Österreich AG mit Zustimmung der Oesterrei-

chischen Nationalbank festgesetzt, Der Bundesminister für Finanzen hat darauf keinen Ein-

fluß. Wie die Oesterreichische Nationalbank in einer Stellungnahme mitteilt, wird bei Fest-

setzung der Auflagenhöhe der Silbergedenkmünzen auf die Marktgegebenheiten Rücksicht

genommen, Konkret werden im laufenden Jahr zwei Auflagen hergestellt, wobei eine Auf-

lage 200.000 Stück umfaßt, Davon sind 125,000 Stück in Normalprägung (bis zur Auflage im

Herbst 1996 betrug die Stückzahl für Normalprägung 160.000 Stück), 25.000 Stück

"handgehoben" sowie 50.000 Stück mit "polierter Platte" vorgesehen,

Die in der Einleitung zur Anfrage erwähnte Stückzahl von 50.000 kann sich somit nur auf

jene Silbergedenkmünzen beziehen, die ausschließlich für Sammlerzwecke in Sonderan-

fertigung hergestellt werden,

Zu 1 , und 2,:

Nach Mitteilung der Oesterreichischen Nationalbank befinden sich derzeit 156,611.474 Stück

Silbermünzen im Umlauf, Das entspricht einem Nominale von 18,015.872.925 ATS, Die ge-

nannten Werte, welche auch die Auflagen vor dem Jahr 1989 umfassen, entsprechen dem

Stand vom 22, April 1997, Eine Zuordnung nach dem Ort des Umlaufes (Inland/Ausland) ist

nicht möglich,

Zu 3, :

Nach der derzeitigen Rechtslage können die im Umlauf befindlichen Silbermünzen noch

20 Jahre nach der Einführung des Euro bei der Oesterreichischen Nationalbank und der

Münze Österreich AG zu ihrem Nennwert in Euro umgetauscht werden. Es gibt Überle-

gungen, im Zuge der Euro-Anpassungen dem Nationalrat eine Novellierung des Scheide-

münzengesetzes vorzuschlagen, in welchem vorgesehen ist, daß diese 20-jährige Frist in

eine zeitlich unbegrenzte Umtauschmöglichkeit umgewandelt wird, sodaß unabhängig vom

Sammlerwert der jeweilige Nennwert gewahrt bleibt,

Zu 4,:

Im Hinblick darauf, daß die Münzen aufgrund der Einführung des Euro in ihrem Wert nicht

beeinträchtigt werden und hierüber auch eine entsprechende Information erfolgen wird,

besteht kein Anlaß für einen unmittelbaren Umtausch, zumal die Münzen schon derzeit im

Geschäftsverkehr keine Rolle spielen, In welcher Höhe sich die Umtauschquote an Münzen

bis zur Einführung des Euro bewegen wird, läßt sich nicht abschätzen.

Zu 5, :

Nach Ablauf der vorgesehenen 6-monatigen Übergangsfrist ab Einführung des Euro besteht

die Umtauschmöglichkeit ausschließlich bei der Oesterreichischen Nationalbank bzw, der

Münze Österreich AG. Im übrigen besteht schon derzeit keine Annahmeverpflichtung von

österreichischen Scheidemünzen durch ausländische Banken,

Zu 6,:

Es gibt keine internationale Vertragsgrundlage, die eine Umtauschverpflichtung

ausländischer Banken oder Zentralbanken hinsichtlich österreichischer Silbermünzen nach

Einführung des Euro statuiert,