227/AB
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.Dr. Madeleine Petrovic, Freunde und Freundinnen haben am 27. Februar 1996 unter der Nr. 164/i an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend FSME-Impfung, FSME-Fälle, Impfnebenwirkungen, Kosten 1990-1995 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"l. Wie lauten die jährlichen Zahlen der FSME-Fälle 1990-1995, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Gesamt?
2. Wieviele der 1990-1995 von FSME Betroffenen waren ungeimpft, einmal, zweimal, dreimal oder öfter geimpft, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern?
3. Zu wievielen Impfnebenwirkungen bzw. Impfschäden durch die FSME-Impfung ist es 1990-1995 gekommen, aufgeschlüsselt nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Verdachtsfällen und anerkannten Impfschadensfällen?
4. Werden die Impfnebenwirkungen begleitend zur Impfung erfaßt? Wenn ja, wie und welche? Wenn nein, warum nicht?.-
5. Sind Sie bereit, zur Nutzen-Risikoabwägung einen "Impfbegleitschein" einzufahren, auf dem Arzt und Patient aufgetretene Nebenwirkungen einzutragen haben?
6. Wieviele Personen waren in Österreich 1990 -1995 einmal, zweimal, dreimal oder öfter gegen FSME geimpft, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern?
7. Wie hoch war die Durchimpfungsrate 1990-1995,
aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern?
8. Was kostete die FSME-Impfung 1990-7-995, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern?
9. Welche Zuschüsse zur FSME-Impfung -wurden 1990-1995 von den Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen (welchen?) gewährt, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern und Zuschußgewährenden?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Erkrankungen an FSME zählen in Österreich nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Aus diesem Grund verfügt mein Ressort selbst über keine diesbezüglichen Statistiken.
Die in der Anlage aufgelisteten jährlichen Erkrankungen an FSME 1990-1995 sind den virusepidemiologischen Informationen entnommen.
Zu Frage 2:
Diesbezügliche Daten liegen meinem Ressort nicht vor.
Zu Frage 3:
Die meinem Ressort im Rahmen der Meldepflicht gemäß § 75 des-, AMG im Zusammenhang mit der Anwendung des FSME-Impfstoffes übermittelten Meldungen für die Jahre 1990-1995 sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
1990 weiblich männlich unbekannt
Kärnten 1
Tirol 1
Vorarlberg 1
,Wien 2
1991 weiblich männlich unbekannt
Vorarlberg 1 - 1
Wien 1 3 6
1992 weiblich männlich unbekannt-
Oberösterreich 2 3
Steiermark 2 -
Wien 2
1993 weiblich männlich unbekannt
Burgenland 1 1 -
Niederösterreich 1 2 -
Oberösterreich 5 - -
Salzburg - 1 -
Steiermark 5 1 -
Tirol 3 1 -
Vorarlberg 3 2 -
,Wien 3 1 -
1994 weiblich männlich unbekannt
Burgenland 1
Kärnten - 1
Niederösterreich 7 3 -
Oberösterreich 26 26 2
Salzburg 3 4 -
Steiermark 6 6 2
Tirol 1 1
,Wien 8 10 10
1995 weiblich männlich unbekannt
Burgenland 1 -
Kärnten 1 2
Niederösterreich 3 2
Oberösterreich 4 4
Salzburg 1 1
Steiermark 3 6
Tirol - 2
,Wien 6 1
Die Vollziehung des Impfschadengesetzes erfolgt durch die
Bundessozialämter.
Zu Frage 4:
Die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen im
Zusammenhang mit der Anwendung von Impfstoffen ist durch die
Bestimmungen des § 75 AMG geregelt.
Zu Frage 5:
Nach § 75 AMG sind Ärzte verpflichtet, unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (auch -Impfungen) zu melden. Für diese Meldungen wurden den Ärzten entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Eine Verpflichtung der Patienten zur Dokumentation von Nebenwirkungen sieht die Rechtsordnung nicht vor und scheint auch in der Realität schwer umsetzbar zu sein.
Zu den Fragen 6 und 7:
Mein Ressort verfügt über keine Impfstatistik betreffend durchgeführte FSME-Impfungen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in meine Kompetenz.