2267/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2275/J-NR/97 betreffend Benachteiligung der

Tiroler Gymnasien bei der Stundenzuteilung, die die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und

KollegInnen am 15. April 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Welches Stundenkontingent steht für das Unterrichtsjahr 1997/98 für AHS und

BMHS bundesweit zur Verfügung?

Antwort:

Für das Unterrichtsjahr 1997/98 stehen für alle Ansätze bundesweit 711.820 Werteinheiten zur

Verfügung.

2. Wie teilen sich die Stundenkontingente in den einzelnen Bundesländern auf die oben

genannten Bildungssektoren auf?

3. Wieviel sind davon für AHS und BMHS im Bundesland Tirol gewidmet?

Antwort:

Die Aufteilung auf die allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die berufsbildenden mittleren

und höheren Schulen einschließlich der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik nach

Bundesländern ergibt sich aus nachstehender Tabelle:

BUNDESLAND                   AHS                       BMHS

Burgenland                          10.619                    17.209

Kärnten                                 25.168                    30.416

Niederösterreich                  53.976                    71.965

Oberösterreich                     49.277                    66.426

Salzburg                                21.599                    27.185

Steiermark                             53.781                    48.808

Tirol                                       24.593                    31.877

Vorarlberg                            13.704                    16.384

Wien                                     93.718                    55.115

Summe                                  346.435   365.385

4. In welchem Ausmaß wird es durch das Sparpaket in den oben genannten Bildungs-

sektoren im Bundesland Tirol zu Stundenkürzungen bzw. zur Abschaffung von Frei-

gegenständen und einer Reduktion des Wahlpflichtfächerkanons kommen?

5. Mit welcher Beeinträchtigung des Prinzips der Allgemeinbildung in der AHS ist

durch die Reduktion bzw. vollständige Abschaffung von Freigegenständen zu rechnen

und wie vereinbaren Sie das mit Ihrer bildungspolitischen bzw. pädagogischen

Ressortverantwortlichkeit?

6. Mit welcher Beeinträchtigung des verordnungsmäßig vorgegebenen Ausbildungsziels

ist durch eine Reduktion bzw. Abschaffung von Teilen des Wahlpflichtfächerkanons

für den Bereich der AHS und BHS zu rechnen?

Antwort:

Das Werteinheitenkontingent ist vorerst zur Abdeckung des Pflichtunterrichtes (dazu gehören

auch die Wahlpflichtfächer) heranzuziehen, dann für Freigegenstände und unverbindliche

Übungen. Das Ausmaß an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen hängt daher auch

von der gewählten Schulorganisation ab (Klassenorganisation, erforderliche Teilungen, etc.).

Welche Unterschiede sich dadurch gegenüber dem Schuljahr 1996/97 ergeben, kann erst

nach Vorliegen der definitiven Lehrfächerverteilungen ersehen werden. Es kann sicherlich nicht

von einer Beeinträchtigung des Ausbildungszieles gesprochen werden. Außerdem muß

festgehalten werden, daß der Schüleranstieg im gesamten Bundesgebiet 2,6% beträgt; in Tirol

jedoch nur 0,659%